Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Gerd Rosen (Berlin, West)
Versteigerung — 3.1947

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.61814#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Beschreibungen im Katalog sind mit größter Sorgfalt und nach bestem
Wissen bearbeitet, eine Garantie für Beschaffenheit oder Vollständigkeit
der Gegenstände wird jedoch nicht übernommen.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer als Vertreter des Auf-
traggebers kann sich die Erteilung des Zuschlages vorbehalten.
3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei
maligem Aufruf kein Übergebot erfolgt, entscheidet das Los über den
Zuschlag.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an dem versteigerten Gegenstand unmittelbar auf
den Ersteigerer über.
5. Die Kaufgelder zuzüglich 15 % Aufgeld sind sofort nach erfolgtem Zu-
schlag in bar an den Versteigerer zu zahlen.
6. Wird die Zahlung nicht sofort geleistet oder die Abnahme des Gegen-
standes verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käu-
fer nicht statt. Der Käufer geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig
und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In
diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf den Mehr-
erlös keinen Anspruch und wird auch zu keinem weiteren Gebote zugelassen.
7. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Verstei-
gerer in eigenem Namen ein ziehen und einklagen, der Sitz des Gewerbe-
betriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
der Käufer.
8. Versteigerungen und freihändige Verkäufe erfolgen nicht im eigenen, son-
dern nur im Namen meiner Auftraggeber.
9. Telegraphische Aufträge bedürfen der nachträglichen schriftlichen Bestä-
tigung.
10. Bei Erteilung von Aufträgen ist die Hinterlegung eines Depots in Höhe des
Gebotes erforderlich.
11. Die Auslieferung findet ausschließlich in unseren Versteigerungsräumen
statt. Auswärtige Käufer können nicht damit rechnen, daß die Verstei-
gerungsfirma Verpackung oder Versand übernimmt, sofern die Gegen-
stände das Gewicht eines Postpaketes übertreffen. Derartige Gegenstände
werden von uns einem Spediteur übergeben, der die Anweisungen der
Käufer nach Möglichkeit, jedoch ohne unsere Gewähr, ausführen wird.
12. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungs-
bedingungen.

Berlin, den 17. Mai 1947

Der Versteigerer Gerd Rosen
 
Annotationen