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Emil Richter <Dresden> [Hrsg.]
Aus schlesischem Adels-, Dresdner Kunstsammler- und anderem Besitz: Gemälde, Handzeichnungen, Stiche, Stilmöbel, Porzellane, Fayencen, Gläser, Silber, Zinn, Holzschnitzereien, Gobelins, Stoffe, Perser-Teppiche, China und Japan usw. ; Versteigerung 22. u. 23. April 1929 (Katalog Nr. 12) — Dresden, 1929

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.25286#0006
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V ersteigerungs-Bedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in deutscher Reichswährung
oder sonstigen wertbeständigen Zahlungsmitteln. Zahlung in Schecks nur auf Grund be-
sonderer Vereinbarung und unter dem üblichen Vorbehalt. Spätere Zahlungen sind nur mit
ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen.
Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Unterzeichneter
behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 30. April 1929 Zahlung erfolgt ist,
den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren
und vom säumigen Käufer vollen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das
Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in dem sie
sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf gelangenden Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Durch die Ausstellung ist Gelegenheit geboten, sich von der Eigenschaft und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, daher finden Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag keinerlei Berücksichtigung.

Die angegebenen Maße verstehen sich bei den Gemälden ohne Rahmen. Gesteigert
wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um 5 Mark, über 1000 Mark um 50 Mark.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen. Bei vorkommenden Zweifeln
über den Zuschlag wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Wenn zwei
oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und die Auf-
forderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los (Gesetz
vom 10. Juli 1902). Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen möglichst am Tage der
Versteigerung in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen, jedoch bis spätestens Mittwoch,
den 24. April, vormittags 12 Uhr. Übernahme und Abtransport der erstandenen Gegen-
stände hat ausschließlich auf Veranlassung, Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen.
Für Verluste, Beschädigungen oder verspäteten Abtransport übernehmen wir keinerlei
Haftung.

Jeder Besucher ist für einen von ihm während der Besichtigung oder Versteigerung ver-
ursachten Schaden in vollem Umfang auf Grund der angesetzen Taxen oder schon vor-
liegenden Gebote haftbar.

Gebote und Aufträge werden von uns während der Besichtigungstage entgegen genommen
und unter den obigen Bedingungen ohne besonderen Zuschlag gewissenhaft ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand:
Dresden.

Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur an meine Auftraggeber.

Kunsthandlung Emil Richter / Inh, Dr. R. H, Meier

Dresden-A. / Prager Straße 13

Fernsprecher: Nr. 21958 Gegründet 1848 Telegramme: Kunstrichter
 
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