Land- und Stadtkreis Bamberg
von Zückshut und 1500 m sw der Kirche von
Hohengüßbach. Priv. Waldabteilung Lands-
gemeinde. PI. Nr. 2246.
NW 88. 20 — K 3
Auf dem Westausläufer der Hohengüßbacher Höhen.
Spuren alter Grabungen, Näheres unbekannt.
Nachweis: Feststellung H. Mauer.
BURGEBRACH
1. Ein Grabhügel. 2100 m s der Kirche
des Ortes, an der N-Seite des von Dippach
nach Försdorf führenden Waldweges. Private
Waldabteilung Försdorfer Schläge. PI. Nr.
1979. NW 80. 26 — K 3
Im flachwelligen Gelände. Angegraben, Näheres un-
bekannt.
Nachweis: Feststellung G. Hock.
2. Ringwall. 2200 m wnw der Kirche des
Ortes. Staatsforstdistrikt Hahn, Abteilung
Wolfsbacher Hänge (VI, 2 c). PI. Nr. 1983.
NW 81/82. 27 — K 5
Auf einem flachen Rücken, der sich vom Eyerberg
nach SW hin senkt. Im S und SW ganz allmähli-
cher, im NO kräftiger Abfall, nach NW ganz leich-
ter Anstieg und nach W fast ebener Verlauf des
Geländes. Buchenbestand. Die Anlage ist zu 3/4 gut
erhalten. Sie hat einen schildförmigen Grundriß,
dessen gerader Abschlußwall mit Außengraben von
etwa 50 m Länge nach NW weist. Hieran im W mit
rechtem Winkel ansetzend ein Wall mit Außen-
graben von breitovalem Verlauf. In der NO-Ecke
setzt die Befestigung beiderseits aus, ohne daß zu er-
kennen ist, ob sie hier eingeebnet wurde oder ob die
Anlage nicht fertiggestellt worden ist. Dm. von NW
nach SO 100 m, von SW nach NO 65 m. Wall und
Graben fast auf der ganzen Länge gut erhalten;
größte Wallhöhe 1,5 m, Wallbreite etwa 6 m, Gra-
benbreite etwa 4 m, Differenz Wallkrone-Graben-
sohle etwa 2,75 m. Funde unbekannt. Die Anlage
wird frühgeschichtlich sein.
Nachweis: 1952*. — J. L. Klarmann und K. Spiegel,
1912, 3 Ziff. 10 und Anm. 2.
BURGELLERN
1. Ein ehern. Grabhügel. 650 m sö der
Kirche des Ortes und 700 m nö der Straßen-
gabel Scheßlitz-Würgau bezw. Ehrl. Im Acker-
und Wiesenland. NW 88. 17 — K 3
Im flachwelligen Albvorland. Die Lage des Hügels
läßt sich nach den Ortsangaben von N. Haas an-
nähernd lokalisieren. Das fragliche Gelände gehört
zum größten Teil zur Gemeinde Burgellern, nur der
Südsektor der von N. Haas erwähnten Wegespinne
liegt in der Gemeinde Scheßlitz. Untersuchung etwa
1827 (J. Heller), Näheres unbekannt.
Nachweis: 1952*. — N. Haas, 1829, 35. — K. Köst-
ler, 1896, 120 Ziff. 46, 128 Ziff. 436 und 438. —
F. Ohlenschlager, 1891, Bl. 5, 6. — BJHV Bamberg
1, 1834, 60.
Ortsflur SCHLAPPENREUTH
2. Abschnittsbefestigung auf dem
Reiß- oder Schlappenreuther Berg. Bis in die
Gemeinde Burglesau hineinreichend. 600 m
nö von Schlappenreuth. Flurabteilung Schweiß-
äcker. PI. Nr. 776a, 799, 800, 801, 802, 803,
804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 812.
NW 89. 16 — K 4
Auf der Spitze eines von S nach N in das Vorland
herausgeschobenen Weißjuraspoms. Allseitig steiler
Abfall, nur an der SO-Ecke Verbindung zur Hoch-
fläche durch einen schmalen Rücken. Hier im Bereich
der Gemeinde Burgellem schwach erkennbare Auf-
würfe, vielleicht die Reste eines Abschnittswalles.
