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Schlosser, Julius von [Hrsg.]
Der burgundische Paramentenschatz des Ordens vom Goldenen Vliesse — Wien, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.3995#0007
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merksamkeit schenkt. Eine einheitliche Nomenklatur ist ein Pium desiderium. In
unserem Fall war die Sache besonders schwierig. Weder das von H. Posse in seinem
ausgezeichneten Katalog der Berliner Galerie eingeschlagene Verfahren, noch das
exakte, mit großem Scharfsinn ausgedachte System, das W. Köhler für die Miniatur-
publikationen der »Monumenta artis Germaniae historica« ausgearbeitet hat, schienen
uns für die vorliegende Publikation anwendbar.

Leidet das eine an einer gewissen Hypertrophie, die die Einheit der Vorstellung
gefährdet, so ist das andere, auf spezielle wissenschaftliche Methoden der Ver-
gleichung berechnet, aller Anschaulichkeit bar. Zwischen diesem Zuviel und Zuwenig
die Mittelstraße zu finden, ist freilich schwer. Wir haben uns deshalb begnügt, den
koloristischen Gesamteindruck der einzelnen Kompartimente mit den allersimpelsten,
im gemeinsten Sprachgebrauch fest eingebürgerten Farbenbezeichnungen wieder-
zugeben. Auch das ist natürlich nur ein Schema, das der unendlichen Mannigfaltig-
keit der Nuancen unmöglich gerecht zu werden vermag und nur eine konventionelle
»Daseinsform« festhält. Das von innen kommende Licht des Goldgrundes, die
schillernden und glänzenden Seidenfäden verändern je nach der Stellung des Be-
schauers und der wechselnden Beleuchtung des Tages die Wirkungsweise dieser Nadel-
malerei so stark, daß ihr Gesamteindruck, dessen Reiz nicht zum wenigsten in
diesem launischen Spiel des farbigen Lichtes auf der glänzenden ornamentierten
Fläche liegt, kaum jemals mit typischer Gültigkeit festzulegen ist.

Eine äußere Veranlassung für die vorliegende Publikation hat endlich der
Umstand gegeben, daß der Paramentenschatz, der nach seiner Übertragung in das
neue Kunsthistorische Hofmuseum (1889) nur eine sehr ungenügende und unvorteil-
hafte Aufstellung erfahren hatte, nunmehr in einem eigenen Raum (Saal XVIII der
Renaissance-Abteilung) in würdiger und vollständiger Weise zur Schau gebracht
werden kann.
 
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