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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0452
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440

17) Einschränkuug iu der Erwerbsart.

Eiue kräftigere Scheiduug des Adels vou auderen Stäu-
den ist die Eiuschräukung desselben aus gewisse Arteu des
Gewerbes. Die persönliche Freiheit des Adligen wird dadurcb
uicht anfgehoben, wenn es ihin sreigestellt bleibt, den Adel-
stand aufzugeben, und dann eine jede Erwerbsart zu wählen.

Schicklich sür den Adel ist der Erwerb vom Besitzthume
an Gntern und Kapitalien, doch bei den letztern ohne Wucher
und Pfandverkehr.

Jhm ziemt der Erwerb durch Gelehrsamkeit; weniger der
durch bloße Fertigkeiten als Tanz-, Musik-, Fecht-, Reit-Lehrer
und dergleichen. Jhm ziemt es nicht einer andern Person als
der seines Königs und Herrn und der Prinzen des König-
lichen Hauses dienstbar zu sein. Handel nnd Fabriken sind
nicht seiner Würde entgegen, wenn er sie ohne vorheriges
Dienen bei einem Privatherrn als Lehrling oder Gehülfe
unternehmen kann, und mindestens eine gewisse Personenzahl
in seinem Lohne und Brote beschäftigt.

Wer durch Erwerb anderer Art seinen Unterhalt hat,
verliere den Adel, oder derselbe ruhe in seiner Person, und
höre aus bei dem Sohne, wenn dieser ebenfalls eine dem
Adelstande nicht gestattete Erwerbsart treibt; doch Alles so,
wie es der Allerhöchste Wille des Königs befiehlt.

18) Ahnen.

Von größerer Wichtigkeit zur Erhaltung des Adelstandes,
als es bei dem ersten Anblicke scheint, war die Einrichtung
unserer Vorfahren, daß in manchen Fällen die Ahneu und
die Zahl derselben berücksichtigt wurden. Die Ersahrungen
 
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