Grabhügel
Die Grabhügel sind unmittelbare Zeug-
nisse des Totenkultes. Ihre landschaftliche
Verbreitung gewährt darüber hinaus indirekte
Hinweise auf die Siedlungsräume ihrer Er-
bauer, da die zu den Begräbnisplätzen ge-
hörigen Gemeinwesen in den gleichen Land-
schaften zu finden sein müssen. Deshalb darf
in der Grabhügelkarte (Karte 3) zunächst
einmal die graphische Kennzeichnung der in
den entsprechenden Zeitstufen vom Menschen
genutzten Gebiete gesehen werden. Dies ist
um so willkommener, als über das vorge-
schichtliche Siedlungswesen in Oberfranken,
wie schon bemerkt, noch recht wenig bekannt
wurde und eine Karte der Wohnplätze auch
nicht im entferntesten einen solchen Über-
blick vermittelt wie die der Grabhügel. Bei
deren Betrachtung zu dem erwähnten Zweck
entstehen jedoch bald Bedenken, weil die
Streuung dieser Denkmäler recht unregelmäßig
ist. Die Lücken werden nicht überall auf
weniger intensiv besiedelte Gebiete hindeuten.
Nur bisweilen sind in der Nähe vorgeschicht-
licher Wohnplätze auch die entsprechenden
Grabhügelfelder bekannt, wie bei der Ehren-
bürg und dem Turmberg am Fuße dieser
Berge92, während z. B. zu den auf dem Staf-
felberg bestehenden Ansiedlungen keine ober-
tägig sichtbaren Grabhügelplätze auffindbar
sind. P. Reinecke vermutet, daß sie dort
schon vor längerer Zeit abgetragen wurden93.
Damit gibt sich eine Fehlerquelle der vorge-
legten Grabhügelkarte hinsichtlich der sied-
lungsstatistischen Auswertung zu erkennen.
Eine andere liegt in der Entstehungsge-
schichte der Karte. Die darin vermerkten
Hügel wurden nicht durch systematische Ge-
ländebegehung aufgesucht, wie solche bei den
archäologischen Landesaufnahmen erfolgen94.
Vielmehr basiert die Karte auf den während
der vergangenen 130 Jahre gemachten und
schriftlich niedergelegten Beobachtungen. Dort,
wo solche während dieses Zeitraumes, be-
sonders aber zu Beginn der intensivierten
Landwirtschaft während der ersten Hälfte des
vergangenen Jahrhunderts, nicht angestellt
wurden, ist mit einer besonderen Lücken-
haftigkeit des Inhaltes zu rechnen. Einen ge-
wissen Ausgleich hierfür bieten folgende Um-
stände: 1. In den Jahren um 1910 sollten alle
Gemeinden den Bestand obertägiger Denk-
mäler melden95. Die eingegangenen Berichte
erbrachten zwar keine einheitliche Beobach-
tungsgrundlage, aber doch wichtige Hinweise.
2. Bei den während der letzten Jahre be-
triebenen Kartierungsarbeiten des Bayerischen
Landesvermessungsamtes wurden dank der
Aufgeschlossenheit der Topographen auch die
vorgeschichtlichen Gelände denkmäler regi-
striert. Die besonders über ausgedehnte Wald-
gebiete im Landkreis Höchstadt/Aisch vor-
liegenden Berichte F. Veits erteilen zu unserer
Frage sorgfältige Auskunft. 3. Die meist
seit längerer Zeit in ihren Gebieten tätigen
Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmal-
pflege96 haben ihr Wissen für diese Inven-
tarisation bereitwilligst zur Verfügung ge-
stellt, wodurch zahlreiche bis dahin unbekannte
Denkmäler erfaßt werden konnten. 4. Bei
der Geländetätigkeit des Verfassers, welcher
zur Feststellung gänzlich unbekannter Ob-
jekte sehr enge Grenzen gezogen waren97,
mantischer Besucher — nicht zuletzt durch Verschulden einer Fremdenwerbung, die dadurch Haupt-
anziehungspunkte doch selber beeinträchtigt. Unmittelbarer berührt uns, daß es kaum eine Höhle
mehr gibt, die nicht schon mit mehr oder minder dringlichen Forschungswünschen archäologischer
oder paläontologischer Richtung angegangen worden wäre, und daß jede neu entdeckte Höhle so-
gleich das Ziel solcher Wünsche wird. Auch hier müssen wir mit unseren Freunden ernstlich den
Grundsatz vertreten, daß größte Sparsamkeit mit dem Denkmälervorrat geboten ist. Die Zer-
störung eines nicht unabwendbar bedrohten Denkmals, als solches gilt auch jede Höhlenschicht,
kann, selbst wenn sie durch einen Forschungseingriff erfolgen soll, nur in besonders gelagerten
Ausnahmefällen gebilligt werden. Wir können es vor der Wissenschaft, besonders auch vor der zu-
künftigen, nicht verantworten, daß in Höhlen aus nur spezialistischem Fachinteresse gegraben wird.
