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Scheffer-Boichorst, Paul [Editor]
Annales Patherbrunnenses: eine verlorene Quellenschrift des zwölften Jahrhunderts ; aus Bruchstücken wiederhergestellt — Innsbruck, 1870

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https://doi.org/10.11588/diglit.22433#0012
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brecht;1 doch fasste er sein Ergebniss in eine viel bestimmtere und mehr
sagende Eorm. Denn er redet nicht mehr von einer Erweiterung der hildes-
heimer Annalen, sondern von paderborner Annalen, als deren Auszug nun
die hildesheimer Portsetzung zu bezeichnen ist, aus denen auch der
sächsische und kölner Annalist schöpften.

Es kömmt darauf an, die gemeinsame Quelle zu erweisen; fast noch
wichtiger wäre es, neues Material zu gewinnen.

Von den genannten Quellen nehme ich den Ausgang. Wie Griesebrecht
erkannte: der hildesheimer, sächsische und kölner Annahst schöpften aus
gemeinsamer Quelle. Doch bleibt die Frage, ob der kölner und sächsische
Annähst, als die Jüngeren, etwa noch neben der Quelle die Ableitung be-
nutzten.

In der ersten Bearbeitung der kölner Annalen, dio vornehmlich in Be-
tracht kommt, finden sich weder Spuren der st. albaner Annalen, das heisst
der ersten Fortsetzung der hildesheimer Annalen, noch ist die zweite
Portsetzung benutzt: die kölner Annalen sind von den hildesheimer durch-
aus unabhängig. Eicht so dio sächsischen: ihr Verfasser hat neben der
Quelle noch dio Ableitung benutzt.

Aber dadurch wird die Sicherheit nicht gemindert. Wir sehen, dass
die zweite Portsetzung der hildesheimer Annalen nur ein Auszug der ge-
meinsamen Quelle.

Diese Quelle und zwar sie allein hat auch dort, wo uns die Ver-
gleichung mit den hildesheimer Annalen abgeht, also auch über 1137
hinaus, alle Uebereinstimmungen der sächsischen und kölner Annalen
bewirkt.2

ein Beweis, der offenbar dem früheren Beweise vorangehen sollte. Auch war es
wahrlich nicht nöthig, einer so sonnenklaren Sache, über welche sich in einem Satze
urtheilcn Hess, acht Seiten zu widmen. Solcher Breite entspricht die Unklarheit,
der Mangel an Kritik. S. 24 sagt der Verfasser: ,Mirum porro est, quod annal.
Colon, res Worniatienses non ex annal. Saxone eeporunt, sed ex alio fönte, notiuo
ut mihi videtur oh aliarn causam, quam quod annal. Saxonem npn habebant. * Gleich-
wohl fährt er fort: >Mors Frideriei de Arensberg ab annal. Colon, contra ex annal.
Saxone memoratur. * Dazu passt der Schluss: , Quibus comprehensis annal. Colon,
annal. Saxonem non habuissc apparere puto. * Von rechter Methode zeugt es auch,
wenn Niemann die Nachträge, welche der Verfasser der paderborner Fortsetzung zu
dem Werke seines Vorgängers machte, ganz unberücksichtigt Hess; wenn er zu guter
Letzt die magdeburger Annalen, dio Nichts mit seiner Aufgabe geinein haben, zur
Vorgleichung heranzieht; wenn er ohne Weiteres behauptet, — ohne Beweis und
die Möglichkeit eines Beweises, — dass der kölner Annalist dio korveyer Annalen
benutzt hätte.

1) Gesch. d. deutsch. Kaiserzeit 8,1048. 3. Autlage.

Da ich Giesebrechts Namen nenne, ergreife ich gern dio Gelegenheit, ihm für
die fördernde Theilnahme, die er dieser Arbeit geschenkt hat, meinen wärmsten
Dank auszusprechen.

2) Giosebrecht redet nur von Annalen, dio mit Heinrich V. beginnen und bis
1187 fortgesetzt seien. Also müssten jene Uebereinstimmungen der sächsischen
und kölner Annalen, die sich nach 1187 finden, auf eino andere Quelle zurück-
gehen. Wie würde sich dann beweisen lassen, dass diese zweite Quelle die beiden
Annaleu nicht auch vor 1137 beeinilusst habeV
 
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