Östlich hiervon, im Bereich der Gemeinde Burg-
ellem, ein etwa 50 m langer Abschnittsgraben mit
geringen Aufwürfen an der W-Seite (Reste eines
Innenwalles ?). Innenraum der Anlage etwa 125:
400 m. Funde unbekannt, wohl vorgeschichtlich.
Nachweis: Feststellung H. Mauer. — F. Knauer,
1952.
BURGLESAU
1. Abschnittsbefestigung im Flurbe-
reich Schweißäcker. 50 m langer Graben mit
Resten eines Innenwalles (?). Die Anlage ge-
hört zur Befestigung des Reißberges, Gesamt-
beschreibung siehe Burgellem Ziff. 2. PI. Nr.
179, 180, 181, 182.
NW 89. 16 — K 4
2. Weitgehend zerstörter Turmhügel. 850
m s des Ortes (W-Ausgang) und 2500 m ö
der Kirche von Burgellern.
NW 89. 16 — K 6
Am oberen N-Rand des Reißberges, einem schmalen,
von der Jurahochfläche nach W vorgeschobenen
Sporn. Ovaler Kemhügel, Dm. etwa 10: 20 m. Nach
SO, S und SW gegen die Höhe durch einen etwa
10 m breiten Halsgraben abgeriegelt. Funde nicht
bekannt. Mittelalterlich.
Nachweis: Feststellungen H. Kunstmann und E.
Rühl. — K. Gumpert, 1950, 125 Ziff. 9.
BUTTENHEIM
1. Gräberfeld: 5 Hügel. 1900 m ö der
Kirche des Ortes und 500 m s von Dreuschen-
dorf. Im Bamberger Holz. PI. Nr. 1597
1598. Beilage 29,2. NW 80. 16 — K 3
Laubwald. Ein Hügel angetrichtert, sonst gut er-
halten. Nach Mitteilung der Gemeinde soll die
Untersuchung im letzten Viertel des 19. Jhdts. er-
folgt sein, Näheres unbekannt.
Nachweis: 1952*. — Vermessung 1952 E. Kenner-
knecht (BLVA).
DEMMELSDORF
1. Ehemaliges Gräberfeld: 15—-20 Hü-
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von Zückshut und 1500 m sw der Kirche von
Hohengüßbach. Priv. Waldabteilung Lands-
gemeinde. PI. Nr. 2246.
NW 88. 20 — K 3
Auf dem Westausläufer der Hohengüßbacher Höhen.
Spuren alter Grabungen, Näheres unbekannt.
Nachweis: Feststellung H. Mauer.
BURGEBRACH
1. Ein Grabhügel. 2100 m s der Kirche
des Ortes, an der N-Seite des von Dippach
nach Försdorf führenden Waldweges. Private
Waldabteilung Försdorfer Schläge. PI. Nr.
1979. NW 80. 26 — K 3
Im flachwelligen Gelände. Angegraben, Näheres un-
bekannt.
Nachweis: Feststellung G. Hock.
2. Ringwall. 2200 m wnw der Kirche des
Ortes. Staatsforstdistrikt Hahn, Abteilung
Wolfsbacher Hänge (VI, 2 c). PI. Nr. 1983.
NW 81/82. 27 — K 5
Auf einem flachen Rücken, der sich vom Eyerberg
nach SW hin senkt. Im S und SW ganz allmähli-
cher, im NO kräftiger Abfall, nach NW ganz leich-
ter Anstieg und nach W fast ebener Verlauf des
Geländes. Buchenbestand. Die Anlage ist zu 3/4 gut
erhalten. Sie hat einen schildförmigen Grundriß,
dessen gerader Abschlußwall mit Außengraben von
etwa 50 m Länge nach NW weist. Hieran im W mit
rechtem Winkel ansetzend ein Wall mit Außen-
graben von breitovalem Verlauf. In der NO-Ecke
setzt die Befestigung beiderseits aus, ohne daß zu er-
kennen ist, ob sie hier eingeebnet wurde oder ob die
Anlage nicht fertiggestellt worden ist. Dm. von NW
nach SO 100 m, von SW nach NO 65 m. Wall und
Graben fast auf der ganzen Länge gut erhalten;
größte Wallhöhe 1,5 m, Wallbreite etwa 6 m, Gra-
benbreite etwa 4 m, Differenz Wallkrone-Graben-
sohle etwa 2,75 m. Funde unbekannt. Die Anlage
wird frühgeschichtlich sein.