Das gilt schon für „Probe“-schnitte. Die Untersuchung einer Höhle verlangt unseres Erachtens in
sachlicher und personeller Hinsicht die Gewähr für förderliches Zusammenwirken der in Frage
kommenden Wissenschaftssparten, für eine grabungstechnisch einwandfreie Durchführung, nicht zu-
letzt auch dafür, daß genug Zeit und Mittel verfügbar sind und daß für sachgemäße Bearbeitung und
künftige Verwahrung der Funde angemessen Sorge getragen ist.“ W. Krämer und O. Kunkel, BVB1.
18/19, 1951/52, 140.
92) Kirchehrenbach 1 und 2, Lkr. Forchheim. — Kasendorf 1, Lkr. Kulmbach.
93) AGA Oberfranken 36, 1, 1952, 18 f.
94) Vergl. etwa K. Kersten, Vorgeschichte des Kreises Steinburg, 1939. — Ders., Vorgeschichte des
Kreises Herzogtum Lauenburg, 1951.
95) VgL Seite 15.
96) Vgl. die Mitarbeiterliste Seite 7.
97) Vgl. Seite 4 f.
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Die Grabhügel sind unmittelbare Zeug-
nisse des Totenkultes. Ihre landschaftliche
Verbreitung gewährt darüber hinaus indirekte
Hinweise auf die Siedlungsräume ihrer Er-
bauer, da die zu den Begräbnisplätzen ge-
hörigen Gemeinwesen in den gleichen Land-
schaften zu finden sein müssen. Deshalb darf
in der Grabhügelkarte (Karte 3) zunächst
einmal die graphische Kennzeichnung der in
den entsprechenden Zeitstufen vom Menschen
genutzten Gebiete gesehen werden. Dies ist
um so willkommener, als über das vorge-
schichtliche Siedlungswesen in Oberfranken,
wie schon bemerkt, noch recht wenig bekannt
wurde und eine Karte der Wohnplätze auch
nicht im entferntesten einen solchen Über-
blick vermittelt wie die der Grabhügel. Bei
deren Betrachtung zu dem erwähnten Zweck
entstehen jedoch bald Bedenken, weil die
Streuung dieser Denkmäler recht unregelmäßig
ist. Die Lücken werden nicht überall auf
weniger intensiv besiedelte Gebiete hindeuten.
Nur bisweilen sind in der Nähe vorgeschicht-
licher Wohnplätze auch die entsprechenden
Grabhügelfelder bekannt, wie bei der Ehren-
bürg und dem Turmberg am Fuße dieser
Berge92, während z. B. zu den auf dem Staf-
felberg bestehenden Ansiedlungen keine ober-
tägig sichtbaren Grabhügelplätze auffindbar
sind. P. Reinecke vermutet, daß sie dort
schon vor längerer Zeit abgetragen wurden93.
Damit gibt sich eine Fehlerquelle der vorge-
legten Grabhügelkarte hinsichtlich der sied-
lungsstatistischen Auswertung zu erkennen.
Eine andere liegt in der Entstehungsge-
schichte der Karte. Die darin vermerkten
Hügel wurden nicht durch systematische Ge-
ländebegehung aufgesucht, wie solche bei den
archäologischen Landesaufnahmen erfolgen94.
