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Um das bisherige Material nicht zu verlassen, bevor es nach allen
Seiten erschöpft sei, prüfe ich eine Behauptung Giesobrechts. Nach
ihm hätte die gemeinsame Quelle den kölner Annalen ihre Nachrichten
st. albaner Ursprungs vermittelt, also sie selbst wäre durch die st. albaner
Annalen gespeist worden. Der Satz bleibt unerwiesen: in der ersten Be-
arbeitung der kölner Annalen finden sich, wie schon bemerkt, überhaupt
keine Spuren der st. albaner; der zweite Bearbeiter hat sie ganz selbständig
benutzt. Zugleich ergiebt sich, dass wir die kölner Annalen erst seit 1106
verwerthen dürfen, das heisst: erst von dem Punkte, wo für uns die
ältere Bearbeitung anfängt.
Dann wende ich mich zu den pöhlder Annalen. Auch auf sie haben
die hildesheimer eingewirkt; aber auch hier ist neben der Ableitung, neben
den hildesheimer Annalen, noch deren Quelle benutzt. Von besonderer
Wichtigkeit ist die Vorgleichung mit den kölner Annalen: das gemeinsame
Werk hat selbst das Ende der sächsischen Annalen, die mit 1139 ab-
brechen, um einige Jahre überschritten. Denn nicht eine zweite,1 den
hildesheimer und sächsischen Annalen fremde, sondern ein' und dieselbe
Quelle hat den kölner und pöhlder Annalen ihre gemeinsamen, bis 1144
reichenden Nachrichten zugeführt. Dagegen erkennt man für die pöhlder
und sächsischen Annalen mehr als eine gemeinsame Grundlage. 2 Auch
dieses Verhältniss bedarf einer genaueren Untersuchung.
Nun wird es Zeit, nach dem lokalen Ursprünge zu forschen, aus seiner
Erkenntniss neues Material zu gewinnen. Denn bisher konnten wir nur aus
der Vergleichung unser Eigenthumsrecht erhärten. Der lokale Charakter
wird ein zweites Kriterium: absehend von jeder Vergleichung, können wir
diese und jene Nachricht, eben wegen ihres lokalen Gehaltes, für unseren
Zweck verwerthen. Offenbar ist es Paderborn, dem wir das Werk verdanken.
Von hier aus, als dem gegebenen Punkte, lässt sich weiter und weiter
greifen. Ich bemerke nur das Eine: Durch die hildesheimer Annalen ist
unser Werk bis 1077 zurückgeführt; wenn wir nun das Kriterium des
lokalen Ursprungs auf den sächsischen Annalisten anwenden, so finden wir
den Anfang in der Gründung des paderborner Bisthums.
Aber auch in anderer Hinsicht wird die Erkenntniss des lokalen Ur-
1) Ich muss meinem Freuade Lehmann, dessen Arbeit über die kölner Annalen
ich gewiss zu schätzen weiss, doch zum Vorwurf machen, dass er der K. Pertz'schen
Ausgabe viel zu grosses Vertrauen geschenkt hat. Anders hätte er wohl gefunden,
dass längst vor 1189 eine Uebereinstimmuiig mit den pöhlder Annalen besteht; er
würde dann auch nicht angenommen haben, dass die speisende Quelle verschieden
sei von jener Quelle, aus welcher sonst der kölner, aus welcher auch der hildes-
heimer und sächsische Annalist schöpften. Freilich, theilt auch Cohn die Ansicht
Lehmann's; aber indem er für sie ein Beweisinoment zu erbringen glaubt, vorkennt
er die Abhängigkeit der repgowschen Chronik von den pöhlder Annalen, das Ver-
hältniss von Ableitung und Quelle. Gött. Gel. Anz. 1867. S. 1986. Das Richtige
vermuthete Wattenbach Geschichtsquellen 499.
2) Waitz üeber eine sächsische Kaiserchronik und ihre Ableitungen So (Ab-
handlungen der kgl. Gesellsch. der Wissensch, zu Göttingen. 12. Band) hat ausser
en rosenfelder Annalea noch zwei gemeinsame Quellen angenommen; die kölner
uess er unberücksichtigt.
