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Sammlung der Gesetze, welche unter der glorreichsten Regierung des Kaisers Leopold des II. in den sämmtlichen K. K. Erbländern erschienen sind: in einer chronol. Ordnung — 2.1790

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[Gesetze]
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https://doi.org/10.11588/diglit.23063#0358
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Die durch das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
Om dritten Hauptstücke §» i i^r. und K. 1-4.) vor-
geschriebene Ausmessung des wittiblrchen Unterhaltes,
ist demnach für Gallizien nicht anders, als nach den
in gegenwärtigen Patente (§.2. und $♦ 3.) vor-
ausgesetzten Bestimmungen anwendbar-,

Ws ein überlebender Gatte , der vor dem iten
Dezember des Jahres 178Z ringegangenen Ehe,^
und dabei bedungenen Advitglirät zu Folge, entwe-
der bereits derselben Besitz angetreten hat, oder noch
künftig dazu gelanget, wird befohlen, in dem Falle,
daß Waisen', oder vollrährigeKinder vorhanden sind,
erstens, daß eine genaue Beschreibung des dem Ad-
vitalitätsrechke unterliegenden Vermögens verfaßt,
zweitens, auf dessen Aufrechthaltung die durch das
allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (in dem Haupt-
stücke , von den Rechten der Waisen) angeordnete
vormundschaftliche Sorgfalt gewendet, und drittens,
den Kindern, sie mögen unmündig oder großjährig
sein, von dem überlebenden, des Advitalitätsrechts
Lherlhaften Ehegenossen/ wofern derselbe Nutzniesser

des
 
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