Abb. 28. Auffindungsarten der Einzelgräber.
Abb. 29. Auffindungsarten der Flachgräbergruppen.
eines Grabes schließen lassen (ausgepflügte Objek-
te, die am ehesten Grabcharakter besitzen, wie Waf-
fen, bestimmte Steingerät-Kombinationen, Skelett-
teile und Leichenbrand) eine untergeordnete Rolle
(20,51%), und Grabungsfunde sowie Luftbildent-
deckungen sind kaum der Rede wert.
Zwischen der Entdeckungshäufigkeit von Körper-
und Brandgräbern (bzw. Gräbergruppen) besteht
kein großer Unterschied. Mit 21 zu 18 besitzt die
Gattung der Einzelflachgräber ein Übergewicht im
Verhältnis zu den Flachgräbergruppen. Das verwun-
dert ein wenig, ist doch die Wahrscheinlichkeit,
einen Friedhof zu entdecken, wesentlich größer.
Sind die als Einzelgräber in den Katalog aufgenom-
menden Funde aber wirklich alle entsprechend zu
interpretieren? Die fünf aus Kies- oder Lehmgruben
stammenden Grabfunde gehören der Münchshöfe-
ner Gruppe (Pielweichs 3), der Bronze- (Stephans-
posching 19), Urnenfelder- (Stephansposching 20
und Steinkirchen 11) und Frühlatenezeit (Otzing 25)
an. Das Grab von Pielweichs stellt nichts Außerge-
wöhnliches dar, kennt doch die Münchshöfener
Gruppe keine regulären Friedhöfe. Die bronze- und
urnenfelderzeitlichen Brandgräber Stephanspo-
sching 19 und 20 stammen aus einer von H. Neubau-
er gut beobachteten Kiesgrube. Das jüngerurnenfel-
derzeitliche Grab von Steinkirchen 11 lag mit Sicher-
heit allein, da die später dort durchgeführte Gra-
bung keine Verbindung zu dem Friedhof Steinkir-
chen 10 erkennen ließ. Die frühlatenezeitliche Son-
derbestattung Otzing 25 fällt weit aus dem normalen
Rahmen, so daß sich eine nähere Untersuchung
erübrigt.
Die sechs bei Bauarbeiten angeschnittenen und als
Einzelgräber deklarierten Funde verteilen sich auf
Endneolithikum, Bronze-, Urnenfelder- und Frühla-
tenezeit. Alle hier relevaten Perioden sind in Ost-
bayern zumindest mit kleinen Gräbergruppen ver-
treten, Bronze- und Urnenfelderzeit auch mit größe-
ren Friedhöfen. Die unsicheren Einzelgrab-Fund-
stellen Haidlfing 10 (frühe Bronzezeit?), Wallers-
dorf 7 (Frühlatene), Oberpöring 22 (Frühlatene),
Landau 1 (frühe Bronzezeit?), Natternberg 10 (Ur-
nenfelderzeit) und Natternberg 17 (Bronzezeit) kön-
nen also auch Gräberfelder repräsentieren.
Von den sechs Oberflächenfunden steht der schnur-
keramische Grabfund Ganacker 1 mit einiger Wahr-
scheinlichkeit allein, Otzing 4 dürfte durch die Ver-
gesellschaftung zweier Steingeräte ebenfalls als ein
Einzelgrab anzusprechen sein, ein für die Schnurke-
ramik Niederbayerns geläufiger Befund. Die einzel-
nen Schmuck- bzw. Waffenfunde von Niederpöring
3, Oberpöring 13, Wallersdorf 43 und Otzing 5
können sowohl einzelne Gräber als auch Gräber-
gruppen repräsentieren. Klarheit läßt sich darüber
vorerst nicht gewinnen. Bei landwirtschaftlichen Ar-
beiten angetroffene einzelne Grabfunde wie Wal-
lersdorf 22 (Urnengrab) und Wallersdorf 40 (wohl
Frühlatenenachbestattung in Hallstatthügel) können
durchaus zu mehreren Bestattungen gehören. Siche-
re Einzelgräber sind aber an den Fundstellen Nat-
ternberg 29 und Zeholfing 7 nachgewiesen. Bei Nat-
ternberg 29 handelt es sich um ein durch Grabung
erschlossenes Münchshöfener Grab, bei Zeholfing 7
um einen aus der Luft entdeckten Kreisgraben.
Bei den in der Statistik vorkommenden 21 Einzel-
gräbern (ohne die vier obertägigen Einzelgräber und
den Luftbildbefund eines einzelnen Hügels) ist da-
mit zu rechnen, daß etwa die Hälfte davon auch
tatsächlich ein Einzelgrab ist, die andere Hälfte
kann aber auch jeweils Teile von Friedhöfen reprä-
sentieren.
Sehr bemerkenswert ist der Zuwachs an Grabhügel-
plätzen durch die Luftbildarchäologie. Den bisher
acht obertägig noch erhaltenen bzw. rekonstruierba-
ren Grabhügelgruppen (Wallersdorf 39) konnten
zehn neue hinzugefügt werden. Alle Neufunde lie-
gen im Bereich des intensiv beackerten Gäubodens.
Nachdem die bisher bekannte Grabhügelverbrei-
tung weitgehend an Wald gebunden war, gelang
hiermit eine Korrektur der bestehenden Fundbild-
verzerrung154. Auffallend ist dabei, daß sich die neu
154) Aus dem Umstand des Überwiegens von Grabhügeln der Hallstattzeit gegenüber gleichzeitigen Siedlungen im
südlichen Alpenvorland (das gilt auch für die Bronzezeit) schloß G. Kossack, daß bei Übertragung der Verhältnisse
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