§3. Die Doppel-Pluralendung ww (*waw): die vermeintlichen
hieroglyphischen Belege
Der Ansatz einer Doppel-Pluralendung "ww {*waw < **awawT) basiert auf folgenden Über-
legungen :
b)
Quantität
des
Tonvokals
Typ der Tonsilbe
offen
geschlossen
lang
-v\K-K
kurz
-vK\
-vK\K~K
T
Plural-
endung
-vK\ (a)w
-vK\w(a)w
Abb. 2:
a) Zusammenhang zwischen Tonvokalquan-
tität und Tonsilbentyp nach dem Zwei-
silbengesetz.
b) »Einfache« und »doppelte« Pluralendung
in Abhängigkeit vom Typ der Tonsilbe.
a) Aus Gründen der hypothetischen urkoptischen Silbenstruktur (sog. Zweisilbengesetz; vgl.
Abb. 2 a)16 muß das Urkoptische (mindestens) zwei Pluralendungen mit unterschiedlicher Silben-
struktur besessen haben: Plurale mit langem Tonvokal vor dem letzten Singular- und/oder
Stammkonsonanten 17 müssen eine mit Vokal beginnende Endung haben; Plurale mit kurzem
Tonvokal vor dem letzten Singular- und/oder Stammkonsonanten müssen eine mit Konsonant
beginnende Endung haben. Diese Bedingungen werden auf ökonomischste Weise unter den
Bedingungen der hypothetischen urkoptischen Silbenstruktur erfüllt durch Endungen der Form
*vK bzw. *KvK (vgl. Abb. 2 b). Da die Pluralendung keine anderen Konsonanten zeigt als w, sind
diese Endungen:
16 Das Zweisilbengesetz wird in späterem Zusammenhang ausführlich behandelt; siehe unten §7.
17 Normalerweise ist der letzte Konsonant vor der Pluralendung der letzte Konsonant der Singularform. In einigen
Fällen tritt jedoch im Plural eine Wurzelerweiterung auf, die im Singular fehlt; z.B. ~sn (*sari) »Bruder«, pl. sn+w.w
(*sanüw~w).
hieroglyphischen Belege
Der Ansatz einer Doppel-Pluralendung "ww {*waw < **awawT) basiert auf folgenden Über-
legungen :
b)
Quantität
des
Tonvokals
Typ der Tonsilbe
offen
geschlossen
lang
-v\K-K
kurz
-vK\
-vK\K~K
T
Plural-
endung
-vK\ (a)w
-vK\w(a)w
Abb. 2:
a) Zusammenhang zwischen Tonvokalquan-
tität und Tonsilbentyp nach dem Zwei-
silbengesetz.
b) »Einfache« und »doppelte« Pluralendung
in Abhängigkeit vom Typ der Tonsilbe.
a) Aus Gründen der hypothetischen urkoptischen Silbenstruktur (sog. Zweisilbengesetz; vgl.
Abb. 2 a)16 muß das Urkoptische (mindestens) zwei Pluralendungen mit unterschiedlicher Silben-
struktur besessen haben: Plurale mit langem Tonvokal vor dem letzten Singular- und/oder
Stammkonsonanten 17 müssen eine mit Vokal beginnende Endung haben; Plurale mit kurzem
Tonvokal vor dem letzten Singular- und/oder Stammkonsonanten müssen eine mit Konsonant
beginnende Endung haben. Diese Bedingungen werden auf ökonomischste Weise unter den
Bedingungen der hypothetischen urkoptischen Silbenstruktur erfüllt durch Endungen der Form
*vK bzw. *KvK (vgl. Abb. 2 b). Da die Pluralendung keine anderen Konsonanten zeigt als w, sind
diese Endungen:
16 Das Zweisilbengesetz wird in späterem Zusammenhang ausführlich behandelt; siehe unten §7.
17 Normalerweise ist der letzte Konsonant vor der Pluralendung der letzte Konsonant der Singularform. In einigen
Fällen tritt jedoch im Plural eine Wurzelerweiterung auf, die im Singular fehlt; z.B. ~sn (*sari) »Bruder«, pl. sn+w.w
(*sanüw~w).