FREIBURG 149
vier wochen." x ■— 1614. „Unser hündersäß Johann Jacob Rueff, der bildschnütz-
ler, berichtet uns, waß maßen ime verwichener zeit von weylandt dem ehrwürdigen
und geistlichen herrn N. N., gewesenen pfarrherrn zue Eisauen, etwelche bilder zu
verfertigen angefrumbt und umb ain gewiße summa gelts verdingt worden."
Während die Bilder hergestellt wurden, starb aber der Pfarrer. Der Magistrat
Freiburgs vertrat die Ansprüche des Bildhauers gegenüber den Testamentvoll-
streckern des verstorbenen Pfarrers.2 — 1615. Siehe unter Hans Bär, Maler.
1621. „Wir werden erindert, daß ein zu Freyburg bestelt und nach unser lieben
frawen capellen nechst unserer statt Gebweyler gehöriger altar nunmehr soweit
gebracht, daß er mit ehestem abgeholt und der enden gelifert werden könnden
solle." 3 — 1621. Auf das Schreiben des Erzherzogs an Bürgermeister Jakob Fede-
rer hat die Stadt Freiburg sich bei dem Meister erkundigt und erfahren, „daß es
allein an dem einpacken und fuhr, so sich auf ein tag 3 oder 4 verweilen möchte,
ermanglete. Also wollen wür auch zue undertenigster gehorsamb nit ermanglen
laßen, damit selbiger (= Altar) auf das lengst in 8 tagen bestermaßen gepakt und
versorgt, durch gewiße fuhren an bestirntes ort ohnfelbar gelüfert werden, der
meister auch zue mehrerer Sicherheit, da er seiner noch wehrenden krankheit nit
verhindert, beiwohnen solle." 4 — 1621. Freiburg verwendet sich für den Bild-
hauer Hans Jakob Buf f, in seinen Ansprüchen an dessen Schwager, den Molsheimer
Prokurator Johann Bürgin, der während seiner Studien einst 11 Jahre lang bei
dem Meister gewohnt hatte.5
1621. „Wür seindt von unserm hindersäßen Jo. Jacob Buoffen, dem bildhawer,
gehorsamblich verständiget worden, das ewer geweste angehörige, sein frundtliche
liebe mutter, Agnes Geigerin seelig den 6 january dises hinfließenden jahrs zeit-
lichen todts verblichen, dahero ime, als irem hinderlaßnen einzigen söhn und kindt,
etwas zeitlichs zue und anerstorben"; Freiburg bittet, nicht mehr als 5 o/o beim
Abzug zu berechnen, wenn der Sohn demnächst den Erbfall abholen wird.6
1621. „Uns hat unser hindersäß Johann Jacob Ruoff, der bildhawer, gehorsamb-
lich zu erkennen geben laßen, daz auf befelch Ir hochfürstl. Dl., ertzhertzogen
Leopolden zue Österreich . . ., er ein altar in unser heben frawen capel zue Geb-
weyler undertenigst vor abgefloßener zeit verfertiget." — Der Altar wurde ge-
liefert, aber der Best von 53 Gulden war dem Künstler noch nicht ausbezahlt
worden. „Also ist biemit unser an euch freundtliches ersuechen, ime, bildhawern,
obangedeute 53 fl pillich und mäßig widerfahren zuo laßen." 7
1. Ratsprot. 46a, fol. 238, z. 3. Aug. 1611.
2. Mißive XXXV, fol. 65 f., Bürgerm. u. Rat an den Weihbischof zu Molsheim, 3. Mai 1614.
3. Akten, Vorderöstr. Wesen, Erzherzog Leopold von Österr. an Bürgerm. Joh. Federer in Freiburg,
Rufach, 6. März 1621.
4. Mißive 35, fol. 636/37, Bürgerm. u. Rat an Erzherzog Leopold zu Österreich, z. 13. März 1621.
6. Ib., fol. 665/66, Freiburg an den Offizial des bischöfl. Consistoriums zu Molsheim, z.
19. Mai 1621.
6. Ib., fol. 709 f., Bürgerm. u. Rat an Pforzheim, z. 2. Sept. 1621.
7. Ib., fol. 722f„ z. 2. Okt. 1621. Bürgerm. u. Rat Freiburgs verwenden sich für den Bildhauer
Ruff bei Serafin Hennot, dem Obervogt von Gebweiler, und heben hervor, daß der Bildhauer „sein
silber geschür der zeit in unserm stadtwechsel versetzt".
vier wochen." x ■— 1614. „Unser hündersäß Johann Jacob Rueff, der bildschnütz-
ler, berichtet uns, waß maßen ime verwichener zeit von weylandt dem ehrwürdigen
und geistlichen herrn N. N., gewesenen pfarrherrn zue Eisauen, etwelche bilder zu
verfertigen angefrumbt und umb ain gewiße summa gelts verdingt worden."
