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506 Erster Abschnitt. Geschichte der Landet
tzet, daß künftig kein Unterthan sein eigener Richter seyn, und kein Herr oder Be-
amter das Pfäudungs - oder Wiedervergeltungsrecht ausüben sollte, wenn er nicht
zuvor bey dem ordentlichen Richter vergeblich sein Recht gesuchet habe. In jedem
dritten Jahre sollte ein polnisch-litthauisches Gericht an de. Äränze für die Streitig-
keiten der beiderseitigen Unterthanen gehalten werden. D^r Mörder des polnischen
Gesandten sollte in Polen seine Unschuld beweisen , und dann dir Verletzung des
Völkerrechts dem Könige abbitten. Der König scbenkte den Liefländern die Kosten,
die ihm sein Heereszug verursachet hatte, und alle Theile erneuerten und bestätigten
die alten Vertrage und Bündnisse. Äusser dem Aussöhnungsvertraae errichtete
Sigismund August, als König von Polen und Großfürst von Litthauen, einen
Schutz-und Trutzbund mit allen Herren und Ständen in Liefland gegen Rußland,
der aber erst nach der Endigung des zwölften Jahres, in welchem der russisch Aieft
ländische Stillstand erlosch, gültig werden sollte. Durch diesen verpflichteten sich
die liefländischen Stände und Unterthanen, nie einseitig mit dem Zaar Kriege zu
führen oder Verträge zu errichten, und ihren Landesherren den Gehorsam aufzu-
kündigen, wenn selbige gegen das Bündniß handelten. Diesen mit Polen verabre-
deten Vergleich beschwor der Landmeister am 14 September, und der Herzog vo»
Preussen trat ihm am 20 September bey. Am z October entließ der Landmeister
den Erzbischof und den Herzog Christoph, und söhnte sich mit ihnen feyerlich aus,
erst in der Stadt Riga mit Zuziehung der Bürgerschaft und Stiftsumerthanen,
und ferner in Litthauen vor dem polnischen Könige.
106. Sobald dieser Krieg geendiget war, trat gleichsam ein neuer in
seinen Platz, welcher weit blutiger ward ch, und ein merkwürdiges Beyspiel der
Schwäche abgiebt, worin Leichtsinn, Eigennutz und Wollust einen Freystaat so
leicht stürzen kann. Die Gegenstände der neuesten landschaftlichen Verordnungen
zeigten zwar schon,, daß das Laster und die Sorglosigkeit so tiefe Wurzeln bey allen
Ständen im Lieflande geschlagen hatte, daß man sich kaum getrauete, beydes he-
ben zu können. Allein, wenn man den Schriften einiger damals lebenden lutheri-
schen Prediger trauen darf I, so war das allgemeine Verderben noch grösser, als
es die vorgedachten Gesetze vermuthen lassen. Die Bischöfe und katholischen Geist-
lichen lebten im steten Wohlleben, waren hart gegen ihre Unterthanen, drückten die
Laien, beleidigten ihre Nebenstände durch unbegränzte Ehrsucht, und unterhielten
eine sehr grosse Menge von Beyschlaferinnen, von welchen Liefland mit Bastarden
überschwemmst wurde, die, so wie ihre Mütter, viele Unordnungen und Ungerech-
tigkeiten veranlasseten. Die Ordensherren wechselten säst Stundenweise mit den
össent-

1584. Beide
Schriften finden sich auch in der Sammlung,
die Dreher unter dem Titel:
ftcarr/M vznft zu Frankfurt 1600 her-
cmkgegcbeu har, p. 212 und 240. Jene, des
Brevcnbachs Geschichte, begreift auch den Krieg
mit dem Erzbischöfe und eimge ältere Begeben-
heiten, und ist parteyifty ftrr den Orden, Die

besten Nachrichten findet man in Arndts Chro-
nik bcyfammen.
r) Christlich Gcsprech von der grausa-
men Zerstörung in Liefland durch dcnMu-
ftowiter vom >8 Jar geschehen» durch
der Gemeine
Christi v. d, Augsburgischen Pre¬
diger zu Amtorf einfeltlg gestcller und im
druck verfertiget r579 §. 5 u. f.
 
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