Vielmehr basiert die Karte auf den während
der vergangenen 130 Jahre gemachten und
schriftlich niedergelegten Beobachtungen. Dort,
wo solche während dieses Zeitraumes, be-
sonders aber zu Beginn der intensivierten
Landwirtschaft während der ersten Hälfte des
vergangenen Jahrhunderts, nicht angestellt
wurden, ist mit einer besonderen Lücken-
haftigkeit des Inhaltes zu rechnen. Einen ge-
wissen Ausgleich hierfür bieten folgende Um-
stände: 1. In den Jahren um 1910 sollten alle
Gemeinden den Bestand obertägiger Denk-
mäler melden95. Die eingegangenen Berichte
erbrachten zwar keine einheitliche Beobach-
tungsgrundlage, aber doch wichtige Hinweise.
2. Bei den während der letzten Jahre be-
triebenen Kartierungsarbeiten des Bayerischen
Landesvermessungsamtes wurden dank der
Aufgeschlossenheit der Topographen auch die
vorgeschichtlichen Gelände denkmäler regi-
striert. Die besonders über ausgedehnte Wald-
gebiete im Landkreis Höchstadt/Aisch vor-
liegenden Berichte F. Veits erteilen zu unserer
Frage sorgfältige Auskunft. 3. Die meist
seit längerer Zeit in ihren Gebieten tätigen
Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmal-
pflege96 haben ihr Wissen für diese Inven-
tarisation bereitwilligst zur Verfügung ge-
stellt, wodurch zahlreiche bis dahin unbekannte
Denkmäler erfaßt werden konnten. 4. Bei
der Geländetätigkeit des Verfassers, welcher
zur Feststellung gänzlich unbekannter Ob-
jekte sehr enge Grenzen gezogen waren97,
mantischer Besucher — nicht zuletzt durch Verschulden einer Fremdenwerbung, die dadurch Haupt-
anziehungspunkte doch selber beeinträchtigt. Unmittelbarer berührt uns, daß es kaum eine Höhle
mehr gibt, die nicht schon mit mehr oder minder dringlichen Forschungswünschen archäologischer
oder paläontologischer Richtung angegangen worden wäre, und daß jede neu entdeckte Höhle so-
gleich das Ziel solcher Wünsche wird. Auch hier müssen wir mit unseren Freunden ernstlich den
Grundsatz vertreten, daß größte Sparsamkeit mit dem Denkmälervorrat geboten ist. Die Zer-
störung eines nicht unabwendbar bedrohten Denkmals, als solches gilt auch jede Höhlenschicht,
kann, selbst wenn sie durch einen Forschungseingriff erfolgen soll, nur in besonders gelagerten
Ausnahmefällen gebilligt werden. Wir können es vor der Wissenschaft, besonders auch vor der zu-
künftigen, nicht verantworten, daß in Höhlen aus nur spezialistischem Fachinteresse gegraben wird.
Das gilt schon für „Probe“-schnitte. Die Untersuchung einer Höhle verlangt unseres Erachtens in
sachlicher und personeller Hinsicht die Gewähr für förderliches Zusammenwirken der in Frage
kommenden Wissenschaftssparten, für eine grabungstechnisch einwandfreie Durchführung, nicht zu-
letzt auch dafür, daß genug Zeit und Mittel verfügbar sind und daß für sachgemäße Bearbeitung und
künftige Verwahrung der Funde angemessen Sorge getragen ist.“ W. Krämer und O. Kunkel, BVB1.
18/19, 1951/52, 140.
92) Kirchehrenbach 1 und 2, Lkr. Forchheim. — Kasendorf 1, Lkr. Kulmbach.
93) AGA Oberfranken 36, 1, 1952, 18 f.
94) Vergl. etwa K. Kersten, Vorgeschichte des Kreises Steinburg, 1939. — Ders., Vorgeschichte des
Kreises Herzogtum Lauenburg, 1951.
95) VgL Seite 15.
96) Vgl. die Mitarbeiterliste Seite 7.
97) Vgl. Seite 4 f.
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