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Schytte, Andreas; Kortensche Buchhandlung [Editor]; Korte, Johann Christoph [Oth.]
Dännemarks und Norwegens natürliche und politische Verfassung: Deutsch übersetzt mit einigen Zusätzen und Anmerkungen (1. Theil) — Flensburg und Leipzig: in der Kortenschen Buchhandlung, 1782 [VD18 90791592]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49679#0086
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82 U
so konnten sie sich zur Thronfolge Hofnung ma-
chen. Diese Sitte dauerte bis zur Einführung
des Christcnthums. Man gab auch den Prin-
zen und andern vornehmen Kindern Hofmeister
mit, auf daß sie bey diesen Seeräubcreyen den
Unterricht desto besser nutzen sollten. So z. B.
sandte der König Regner Lodbrog seinen Sohn
Biörn Jernside mit Haßing, seinem Hofmeister,
aus, um sein Gluck auf dem Krude und auf der
See zu versuchen; die mit ihrem Gefolge nach
Frankreich zogen, wo sie Klöster abbrannten,
Städte verwüsteten, und Christen todt schlugen,
bis die Franzosen sich von ihren Gewaltthätig-
keiten loskanften. Nach einiger Zeit aber wa-
ren sie nicht mehr mit Beute zufrieden, sie for-
derten Städte, ja ganze Provinzen.
Gange Rolf, es ist gleich viel, ob er ein Da-
ne oder ein Normann war, unternahm im sten
Jahrhundert Seereisen nach England und Frank-
reich. In Frankreich eroberte er Neustem, wel-
ches nachher von den Normännern Norman-
die genannt wurde, und erhielt zugleich Bretagne
zum Lehn mit der Königlichen Französischen
Prinzessin Gisele. Wir können uns leicht vor-
stellen- daß diese Leute nicht sehr fromm und
sanftmäthig waren, sie plünderten, eroberten u.
s. w. überall, wo sie hinkamen, bis sogar die
Franzosen sie in ihre Litaney mit einschlossen.

 
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