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Schriften der Alterthums- und Geschichtsvereine zu Baden und Donaueschingen — 2.1846

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Arbeiten der historischen Section des Vereins für vaterländische Geschichte und Naturgeschichte in Donaueschingen
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Der Verein für vaterländische Geschichte und Naturgeschichte in Donaueschingen
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https://doi.org/10.11588/diglit.13324#0185
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378

Das Ergebniß derselben sollte in der Folge eine Geschichte,
Topographie, Mineralogie, Fauna nnd Flora dieses
Landes sein.

Die innere Verfassung des Vcrcins wurde in folgen-
den Pnnkten festgcsetzt:

1) Donaueschingen ist der Sitz der Gesellschaft, wo die Mit-
glieder stch versammeln, um sich wechselseitig zu belehren
und die zur Vorlesnng gcbrachten Aufsätze zu beurtheilen,
endlich die Vcrhandlungen in besondern Protokollen aufzu-
zeichnen.

2) Auswärtige Mitglieder wohnen dcn Versammlungen
bei, so oft sie hieher kommen wollen und unterhalten, wenn
es ihnen gefallig ist, einen wechsclseitig belehrenden Bricf-
wcchsel mit der Gesellschaft-

3) Kcin Mitglied verbindet sich, die Versammlungen länger zu
besuchen, als so lang ihm diese Arbeiten ein Vergnügen ge-
währen; abcr die Gesellschaft wird bei der Anwesenheit von
fünf Mitgliedern sich für zahlreich genug halten, ihre Ar-
beitcn fortzusetzen. Wenn eines dcr hiesigen Mitglie-
der durch ein Vierteljahr d i eGesellschaft nicht
besucht, ohne sich über die Veranlassung seincs
Außenbleibens zu erklären, so vermuthet die
Gesellschaft desselben Austritt.

4) Jedcs Mitglied kann einen, oder mehrere Männer als Ge-
hilfen für daö Fach, wclchcs er sich zu bearbeiten gewählt
hat, vorschlagen, aber zwei Dritttheile der versammelten
Mitglieder müssen cinstimmcn, ehe der Vorgeschlagene zur
Verbinduug von Seite der Gesellschaft eingeladen wird.

5) Die Gesellschast behält sich vor, dann mit einem öffentli-
chen Charakter aufzutreten, wenn sie einst es dahin bringen
sollte, dic Resultate ihres allgemeinen und individuellen
Forschens öffentlich bekannt machen zu können.

6) Dic Gesellschaft erwählt:

a. einen Director;
d. einen Sccretär;
 
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