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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Der Verkauf der Waren erfolgt in dem Zustande, in dem
sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden, ohne für Fehler,
Mängel oder Benennung einzustehen. Einwendungen können
nach der Versteigerung keine Berücksichtigung finden, da durch
die Besichtigung Gelegenheit gegeben ist, sich von der Be-
schaffenheit der Gegenstände zu überzeugen.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für
die darin enthaltenen Angaben keine Gewähr geleistet.

Über die Reihenfolge der einzelnen Nummern während
der Versteigerung behalte ich mir das Recht von Abänderungen
vor.

Dem Zuschlag geht ein dreimaliger Aufruf vorher.

Gebote sind laut und deutlich in deutscher Reichsmark
abzugeben.

Käufer, welche ich nicht kenne oder kennen will, haben
auf Verlangen ein mir genügendes Depot zu stellen.

Es steht mir frei, ohne Nennung von Gründen den Zu*
schlag zu verweigern.

Das Kavelingsgeld beträgt 15%.

Waren, welche innerhalb der zu Beginn der Versteigerung
bekanntgegebenen Zeit nicht bezahlt oder abgeholt sind, kön*
nen durch mich ohne besonderes gerichtliches Verfahren, unter
der Hand oder in öffentlicher Versteigerung wieder verkauft
werden. Für den Mindererlös ist der erste Käufer haftbar, auf
den Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

Die Auslieferung der gekauften Waren erfolgt erst nach
geleisteter Zahlung innerhalb der zu Beginn der Versteigerung

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