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vor Errichtung des Herzogthums Kurland.
der Landmeister die Werbungen anstelle, nicht um den Erzbischof cmzufallen , son-
dern um den ungehorsamen Landmarschall zu demüthigen. Sobald der Bischof ab-
gereiset war, fertigten die Bischöfe Hermann von Dörpt und Johann von Oesel
und Kurland / der Landmeister lind die Stadt Riga am i6 Junius (1556) dieKrie-
geserklarung aus/ und sandten sie dem Erzbischöfe zu. Die Ordenskomthure bs-
renneten die Schlösier Krenton lind Ronneburg/ die ihnen gleich geofnet wurden/
und die Landmeister nebst einigen Rigern belagerten den Erzbischof und den Herzog
im Schlosse Kokenhusen. Der Herzog gieng gleich am 28 Junius heraus/ und
ergab sich dem Landmeister von Galen/ der ihn Treiben zu seinem Aufenthalte an- Ter Erz bk-
wieß. Der Erzbischof hielt sich noch drey Tage, und muste darauf sein Schloß
und Stift dem Ordens-Coadjutor abtreten, der es im Namen des teutschen Reichs
annahm, und ihn nach Adzel in das Gefängniß sandte.
ioz. Nunmehr schien der Krieg geendigt zu seyn, allein da bald das
Gerüchte erscholl daß der Erzbischof getödtet sey, so würben die Markgrafen voll
Brandenburg und der Herzog von Preussen ein Heer, welches weit über zo,ooo
Mann stark seyn sollte, und der König von Polen bot über 100,000 Mann gegelt
liefland auf. Die Landmeister ersuchten den Kaiser und römischen König, daß sie
den König von Polen zu der Ruhe ermahnen, den brandenburgischen Churfürsten
und Markgrafen die Zurüstungen zu Feindseligkeiten untersagen, und die gegen Lief-
land gerichteten Werbungen in Teutschland verbieten möchten. Mein der König
deutete ihnen an, daß sie sogleich alle Feindseligkeiten einstellen, den Erzbischof und
Herzog in Freyheit lassen, und sich dem Ausspruche der kaiserlichen Commissarien,
oder einiger erwählten Schiedesrichter, oder endlich dem höchsten Reichsgerichte un-
terwerfen sollten H. Die rigischen Stande klagten gleichfalls den Erzbischof bey
dem Kaiser als einen Verbrecher an, der Liefland habe vom teutschen Reiche tren-
nen, und einem fremden Reiche zu bringen, den Landmeister vertreiben, den Orden
vertilgen, und die Absichten des russischen Zaars auf Liefland begünstigen wollen,
und der auch mächtige Aufrührer, nemlich den Landmarschall und die Ritterschaft
in Wiik, in Schuß genommen, und fremde Güter, wie z. B. das Stift Oesel, an
sich zu ziehen gesucht habe. Gegen diese Beschuldigungen vertheidigte sich der Erz-
bischof sehr umständlich, und er schloß seine Schrift, nicht nur mit dem Erbieten
sich zu der Rechtfertigung feiner Handlung vor päbstlichen und kaiserlichen Gerichten
zu stellen, sondern auch mit dem Gesuche, daß der Kaiser ihm seine entrissene Güter
mit der Schadensvergütung verschaffen, und die Landmeister mit der Strafe des
Landfriedensbruches belegen möge.
Der König von Polen sandte einen angesehenen Mann nach Wenden, der
durch den Augenschein Gewißheit von des Erzbischofs Leben einziehen, und dem
Landmeister anzeigen sollte, daß er die Gefangennehmung des Erzbischofs, die Er-
mordung seines Gesandten Lanczki, die Schmälerung der lithvanischen Gränzen, und
die Anhaltung verschiedener Lastschiffe, die seinen Unterthanen gehörten zu Düne-
münde, auf den Fall für einen Friedensbruch halte, wenn nicht sogleich die Loslas-
sung, Zurückgabe und vollkommenste Genugthuung erfolge. Zu diesen Dingen
wollten sich die Landmeister nicht entschliessen, daher fertigten sie den polnischen Ge-
Sss 2 sandten
n) Oo^reZ Lo^. ^Z. D V.