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Um das bisherige Material nicht zu verlassen, bevor es nach allen
Seiten erschöpft sei, prüfe ich eine Behauptung Giesobrechts. Nach
ihm hätte die gemeinsame Quelle den kölner Annalen ihre Nachrichten
st. albaner Ursprungs vermittelt, also sie selbst wäre durch die st. albaner
Annalen gespeist worden. Der Satz bleibt unerwiesen: in der ersten Be-
arbeitung der kölner Annalen finden sich, wie schon bemerkt, überhaupt
keine Spuren der st. albaner; der zweite Bearbeiter hat sie ganz selbständig
benutzt. Zugleich ergiebt sich, dass wir die kölner Annalen erst seit 1106
verwerthen dürfen, das heisst: erst von dem Punkte, wo für uns die
ältere Bearbeitung anfängt.
Dann wende ich mich zu den pöhlder Annalen. Auch auf sie haben
die hildesheimer eingewirkt; aber auch hier ist neben der Ableitung, neben
den hildesheimer Annalen, noch deren Quelle benutzt. Von besonderer
Wichtigkeit ist die Vorgleichung mit den kölner Annalen: das gemeinsame
Werk hat selbst das Ende der sächsischen Annalen, die mit 1139 ab-
brechen, um einige Jahre überschritten. Denn nicht eine zweite,1 den
hildesheimer und sächsischen Annalen fremde, sondern ein' und dieselbe
Quelle hat den kölner und pöhlder Annalen ihre gemeinsamen, bis 1144
reichenden Nachrichten zugeführt. Dagegen erkennt man für die pöhlder
und sächsischen Annalen mehr als eine gemeinsame Grundlage. 2 Auch
dieses Verhältniss bedarf einer genaueren Untersuchung.
Nun wird es Zeit, nach dem lokalen Ursprünge zu forschen, aus seiner
Erkenntniss neues Material zu gewinnen. Denn bisher konnten wir nur aus
der Vergleichung unser Eigenthumsrecht erhärten. Der lokale Charakter
wird ein zweites Kriterium: absehend von jeder Vergleichung, können wir
diese und jene Nachricht, eben wegen ihres lokalen Gehaltes, für unseren
Zweck verwerthen. Offenbar ist es Paderborn, dem wir das Werk verdanken.
Von hier aus, als dem gegebenen Punkte, lässt sich weiter und weiter
greifen. Ich bemerke nur das Eine: Durch die hildesheimer Annalen ist
unser Werk bis 1077 zurückgeführt; wenn wir nun das Kriterium des
lokalen Ursprungs auf den sächsischen Annalisten anwenden, so finden wir
den Anfang in der Gründung des paderborner Bisthums.
Aber auch in anderer Hinsicht wird die Erkenntniss des lokalen Ur-
1) Ich muss meinem Freuade Lehmann, dessen Arbeit über die kölner Annalen
ich gewiss zu schätzen weiss, doch zum Vorwurf machen, dass er der K. Pertz'schen
Ausgabe viel zu grosses Vertrauen geschenkt hat. Anders hätte er wohl gefunden,
dass längst vor 1189 eine Uebereinstimmuiig mit den pöhlder Annalen besteht; er
würde dann auch nicht angenommen haben, dass die speisende Quelle verschieden
sei von jener Quelle, aus welcher sonst der kölner, aus welcher auch der hildes-
heimer und sächsische Annalist schöpften. Freilich, theilt auch Cohn die Ansicht
Lehmann's; aber indem er für sie ein Beweisinoment zu erbringen glaubt, vorkennt
er die Abhängigkeit der repgowschen Chronik von den pöhlder Annalen, das Ver-
hältniss von Ableitung und Quelle. Gött. Gel. Anz. 1867. S. 1986. Das Richtige
vermuthete Wattenbach Geschichtsquellen 499.
2) Waitz üeber eine sächsische Kaiserchronik und ihre Ableitungen So (Ab-
handlungen der kgl. Gesellsch. der Wissensch, zu Göttingen. 12. Band) hat ausser
en rosenfelder Annalea noch zwei gemeinsame Quellen angenommen; die kölner
uess er unberücksichtigt.
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