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Bezirk Schwetzingen [Hrsg.]; Amtsbezirk Philippsburg [Hrsg.]
Schwetzinger Wochenblatt: Amts-Verkündigungsblatt für den Bezirk Schwetzingen ; badische Hopfenzeitung — 1874

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Februar (No. 15 - 25)
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https://doi.org/10.11588/diglit.33305#0079

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Inserat«
die viergespaltene
Petitzerie oder deren
Raum 4 kr.,
Garm« ndzeile S kr.

Amtsverkündigungsölatt für den Wezirk Schwetzingen.
Badische H o p s c n) e i t u n g.
Allgemeiner Anzeiger für die badische und bayerische Rheinpfalz.

Ao. 20.

Samstag, 14. Februar 1874.

VIII. Jahrgang.

Inserate von Auswärts nehmen für uns auch entgegen die Annoncen-Burcaux von Kaascnftein L Aogkcr, Rudolf Masse und H. L. Aauve L ßo., die Süddeutsche Annoncen-Hrpeditto»
von H. Stickhardt in Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Leipzig, München, Wien, Zürich, Basel und Stratzburg, sowie das Jäger'sche Central-Bureaux für Inserate in Frankfurt a./M.

Badischer Landtag.
Karlsruhe, 5. Febr.
28. öffentliche S > tzung der 2. Kammer.
Abendsitzung.
(Fonsetzung.)
Vorsitz: Präsident Kirsner.
Z 54. Das Schulgeld wird für Rechnung der Ge-
mcindekass- in vierteljährlichen Raten erhoben. Die Betreff-
nisse der Unvermöglichen hat der zu deren Unterstützung
verpflichtete Armenverband je »ach dem Grade ihrer Unver-
möglichkeit ganz oder zu bestimmten Theilen zu bestreiten.
Angenommen.
Z 55. Den Lehrern ist statt des nach der Schüler-
zahl wechselnden Schulgeldes aus der Gemeindekasse ein
Aversum zu entrichten, welches die StaalsverwaltungSbe-
hörüe — vorbehaltlich des K 48 0 — nach der durch-
schnittlichen Schülerzahl aus den letzten drei abgelaufenen
Schuljahren mit Berücksichtigung der Bestimmung des 8 53
Absatz 3 jeweils für die Dauer der nächstfolgenden drei
Schuljahre festgesetzt. Eine neue Festsetzung de» Schulgeld-
AversumS hat auch einzutreten bei jeder Aenderung des für
ein Kind zu entrichtenden Schulgeld-Betrages. DaS L-chul-
geld-Aversum wird, wenn mehrere Lehrer an einer Volks-
schule angestellt sind, unter dieselben so vertheilt, daß jeder
Haupilehrer fünfmal so viel als ein Unterlehrer erhält.
Angenommen.
8 59. (Kommissionsvorschlag). „Hauptlehrer, welche
alS solche auf fünf Jahre auf Schulstellen derselben Klaffe
gedient haben und hinsichtlich ihres sittlichen Verhaltens, so-
wie ihrer Leistungen unbeanstandet sind, erhalten eine stän-
dige Personalzulage von 50 Mark (29 fl. 10 kr.) vom Ab-
lauf des Gehaltsemesters an, in welchem die fünfjährige
Dienstzeit erfüll! war. Nach Znrückiegung von je drei wei-
teren Dienstjahren auf Schulstellen- derselben Klasse soll un-
ter der gleichen Voraussetzung und in der nämlichen Weise
eine Erhöhung von je 50 Mark (29 fl 10 kr.) eintreten.
Die Bcrwilligung einer Personalzulage oder die Erhöhung
derselben findet nur statt, wenn und soweit daS Einkommen
des Lehrers aus dem festen Gehalt und dem Schulgeld,
beziehungsweise den seitherigen Personalzulagen, nicht 1300
Mark (758 fl. 20 kr.) beträgt. Haupttehrern, welche in
eine mit einem größeren festen Gehalt verbundene Lehrstelle
vorgerückt sind, wird der Betrag, um welchen sich der feste
Gehalt erhöht hat, an der Personalzulage, welche sie sonst
anzusprechen hätten, in Abzug gebracht."
Dieser Vorschlag ist jedoch nur von einer Mehrheit der
Commission ausgegangen. Eine Minderheit bemerkt hierzu,
ohne jedoch einen ausdrücklichen Antrag zu stellen, „eS solle
der 8 59 deS RegicrungscntwurfeS nur dahin abgeändert