Nachweis: 1952*. — J. L. Klarmann und K. Spiegel,
1912, 3 Ziff. 10 und Anm. 2.
BURGELLERN
1. Ein ehern. Grabhügel. 650 m sö der
Kirche des Ortes und 700 m nö der Straßen-
gabel Scheßlitz-Würgau bezw. Ehrl. Im Acker-
und Wiesenland. NW 88. 17 — K 3
Im flachwelligen Albvorland. Die Lage des Hügels
läßt sich nach den Ortsangaben von N. Haas an-
nähernd lokalisieren. Das fragliche Gelände gehört
zum größten Teil zur Gemeinde Burgellern, nur der
Südsektor der von N. Haas erwähnten Wegespinne
liegt in der Gemeinde Scheßlitz. Untersuchung etwa
1827 (J. Heller), Näheres unbekannt.
Nachweis: 1952*. — N. Haas, 1829, 35. — K. Köst-
ler, 1896, 120 Ziff. 46, 128 Ziff. 436 und 438. —
F. Ohlenschlager, 1891, Bl. 5, 6. — BJHV Bamberg
1, 1834, 60.
Ortsflur SCHLAPPENREUTH
2. Abschnittsbefestigung auf dem
Reiß- oder Schlappenreuther Berg. Bis in die
Gemeinde Burglesau hineinreichend. 600 m
nö von Schlappenreuth. Flurabteilung Schweiß-
äcker. PI. Nr. 776a, 799, 800, 801, 802, 803,
804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 812.
NW 89. 16 — K 4
Auf der Spitze eines von S nach N in das Vorland
herausgeschobenen Weißjuraspoms. Allseitig steiler
Abfall, nur an der SO-Ecke Verbindung zur Hoch-
fläche durch einen schmalen Rücken. Hier im Bereich
der Gemeinde Burgellem schwach erkennbare Auf-
würfe, vielleicht die Reste eines Abschnittswalles.
Östlich hiervon, im Bereich der Gemeinde Burg-
ellem, ein etwa 50 m langer Abschnittsgraben mit
geringen Aufwürfen an der W-Seite (Reste eines
Innenwalles ?). Innenraum der Anlage etwa 125:
400 m. Funde unbekannt, wohl vorgeschichtlich.
Nachweis: Feststellung H. Mauer. — F. Knauer,
1952.
BURGLESAU
1. Abschnittsbefestigung im Flurbe-
reich Schweißäcker. 50 m langer Graben mit
Resten eines Innenwalles (?). Die Anlage ge-
hört zur Befestigung des Reißberges, Gesamt-
beschreibung siehe Burgellem Ziff. 2. PI. Nr.
179, 180, 181, 182.
NW 89. 16 — K 4
2. Weitgehend zerstörter Turmhügel. 850
m s des Ortes (W-Ausgang) und 2500 m ö
der Kirche von Burgellern.
NW 89. 16 — K 6
Am oberen N-Rand des Reißberges, einem schmalen,
von der Jurahochfläche nach W vorgeschobenen
Sporn. Ovaler Kemhügel, Dm. etwa 10: 20 m. Nach
SO, S und SW gegen die Höhe durch einen etwa
10 m breiten Halsgraben abgeriegelt. Funde nicht
bekannt. Mittelalterlich.
Nachweis: Feststellungen H. Kunstmann und E.
Rühl. — K. Gumpert, 1950, 125 Ziff. 9.
BUTTENHEIM
1. Gräberfeld: 5 Hügel. 1900 m ö der
Kirche des Ortes und 500 m s von Dreuschen-
dorf. Im Bamberger Holz. PI. Nr. 1597
1598. Beilage 29,2. NW 80. 16 — K 3
Laubwald. Ein Hügel angetrichtert, sonst gut er-
halten. Nach Mitteilung der Gemeinde soll die
Untersuchung im letzten Viertel des 19. Jhdts. er-
folgt sein, Näheres unbekannt.
Nachweis: 1952*. — Vermessung 1952 E. Kenner-
knecht (BLVA).
DEMMELSDORF
1. Ehemaliges Gräberfeld: 15—-20 Hü-
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