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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0453
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441

sind zu haufig, als daß man es leugnen könnte, daß es an-
geborne Gesinnungen giebt, die so wie Gesichtszüge einzelnen
Familien eigen sind. Aber anch hieroon abgesehen, so ist
ein nahes Verwandtschafts-Verhältniß eine fehr kräftige Vcr-
bindung, und es ist nachtheilig für den Adelstand, wenn
seine Mitglieder mit denen anderer Stände in so enger Ver-
bindung stehen, daß ihnen diese mehr als die Standes-
genossen theuer nnd werth sind. Diese Verwandtschafts-Ver-
bindungen sind größtentheils von den Ahnen abhängig. Wer
auch nur zwei Ahnen hat, kann schon keinen nähern bürger-
lichen Verwandten als im fünften und weiteren Graden durch
sekne Voreltern haben.

Die Berücksichtigung der Ahnen ist ein Bestimmungs-
Grund für den jnngen Edelmann, sich seine Frau ans dem
Adel zu wählen, und dieses schafft dem Adelstande mehrfache
Vortheile.

19) Vermögen.

Zur Erhaltnng des öldels im Grundbesitze diente das
frühere Verbot der Erwerbung adliger Güter von Bürger-
lichen. Seine Wiederherstellung würde den Adligen, die jetzt
noch Güter besitzen, allerdings nachtheilig sein, und ihnen die
Aussicht zn einem Verkanfe, besonders einem vortheilhaften,
fast ganz rauben, indem die jetzt schon geringere Zahl von
Känfern dadnrch noch vermindert und anf einen zum größten
Theile arnr gewordenen Stand beschränket werden würde.
Allein noch darf man bei Vielen vom Adel die Bereit-
willigkeit voranssetzen, ihrem Stande auch große Opfer zu
bringen.

Durch eigene Kraft Vermögen zu erwerben, ist nach
 
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