Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rodenwaldt, Gerhart
Archäologisches Institut des Deutschen Reiches: 1829-1929 — Berlin, 1929

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.28868#0073
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
BEILAGE I

ENTWURF DER HYPERBOREISCH-RÖMISCHEN
GESELLSCHAFT

1. Zweck: Es bedarf einer archäologischen Gesellschaft für Material, For-
schung und Verkehr. 1. Für die Bereicherung des Materials, um über Wich-
tiges oder Unwichtiges zu entscheiden, um fiir zurückgehaltene Denkmäler
die Vergiinstigung ihrer Bekanntmachung zu erhalten. 2. Für die Bekannt-
machung von Forschungcn, deren Verfasser sämtlich die alten Kunst-
denkmäler aus Anschauung kennen. 3. Für die BewerksteUigung eines
archäologischen Verkehrs durch alle archäologisch wichtigen Länder, wie
er seither völlig fehlte. Für diese Zwecke unternimmt die H. K. G. 1. Mo-
numenti inediti, 2. Memoiren, 3. Bulletins. Den beiden letzten Zwecken
genügt sie vorläufig in einem Journal archeologique.

2. Gegenstände archäolog. Forschung sind alle Denkmäler alter Kunst von
der Kunst Anfang bis auf Constantinus. Vorzugsweise griechischer und
römischer Kunst; in 2ter Instanz orientalischer und ägyptischer, früh christ-
licher, epigraphischer von überwiegender Wichtigkeit.

3. Mitglieder sind nur solche Archäologen, welche die Denkmäler aus An-
schauung des Klassischen Bodens kennen. Es sind:

a) Redacteurs, eine kleine Anzahl hauptsächlich derjenigen Personen,
denen die Gründung der Gesellschaft gebührt. Sie verpflichten sich zu
einer Garantie der Gesellschaft etwa für 3 Jahr; diese Garantie fällt nicht
schwer, da ein Dutzend von Personen schlimmstenfalls wol auch ohne
irgend ein weiteres Mitglied und ohne irgend einen Abonnenten Kosten
und Artikel für 12 Platten und für 30 Bogen Text aufbringen würde.
Die Redakteurs verpflichten sich zur Revision der für die Werke der Ge-
sellschaft eingeheferten Aufsätze; ohne Imprimatur mehrerer Personen
wird nichts gedruckt. Die Materien werden vertheilt nach einer bei-
folgenden Liste nach welcher der jedesmalige Sekretär sich richtet. Von
den Redakteurs werden die 1 ten Mitglieder einstimmig gewählt, künftige
in der Jahressitzung. Die Redakteurs zahlen wenigstens 50 fr. jährlich
und erhalten I Ex. der Werke der Gesellschaft.

63
 
Annotationen