werden, n. die einzelne Znlagequotte von 50 Mark (29 fl
10 lr) auf 60 Mark (35 fl ) erhöht, 5. der im 3. Ab-
satz des 8 59 nach dem Regierungsentwurs vorgeschlagene
Höchstbetrag der Personal-Zulagen (300 Marl) ganz besei-
tigt (von der Majorität bereits in der Kommission ange-
nommen), o. das Maximaleinkommen, welches mit Einrech-
nung des festen Gehalts und des Schulgeldes durch Per-
sonalzulagen erreicht werden darf, auf 1305 Mark (758 fl.
20 kr.) erhöht, endlich ci. der Oberschulbehörde die Befug-
niß eingeräumt wird, einem Hauptlehrer aus besonderen
Gründen auch bei freiwilligem Dieustwechsel die Ansprüche
auf P'rsonalzulagen vorzubehalten."
Die Fassung der Regierung lautet:
„Hauptlehrer, welche fünf Jahre ans derselben Schul-
stelle verblieben sind, nachdem sie schon vorher fünf Jahre
als Haupilehrer gedient hatten und hinsichtlich ihres sittli-
chen Verhaltens, sowie ihrer Leistungen unbeanstandet sind,
sollen für die Dauer ihres Verbleibens an eben dieser Schul-
stelle eine ständige Personalzulage von 50 Mark (29 fl.
10 kr., vom Ablauf des Gehalisemcsters an erhallen, in
welchem die fünfjährige Dienstzeit erfüllt war. Haupileh-
rer auf Schulstellen der ersten Klasse treten in den erstma-
ligen Bezug dieser Personalzulage nach fünfjährigem Wir-
ken auf derselben Schnlstelle, auch wenn sie vorher nicht
schon fünf Jahre als Haupilehrer gedient haben. Nach
Zurücklegnng von je weiteren fünf Jahren auf derselben
Stelle soll unter der gleichen Voraussetzung und in der
nämlichen Weise eine Erhöhung von je 50 Mark (29 fl.
10 kr, eintreten, jedoch nur bis zum Betrage von im Gan-
zen 300 Mark (175 fl) Die Verwilligung einer Perso-
na zutage oder die Erhöhung derselben findet nur statt, wenn
und soweit vas Einkommen des Lehrers aus dem festen
Gehalt und dem Schulgeld, beziehungsweise der seitherigen
Personalzulagen, nicht 1200 Mark (700 fl.) beträgt. Haupt-
lehrer», welche zwar an derselben Schule geblieben, aber
in eine mit einem größeren festen Gehalt verbundene Lehr-
stelle vorgerückt sind, wird der Betrag, um weichen sich der
feste Gehali erhöht hat, an der P-rsoiialznlage, welche sie
sonst anzusprechen hätten, in Abzug gebracht. Haupilehrer,
welche das Aufrücken in eine eimrägiichere Stelle ohne hin-
reichenden Grund ablehnen, verlieren dadurch den Anspruch
auf Personalzulage. Haupilehrer, welche gegen ihren Wil-
len lediglich im Interesse des Dienstes und ohne Verbesse-
rung ihres Einkommens versetzt sind, sollen durch einen
solchen Dienstwechsel an ihren Ansprüchen auf Personalzu-
lage keinen Abbruch erleiden."
Nach einer langen Verhandlung wird der Kommisstons-
vorschlag wieder an die Kommission zurückoerwiesen. Die-
selbe bringt noch halbstündiger Berathnng folgenden neuen
Vorschlag ein, mit welchem sich die Vertreter der Regierung
einverstanden erklärten:

„8 59. Hauptlehrer, welche fünf Jahre auf derselben
Schnlstelle verblieben find>* nachdem sie schon vorher fünf
Jahre als Hanptlehrer gedient hatten und hinsichtlich ihres
sittlichen Verhaltens, sowie ihrer Leistungen unbeanstandet
sind, sollen für die Dauer ihres Verbleibens an eben die-
ser Schulstelle eine ständige Personalzulage von 60 Mark
(35 fl.) vom Ablauf des Gehaltsemesters an erhalten,
in welchem die fünfjährige Dienstzeit erfüllt war. Hanpt-
lehrer auf Schulstellen der ersten Klasse treten in den erst-
maligen Bezug dieser Personalzulage nach fünfjährigem Wir-
ken auf derselben Schnlstelle, auch wenn sie vorher nicht
schon fünf Jahre als Haupilehrer gedient haben. Nnch Zu-
rücklegung von je weitern 5 Dienstjahren auf derselben
Stelle soll unter der gleichen Voraussetzung und in der
nämlichen Weise eine Erhöhung von je 60 Mark (35 fl)
euttreien. Die Verwilligung einer Personalzulage oder die
Erhöhung derselben findet nur statt, wenn und soweit das
Einkommen des Lehrers aus dem festen Gehalt und dem
Schulgeld, beziehungsweise den seitherigen Personalzulagen»
nicht 1300 Mark (753 fl. 20 kr ) beträgt. H^upttehrern,
welche zwar an derselben Schule geblieben aber in eine mit
einem größeren festen Gehalt verbundene Lehrstelle borge»
rückt sind, wird der Betrag, um welchen sich der feste Ge»
halt erhöht hat, an der Personalzulage, welche sie sonst
anzusprechen hätten, in Abzug gebrachc. Haupilehrer, welche
das Anfrückea in eine einträglichere Stelle ohne hinreichen-
den Grund ablehnen, verlieren dadurch den Anspruch auf
Personalzulaae. Haupilehrer, welche gegen ihren Willen
lediglich im Interesse des Dienstes und ohne Verbesserung
ihres Einkommens versetzt sind, sollen durch einen solchen
Dieustwechsel an ihren Aniprü hen ans Periona lznlage kei-
nen Abbruch erleiden. Die Oberschulbehörüe ist ermächtigt
auch bei freiwilligem Dieustwechsel diese Ansprüche auf Per-
sonalzulage aufrecht zu erhalten."
Es wird diese Fassung einstimmig angenommen-
8 67. Gemeinden, welche zur Deckung ihrer Ausga-
ben, jedoch einschließlich der Lehrcrgehalle, überhaupt noch
ein Umiagebedürfniß im Smne des ß 70 zu bestreiten
haben, sind nicht verpflichtet, zur Deckung der Lehrergehaite
nebst der nach 8 48 6 etwa zu zahlenden Schulgeld-Auf-
besserung eine Umlage von mehr als 20 Pf. auf 100
Mart (k2 kr. auf 100 fl) Steuerkapiial zu erheben.
Angenommen unter Widerspruch der Klerikalen.
(Forisetzung folgt.)
Deutscher Reichstag.
Htertitt, 10 Februar.
In der heutigen Sitzung verkündet der Präsident v.
Forkenveck, daß zu Schriftführern gewählt seien die Abg.
Weigei, von Unruh-Bomst, Herz. v. Mucnigerode, Lieber,

Iruillrton.