vor Errichtung des Herzogthums Kurland.
der Landmeister die Werbungen anstelle, nicht um den Erzbischof cmzufallen , son-
dern um den ungehorsamen Landmarschall zu demüthigen. Sobald der Bischof ab-
gereiset war, fertigten die Bischöfe Hermann von Dörpt und Johann von Oesel
und Kurland / der Landmeister lind die Stadt Riga am i6 Junius (1556) dieKrie-
geserklarung aus/ und sandten sie dem Erzbischöfe zu. Die Ordenskomthure bs-
renneten die Schlösier Krenton lind Ronneburg/ die ihnen gleich geofnet wurden/
und die Landmeister nebst einigen Rigern belagerten den Erzbischof und den Herzog
im Schlosse Kokenhusen. Der Herzog gieng gleich am 28 Junius heraus/ und
ergab sich dem Landmeister von Galen/ der ihn Treiben zu seinem Aufenthalte an- Ter Erz bk-
wieß. Der Erzbischof hielt sich noch drey Tage, und muste darauf sein Schloß
und Stift dem Ordens-Coadjutor abtreten, der es im Namen des teutschen Reichs
annahm, und ihn nach Adzel in das Gefängniß sandte.
ioz. Nunmehr schien der Krieg geendigt zu seyn, allein da bald das
Gerüchte erscholl daß der Erzbischof getödtet sey, so würben die Markgrafen voll
Brandenburg und der Herzog von Preussen ein Heer, welches weit über zo,ooo
Mann stark seyn sollte, und der König von Polen bot über 100,000 Mann gegelt
liefland auf. Die Landmeister ersuchten den Kaiser und römischen König, daß sie
den König von Polen zu der Ruhe ermahnen, den brandenburgischen Churfürsten
und Markgrafen die Zurüstungen zu Feindseligkeiten untersagen, und die gegen Lief-
land gerichteten Werbungen in Teutschland verbieten möchten. Mein der König
deutete ihnen an, daß sie sogleich alle Feindseligkeiten einstellen, den Erzbischof und
Herzog in Freyheit lassen, und sich dem Ausspruche der kaiserlichen Commissarien,
oder einiger erwählten Schiedesrichter, oder endlich dem höchsten Reichsgerichte un-
terwerfen sollten H. Die rigischen Stande klagten gleichfalls den Erzbischof bey
dem Kaiser als einen Verbrecher an, der Liefland habe vom teutschen Reiche tren-
nen, und einem fremden Reiche zu bringen, den Landmeister vertreiben, den Orden
vertilgen, und die Absichten des russischen Zaars auf Liefland begünstigen wollen,
und der auch mächtige Aufrührer, nemlich den Landmarschall und die Ritterschaft
in Wiik, in Schuß genommen, und fremde Güter, wie z. B. das Stift Oesel, an
sich zu ziehen gesucht habe. Gegen diese Beschuldigungen vertheidigte sich der Erz-
bischof sehr umständlich, und er schloß seine Schrift, nicht nur mit dem Erbieten
sich zu der Rechtfertigung feiner Handlung vor päbstlichen und kaiserlichen Gerichten
zu stellen, sondern auch mit dem Gesuche, daß der Kaiser ihm seine entrissene Güter
mit der Schadensvergütung verschaffen, und die Landmeister mit der Strafe des
Landfriedensbruches belegen möge.
Der König von Polen sandte einen angesehenen Mann nach Wenden, der
durch den Augenschein Gewißheit von des Erzbischofs Leben einziehen, und dem
Landmeister anzeigen sollte, daß er die Gefangennehmung des Erzbischofs, die Er-
mordung seines Gesandten Lanczki, die Schmälerung der lithvanischen Gränzen, und
die Anhaltung verschiedener Lastschiffe, die seinen Unterthanen gehörten zu Düne-
münde, auf den Fall für einen Friedensbruch halte, wenn nicht sogleich die Loslas-
sung, Zurückgabe und vollkommenste Genugthuung erfolge. Zu diesen Dingen
wollten sich die Landmeister nicht entschliessen, daher fertigten sie den polnischen Ge-
Sss 2 sandten
n) Oo^reZ Lo^. ^Z. D V.