AUKTIONS-5EDINGUNGEN.
Die Versieigerung geschiehi gegen sofortige Bezahlung in ösierreichischer
Kronen-Währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20 Prozent zum Er-
siehungspreise.
5is 100 Kronen kann nichi weniger als um 1 Krone, über 100 Kronen um
5 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen, über 2000 Kronen um 100 Kronen,
über 10.000 Kronen um 500 Kronen, über 20.000 Kronen um 1000 Kronen usw.
gesieigeri werden.
Samiliche Schäden an den Objekien wurden im Kataloge gewissenhaft
angegeben, jedoch übernimmi die Auktionsleiiung keine Hafteng, falls solche
übersehen wurden.
Die Auktionsleitung übernimmt die Garantie für die Echtheit
der zur Versteigerang gebrachlen Gegenstände. Diese Haftung
erlischt am 12. Tage naeh erfolgtem Zuschlage, da nach dieser Frisi
die Abrechnung dem Besii^er gegenüber erfolgi. Nach diesem Termin können
Reklamationen unier keinen Umsiönden mehr berücksichtigi werden.
Die Aukiionsleiiung behäli sich das Rechi vor, Nummern zu vereinigen oder
zu irennen oder die Nummernfoige zu unierbrechen.
Bei vorkommenden Sireiiigkeiien über ein Doppelangebof behäli sich die
Aukiionsleiiung das Rechi vor, die beireffende Nummer sofori nochmals vor-
nehmen zu lassen.
Mii dem Zuschlage gehi die Gefahr auf den Ersieher über, das Eigeniums-
rechi ersi nach erfolgier Bezahlung.
Der Transpori der ersiandenen Objekie erfolgi ausschlie&lich auf Kosten
und Gefahr des Käufers und übernimmi die Aukfionsleitung keine hiafiung
für eveniuelle Verlusie oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitimg behält sich das Recht vor, diejenigen
verkauften Objekte, uelcke innerhalli 3 Tagen nach erfolgtem
Zuschlage nicht übernommen vvurden, auf dem Wege der öffent-
lichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu ver-
äußern. Der Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös
'sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu ersetzen.
Außerdem wird, vom vierten Tage nach der Auktion angefangen,
für bis dahin noch nicht abgeholte Gegenstände ein Betrag einge-
hoben, der bei voluminösen Objekten 1 °/0) bei kleineren Objekten
x/2 °l0 vom Zuschlagspreise pro Tag beträgt.
Aufiräge und Anfragen sind zu richien an:
Leo S ch i d 1 o f 5 Kunsidukfionshaus
/ *
$ I
<f ß
Telefon
67-305 oder 67-2-39
Wien I, Tuchlauben 8
Städtisches Musemrl
Flensbnrg
Bibl.Inv.:
Telegramme
Schidauktion-Wien
Die Versieigerung geschiehi gegen sofortige Bezahlung in ösierreichischer
Kronen-Währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20 Prozent zum Er-
siehungspreise.
5is 100 Kronen kann nichi weniger als um 1 Krone, über 100 Kronen um
5 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen, über 2000 Kronen um 100 Kronen,
über 10.000 Kronen um 500 Kronen, über 20.000 Kronen um 1000 Kronen usw.
gesieigeri werden.
Samiliche Schäden an den Objekien wurden im Kataloge gewissenhaft
angegeben, jedoch übernimmi die Auktionsleiiung keine Hafteng, falls solche
übersehen wurden.
Die Auktionsleitung übernimmt die Garantie für die Echtheit
der zur Versteigerang gebrachlen Gegenstände. Diese Haftung
erlischt am 12. Tage naeh erfolgtem Zuschlage, da nach dieser Frisi
die Abrechnung dem Besii^er gegenüber erfolgi. Nach diesem Termin können
Reklamationen unier keinen Umsiönden mehr berücksichtigi werden.
Die Aukiionsleiiung behäli sich das Rechi vor, Nummern zu vereinigen oder
zu irennen oder die Nummernfoige zu unierbrechen.
Bei vorkommenden Sireiiigkeiien über ein Doppelangebof behäli sich die
Aukiionsleiiung das Rechi vor, die beireffende Nummer sofori nochmals vor-
nehmen zu lassen.
Mii dem Zuschlage gehi die Gefahr auf den Ersieher über, das Eigeniums-
rechi ersi nach erfolgier Bezahlung.
Der Transpori der ersiandenen Objekie erfolgi ausschlie&lich auf Kosten
und Gefahr des Käufers und übernimmi die Aukfionsleitung keine hiafiung
für eveniuelle Verlusie oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitimg behält sich das Recht vor, diejenigen
verkauften Objekte, uelcke innerhalli 3 Tagen nach erfolgtem
Zuschlage nicht übernommen vvurden, auf dem Wege der öffent-
lichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu ver-
äußern. Der Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös
'sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu ersetzen.
Außerdem wird, vom vierten Tage nach der Auktion angefangen,
für bis dahin noch nicht abgeholte Gegenstände ein Betrag einge-
hoben, der bei voluminösen Objekten 1 °/0) bei kleineren Objekten
x/2 °l0 vom Zuschlagspreise pro Tag beträgt.
Aufiräge und Anfragen sind zu richien an:
Leo S ch i d 1 o f 5 Kunsidukfionshaus
/ *
$ I
<f ß
Telefon
67-305 oder 67-2-39
Wien I, Tuchlauben 8
Städtisches Musemrl
Flensbnrg
Bibl.Inv.:
Telegramme
Schidauktion-Wien