Versteigerungs-Bedingungen:
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist i Mark; über den Be-
trag von ioo Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 10. 7. 1902.)
Die Kunstblätter, Zeichnungen etc- werden in dem Zustande
versteigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Erhaltung der Objekte zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben
im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlage nicht be-
rücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt, außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes, auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete.
Buch- und Kunstantiquariat
Junghofstraße 5 Frankfurt a. M. gegründet 1825
Fernsprecher Amt Römer 5775.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist i Mark; über den Be-
trag von ioo Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Ver-
fügung vom 10. 7. 1902.)
Die Kunstblätter, Zeichnungen etc- werden in dem Zustande
versteigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Erhaltung der Objekte zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben
im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlage nicht be-
rücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt, außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes, auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete.
Buch- und Kunstantiquariat
Junghofstraße 5 Frankfurt a. M. gegründet 1825
Fernsprecher Amt Römer 5775.