öör Errichtung des Hctzsgthmns Kurland. 5 2 5
(Valett am z May 1557, und der jüngere von Fürstenberg wollte diesen Vergleich
nicht erfüllen. Der polnische König kam selbst mit §0,000 auf einer, und der Her-
zog von Preussen mit zooo Mann und einer kleinen Flotte auf der anderen Seite
herbey. Der landmeister besaß höchstens 12000 Mann, die gröstentheiis zusam-
mengeraft und untauglich waren, ließ nun seinen Muth sinken, und wollte den Ver-
gleich vollziehen. Allein nun weigerten sich der Erzbischof und der Herzog ohne Vor-
wissen des polnischen Königs und preußischen Herzogs sich mit einzulassen, und der
König von Polen verwarf alles was beschlossen war, und drang auf die Befreyung
der Gefangenen, auf die Wiedereinsetzung des Erzbischofs in alles was ihm ge-
bührte, und auf die Erstattung der Kriegeskosten. Die kaiserlichen Gesandten ent-
warfen einen neuen Vergleich, wodurch die Kriegeskosten beiden Theilen erlassen,
der Landmeister für unschuldig an dem Kriege unter dem Vorwande erkläret wurde,
daß die erzbischöflichen Unterthanen von ihm den Schutz, wozu er verpflichtet sty,
gefordert hatten, und der Herzog Christoph zum Coadjutor unter der Einschränkung
erkläret ward, daß, weil er erst im ein und zwanzigsten Jahre war, zwey Thum-
Herren und zwey ritterschaftliche Rathe die Vormundschaft über ihn führen solltcn-
Diesen Vergleich nahmen die Landstände am 12 Julius an, allein der Landmeister
vereitelte ihn dadurch, daß er dem Landmarschall und anderen entwichenen Liefländem
keine Verzeihung zugestehen, und die einseitigen Hoheitsrcchte über die Stadt Riga
bis zu Endigung eines Protestes, den er vor den Reichsgerichten anzuhebsn gedachte,
behalten wollte. Die Stadt Riga blieb dem Landmeister getreu, und huldigte ihm
am 24 August, für welche Gefälligkeit er ihre Handelsgerechtsame und Vorrechte
vermehrte, und ihr alle Kirchengüter und Klöster, die sie eingezogen hatte, schenkte
auch ihr verstattete, ein besonderes Consistorium zu Ausübung der bischöflichen
Rechte zu errichten.
Endlich rückten die feindlichen Heere in Lieflanb ein, und lagerten sich bey
Poswole, ohnweit Birzen. Der Landmeister und die Bischöfe sahen, daß es blos
auf des polnischen Königs Willen ankomme, ob sie ferner freye Landesherren und
teutsche Reichsfürsten bleiben, oder ob sie polnische Unterthanen lind Bediente wer-
ben sollten? daher nahmen sie wieder ihre Zuflucht zu den pommerischen und kaiserli-
chen Gesandten, und da der König von Polen sehr uneigennützig und großmüthig
dachte, so ward der Frieden auf ziemlich leidliche Bedingungen am 5 September Friedens-
1557 geschlossen H. Der Erzbischof erhielt die Freyheit, und alle Güter, Rechte schluß bey
und nicht genossene Aufkünfte, muste aber die Einkünfte der nächsten Termine in
den Händen der Bischöfe von Dörpt und Oesel bis zu der Vollziehung des polnischen
Friedens lassen. Der Herzog Christoph ward Coadjutor, und bekam, wenn er vor
dem 25 Jahre die Regierung antretcn muste, vier Rathe zu Vormündern. Die
Unterthanen des Erzbischofs erhielten Verzeihung, weil sie gezwungen von ihren
Herrn abgefallen waren, und leisteten keine neue Huldigung. Die lithauisch- lief-
ländischen Granzen sollten im nächsten Jahre genau berichtiget, und dann in jedem
fünften Jahre besichtiget werden. Die angehaltenen Schiffe, Waaren und Gelder
wurden von beiden Seiten den Eigenthümern zurückgegeben , aber zugleich festgese«
Sss z Het,
0) Sammlung russischer Geschichte IX. Th. S, 2 Ls»