Während die Bilder hergestellt wurden, starb aber der Pfarrer. Der Magistrat
Freiburgs vertrat die Ansprüche des Bildhauers gegenüber den Testamentvoll-
streckern des verstorbenen Pfarrers.2 — 1615. Siehe unter Hans Bär, Maler.
1621. „Wir werden erindert, daß ein zu Freyburg bestelt und nach unser lieben
frawen capellen nechst unserer statt Gebweyler gehöriger altar nunmehr soweit
gebracht, daß er mit ehestem abgeholt und der enden gelifert werden könnden
solle." 3 — 1621. Auf das Schreiben des Erzherzogs an Bürgermeister Jakob Fede-
rer hat die Stadt Freiburg sich bei dem Meister erkundigt und erfahren, „daß es
allein an dem einpacken und fuhr, so sich auf ein tag 3 oder 4 verweilen möchte,
ermanglete. Also wollen wür auch zue undertenigster gehorsamb nit ermanglen
laßen, damit selbiger (= Altar) auf das lengst in 8 tagen bestermaßen gepakt und
versorgt, durch gewiße fuhren an bestirntes ort ohnfelbar gelüfert werden, der
meister auch zue mehrerer Sicherheit, da er seiner noch wehrenden krankheit nit
verhindert, beiwohnen solle." 4 — 1621. Freiburg verwendet sich für den Bild-
hauer Hans Jakob Buf f, in seinen Ansprüchen an dessen Schwager, den Molsheimer
Prokurator Johann Bürgin, der während seiner Studien einst 11 Jahre lang bei
dem Meister gewohnt hatte.5
1621. „Wür seindt von unserm hindersäßen Jo. Jacob Buoffen, dem bildhawer,
gehorsamblich verständiget worden, das ewer geweste angehörige, sein frundtliche
liebe mutter, Agnes Geigerin seelig den 6 january dises hinfließenden jahrs zeit-
lichen todts verblichen, dahero ime, als irem hinderlaßnen einzigen söhn und kindt,
etwas zeitlichs zue und anerstorben"; Freiburg bittet, nicht mehr als 5 o/o beim
Abzug zu berechnen, wenn der Sohn demnächst den Erbfall abholen wird.6
1621. „Uns hat unser hindersäß Johann Jacob Ruoff, der bildhawer, gehorsamb-
lich zu erkennen geben laßen, daz auf befelch Ir hochfürstl. Dl., ertzhertzogen
Leopolden zue Österreich . . ., er ein altar in unser heben frawen capel zue Geb-
weyler undertenigst vor abgefloßener zeit verfertiget." — Der Altar wurde ge-
liefert, aber der Best von 53 Gulden war dem Künstler noch nicht ausbezahlt
worden. „Also ist biemit unser an euch freundtliches ersuechen, ime, bildhawern,
obangedeute 53 fl pillich und mäßig widerfahren zuo laßen." 7
1. Ratsprot. 46a, fol. 238, z. 3. Aug. 1611.
2. Mißive XXXV, fol. 65 f., Bürgerm. u. Rat an den Weihbischof zu Molsheim, 3. Mai 1614.
3. Akten, Vorderöstr. Wesen, Erzherzog Leopold von Österr. an Bürgerm. Joh. Federer in Freiburg,
Rufach, 6. März 1621.
4. Mißive 35, fol. 636/37, Bürgerm. u. Rat an Erzherzog Leopold zu Österreich, z. 13. März 1621.
6. Ib., fol. 665/66, Freiburg an den Offizial des bischöfl. Consistoriums zu Molsheim, z.
19. Mai 1621.
6. Ib., fol. 709 f., Bürgerm. u. Rat an Pforzheim, z. 2. Sept. 1621.
7. Ib., fol. 722f„ z. 2. Okt. 1621. Bürgerm. u. Rat Freiburgs verwenden sich für den Bildhauer
Ruff bei Serafin Hennot, dem Obervogt von Gebweiler, und heben hervor, daß der Bildhauer „sein
silber geschür der zeit in unserm stadtwechsel versetzt".