Im Bockskruge.
Kriminal-Novelle
vön K. Kkink.
(Fortsetzung.)
ES war gar nicht anders möglich, nur MatiheS konnte
dies dem Kinde bcigcbracht haben, er hatte es stets gehaßt
und so oft geschlagen.
Aber nicht der kleine Wilhelm allein war das Opfer
geworden. Kaum wagte man eS auszusprechen. Wer im
Staude war, «in schuldloses Wesen hinzumorden, wie viel
leichter mußte eS dem werden, einem Menschen, der ihm
hindernd im Wege stand, das Leben zu nehmen- Auch der
alte Müller sollte keines natürlichen Todes verblichen, son-
dern gleich wie der kleinere Wilhelm mit Arsenik vergiftet
sein.
Aber trotzdem Matthe? und die Müllerin in das Ge-
fängnis abgeführt worden, war cS nicht gelungen, weder
den einen noch die andere zum Geständnisse zu bewegen.
Während Matihes alles leugnete, gab die Müllerin auf alle
SN sie gerichteten Fragen keine Antwort, auch nicht ein

Wort war aus ihr hcranszubringen. Aber der Gefängniß-
wärter hatte gesagt, daß sie sich oft des Nachts laut mit
ihrem verstorbenen Kinde unterhalte und aus dieser Unter-
haltung hatte man entnommen, daß sie mindestens an diesem
Verbrechen vollständig schuldlos war.
Trotz seines Läugnens hatten sich MaitheS Aussichten
bedeutend verschlimmert, so daß kaum Hoffnung blieb, daß
derselbe sich von allen belastenden Momenten freisprechen
könne. Der Apotheker in dem benachbarten Städtchen hatte
unaufgefordert dem Kriminalgerichte die Anzeige gemacht,
daß Matihes zu zweien Malen bei ihm für einen Groschen
Arsenikpulvcr gekauft habe, angeblich zur Vertilgung von
Mäusen. Das erste Mal möge wähl ungefähr um die Zeit
gewesen sein, als der alte Müller eines plötzlichen Todes
verblich, das zweite Mal aber sei genau vor vierzehn Tagen
gewesen- Der Apotheker wühle dies mit großer Bestimnttheit
anzugebcn, da er gerade am daraus folgenden Tage von
einer Bauernfrau gehört habe, daß der k.eiue Wilhelm ge-
storben sei. Bei dieser Nachricht habe er unwillkürlich an
das von MaitheS gekaufte Arsenikpulver gedacht, er wisse
freilich nicht, woher da? gekommen sei, aber es sei eben
auch nur bei dem Gedanken geblieben. Aber jetzt, wo sich
das Gerücht van einem gewaltsamen Tode verbreite, Halle

Der Fastnacht wegen erscheint das nächste Blatt Donnerstag.

er es für seine Pflicht, nicht länger zu zögern, der Behörde
von dem Verkaufe des Arsenikpuloers sofort Anzeige zu
machen.
DaS war wenigstens ein Anhaltspunkt, welcher bessere
Resultate erzielen konnte, und welcher die Hoffnung er-
weckte, daß Matihes bei seinem Läugnen nicht länger ver-
harren möge.
Matihes hatte sich mittlerweile noch nicht die geringste
Blöße gegeben. Er bewahrte den größten Glcichmuth, gab
auf alle Fragen ohne zu zögern ausführlich Bescheid und
seine Gesichiszüge waren keiner Veränderung unterworfen.
Und dennoch — die Gefäugmßluft übte auf Matihes
eine niederschmetternde Wirkung aus. Es gab Zeiten, wc>
er seinen ganzen Mulh gebrochen fühlte, wenn er e auch
Niemanden sehen ließ. Nachts, wenn er sich ruhelos auf
dem Lager wälzte, tanzten dunkle Schatten an ihn heran»
und dann war es ihm, als müsse er gestehen — gestehen
um jeden Preis, um nur diese emsetzliche Last von seinem
Herzen zu heben, es war unerträglich.
Und doch! wenn er daran dachte, daß er sein Ver-
brechen durch den Tod sühnen mußte, dann überkam ihn
eine entsetzliche Angst — nein, es war ihm unmöglich, zu
gestehen. (Forlfttz mg folg».)
 
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