p) /'o/on. P, V. p. 210-
(Valett am z May 1557, und der jüngere von Fürstenberg wollte diesen Vergleich
nicht erfüllen. Der polnische König kam selbst mit §0,000 auf einer, und der Her-
zog von Preussen mit zooo Mann und einer kleinen Flotte auf der anderen Seite
herbey. Der landmeister besaß höchstens 12000 Mann, die gröstentheiis zusam-
mengeraft und untauglich waren, ließ nun seinen Muth sinken, und wollte den Ver-
gleich vollziehen. Allein nun weigerten sich der Erzbischof und der Herzog ohne Vor-
wissen des polnischen Königs und preußischen Herzogs sich mit einzulassen, und der
König von Polen verwarf alles was beschlossen war, und drang auf die Befreyung
der Gefangenen, auf die Wiedereinsetzung des Erzbischofs in alles was ihm ge-
bührte, und auf die Erstattung der Kriegeskosten. Die kaiserlichen Gesandten ent-
warfen einen neuen Vergleich, wodurch die Kriegeskosten beiden Theilen erlassen,
der Landmeister für unschuldig an dem Kriege unter dem Vorwande erkläret wurde,
daß die erzbischöflichen Unterthanen von ihm den Schutz, wozu er verpflichtet sty,
gefordert hatten, und der Herzog Christoph zum Coadjutor unter der Einschränkung
erkläret ward, daß, weil er erst im ein und zwanzigsten Jahre war, zwey Thum-
Herren und zwey ritterschaftliche Rathe die Vormundschaft über ihn führen solltcn-
Diesen Vergleich nahmen die Landstände am 12 Julius an, allein der Landmeister
vereitelte ihn dadurch, daß er dem Landmarschall und anderen entwichenen Liefländem
keine Verzeihung zugestehen, und die einseitigen Hoheitsrcchte über die Stadt Riga
bis zu Endigung eines Protestes, den er vor den Reichsgerichten anzuhebsn gedachte,
behalten wollte. Die Stadt Riga blieb dem Landmeister getreu, und huldigte ihm
am 24 August, für welche Gefälligkeit er ihre Handelsgerechtsame und Vorrechte
vermehrte, und ihr alle Kirchengüter und Klöster, die sie eingezogen hatte, schenkte
auch ihr verstattete, ein besonderes Consistorium zu Ausübung der bischöflichen
Rechte zu errichten.
Endlich rückten die feindlichen Heere in Lieflanb ein, und lagerten sich bey
Poswole, ohnweit Birzen. Der Landmeister und die Bischöfe sahen, daß es blos
auf des polnischen Königs Willen ankomme, ob sie ferner freye Landesherren und
teutsche Reichsfürsten bleiben, oder ob sie polnische Unterthanen lind Bediente wer-
ben sollten? daher nahmen sie wieder ihre Zuflucht zu den pommerischen und kaiserli-
chen Gesandten, und da der König von Polen sehr uneigennützig und großmüthig
dachte, so ward der Frieden auf ziemlich leidliche Bedingungen am 5 September Friedens-
1557 geschlossen H. Der Erzbischof erhielt die Freyheit, und alle Güter, Rechte schluß bey
und nicht genossene Aufkünfte, muste aber die Einkünfte der nächsten Termine in
den Händen der Bischöfe von Dörpt und Oesel bis zu der Vollziehung des polnischen
Friedens lassen. Der Herzog Christoph ward Coadjutor, und bekam, wenn er vor
dem 25 Jahre die Regierung antretcn muste, vier Rathe zu Vormündern. Die
Unterthanen des Erzbischofs erhielten Verzeihung, weil sie gezwungen von ihren
Herrn abgefallen waren, und leisteten keine neue Huldigung. Die lithauisch- lief-
ländischen Granzen sollten im nächsten Jahre genau berichtiget, und dann in jedem
fünften Jahre besichtiget werden. Die angehaltenen Schiffe, Waaren und Gelder
wurden von beiden Seiten den Eigenthümern zurückgegeben , aber zugleich festgese«
Sss z Het,
0) Sammlung russischer Geschichte IX. Th. S, 2 Ls»
p) /'o/on. P, V. p. 210-