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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Bibliographische Notizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0569
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Bibliographische Notizen.

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vom 24. December 1507, welchen Giacomo d’Atri, der bekannte .mantuanische
Agent, aus Neapel an die Marquise Isabella von Mantua richtet, drei Medaillen
des damals ebendaselbst anwesenden Gian Cristoforo an, deren eine die Mark-
gräfin selbst, die zweite die Herzogin von Mailand und die dritte Papst Julius II.
darstellt. In der ersten erkennt Valton die einzige bekannte Medaille Isabella’s
(Armand II, p. 99, Nr. 6) wieder; das Alter der 1474 geborenen Markgräfin
stimmt mit dem auf der Denkmünze dargestellten, wenn man (wozu der Text
des Briefes berechtigt) annimmt, dass diese 1507 oder kurz vorher entstanden
ist. Als zweite der angeführten Medaillen agnoscirt Valton jene der Herzogin
Isabella v. Aragon, der unglücklichen Gemahlin Gian Galeazzo Maria Sforza’s
(f 1494), die, nachdem Lodovico il Moro sie des Herzogthums Mailand beraubt
hatte, sich in ihre Heimat Neapel zurückzog, wo Giancristoforo ihre Medaille ge-
fertigt hat (Armand II, p. 54, Nr. 1). Auch in diesem Falle stimmt nicht bloss das
Alter der Dargestellten mit dem wirklichen der Herzogin, sondern auch die
Bemerkung in dem Brief Giacomo d’Atri’s, dass dieselbe darauf verschleiert
abgebildet sei. Unter den zahlreichen Medaillen Julius’ II. endlich passt nur
der Revers von einer (Armand II, p. 110, Nr. 6) auf die Beschreibung, die der
Brief d’Atri’s davon gibt (un reverso . . . cum due figure e un sacrificio). Die
Umschrift, sowie die Darstellung der Kehrseite rechtfertigt die Annahme, dass
die Denkmünze sich auf den 1504 unter Vermittlung des Papstes geschlossenen
Waffenstillstand zwischen Ludwig XII. und Ferdinand v., Aragon bezieht, was
auch durch die Uebereinstimmung des wirklichen Alters des Papstes mit dem-
jenigen auf dem Bildniss der Medaille bestätigt wird. — Ausserdem dass die
Angaben des Briefes d’Atri’s auf die genannten drei Medaillen vollkommen
passen, spricht nun aber auch die völlige Stilanalogie derselben dafür, dass
sie einem und demselben Meister angehören: sie zeigen dieselben Verhältnisse
in den Figuren, die gleiche antikisirende Art der Gomposition in den Revers-
darstellungen, den Gebrauch derselben allegorischen Attribute, die gleiche An-
ordnung des Haarschmucks, dieselbe Form der Buchstaben in den Inschriften
und, was die technische Ausführung betrifft, analoge Behandlung des Reliefs. —
Bertolotti veröffentlicht übrigens in seinem oben genannten Werke auch mehrere
Briefe Giancristoforo’s an die Markgräfin, die uns den. Meister mit Bildhauer-
arbeiten für den Hof von Mantua und ausserdem als dessen Agenten für den
Ankauf von Kunstwerken beschäftigt zeigen. Eines der Schreiben, datirt vom
1. December 1505 (Bertolotti p. 171 — 172), gestattet die Zeit der Geburt Gian-
cristoforo’s wenigstens annähernd festzustellen. Er sagt darin, er sei ein
Knabe gewesen, als der Cardinal Giovanni d’Aragon (f 1485) und Lorenzo
Magnifico (f 1492) in Rom Antiken aufkaufen liessen, und er es verhinderte,
dass die Stadt einiger dieser Kunstwerke beraubt wurde. Da man nun an-
nehmen kann, er müsse doch wenigstens 15 Jahre gezählt haben, um sich
für dergleichen Dinge zu interessiren, so ergibt sich daraus als frühester Ter-
min seiner Geburt das Jahr 1470. Zani gibt an, er habe 1520 noch gelebt,
ein im Jahr 1523 gedrucktes Elogium spricht jedoch von ihm schon als einem
Verstorbenen (Vasari-Milanesi II, p. 651). Hiernach hätte der Künstler kaum
mehr als das fünfzigste Lebensjahr erreicht. C. v. F.
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