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Georg A. Samter, Kunstauktionshaus <Berlin> [Editor]
Modernes Mobiliar - Speisezimmer, Herrenzimmer, Chippendale-Salon, Schlafzimmer, Klubgarnitur, Sitzmöbel u. a.: Perser-Teppiche und -Brücken - (antike Sammler-Stücke), Buchara, Chinateppich, Ferraghan, Heris, Iran, Kabistan, Kasak, Khorassan, Kirman, Schiras, Täbris ; Gemälde und Kleinkunst - Porzellane, Kristalle, Kronen, Fensterdekorationen, Wirtschaftsmöbel ; antike Bücher und Bibeln ; 18. [und] 19. Februar 1931 — Berlin, 1931

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.8071#0002
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Verkaufs-Be dingungen

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark. Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und
etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-
auktionshaus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechs-
lungen nicht verantwortlich ist.

Die Abholung hat bis spätestens Freitag,
den 20. Februar zu erfolgen. Erfolgt die Abholung nicht
bis zu diesem Termin, so hat das Kunstauktionshaus ohne weiteres
das Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften
Gegenstände zuzusenden bzw. sie bei sich oder einem Dritten lagern
zu lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu
versteigern oder anderweitig zu veräußern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des
Zuschlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; ins-
besondere werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig
gewährleistet wie die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen; die
ersten Maße bezeichnen die Höhe der Gemälde.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

8. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Besucher der Be-
sichtigung und Auktion für den durch ihre Unachtsamkeit entstehen-
den Schaden haften.

9. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 10 % vom Käufer er-
hoben.

10. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht Berlin-
Charlottenburg.

GEORG A. SAMTER KUNSTAUKTIONSHAUS

BERLIN W50, ANSBACHER STRASSE 54 / B4 BAVARIA 3540
 
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