Lät. 1--
Z8 V o r d e r L ch t.
voiuMariL jurwdiAioms §L yolliL lleri) eriarn altera x-arre NOK
audira.
Uebrigens müsse auch in causa LümariiKma die Person des Klaoer§
Las reHuiüruru üidttaunalL judmii haben,
Bey Abgang dessen das ganze judiciuru nichtig seye ,
Er wolle demnach seine ganze Handlung nicht anderster als nur
eventualiter - mithin cum exyrLila yroteltarione öc relervariono
übergeben haben.
Welche Vorstellung dann nebst übrigen triftigen Handlungen nicht
nur gehörigen Eingang gefunden, sondern es haben auch die zu Nürn-
berg versammelte Herren Reichs Oeyurari das lud Nr. dü beyliegen-
Le Schreiben dd.w Nürnberg den 17.^ 8exr. isgv. an das Reichs
Kammergericht des Ends erlassen, damit in dieser zweifelhaften Sach
entweder die angebohrne rurorss coollrmiret, oder aber immittelst
ein curaror ad Utem bestellet , nnthin alle Ixwill!-Lten verhütet wer-
den nwchren.
Dieweilen aber in diesem Schreiben nicht gemeldet wurde, wer ei-
gentllch der nächste Anverwandte seye, gw yollirL debear collrmari-
UNd dann Luraror 26 lirem extraordiaarius nicht kann gegeben werden,
HU am diu turor Ordinarius velleowimus adelt- vel adesse yOLelt-
So hat Herr Marggraf Albrecht so pauschweis nicht ksnnm anft
geworfen werden.
(duoad sormalia bliebe demnach exceyrio Ie§üiMLrioni3 gegründet
und aufrecht stehen,
<2uoad materialla aber wurde zu Nürnberg in reife Ueberlegung
gezogen, daß
a. ) Grsnsfeld und Wolkenstein die kaistrl. ^xecurrouZ OoMmilllon
schon 1622. nachgesuchet, ehe und bevor Graf Johann Philipp
in dem Mayn errrunken, daß
b. ) weder !U commillorio executionis ) noch auch
c. ) irr dem Erzherzoglichen Schreiben an Grafen Johann Jakob am
wenigsten aber
d. ) irr dem rufacher Vertrag oder gernspacher Receß kein einziges
Wörtlein de rearu xerduelllouis zu finden, mithin
e. ) Graf Johann Jakob den elleAum des mllrumenri xacis mit eik
nem elenden Behelf nur in jenen Fällen nachsuche, welche nicht
Huaüllcirt, sondern als illiguidi unter der Erörterung hangen
bleiben, dahingegen
5.) vor Gronsftld die rario Huod delliwriovel transaÄio non iwor>
callone belli, ied occallone senrentiE cameralls ta<Äa in so lang
streite, bis der casus illiHuiduL durch rlchterliche Erörterung gua.
Liücirt werden kann.
Kein Wunder ist es also , daß Graf Casimir ehender sterben als
xeüiruirt werden können, welches man unten im Hen Kapllu!, wo es
wegen Frauenalb zur Sprach kommen wird, noch naher beleuchten ,
indessen aber nur noch anführen will , daß ein unbefangenes Gemülh
hieraus genugsam zu erkennen im Stande seyn werde, wie flylechr tm
gegentheilige Geschichtserzahlung bis hrehero gerathen , und wie stm te
Vermuthung demnach übrrg blerbe, daß die künftige gegenteilige Ge-
schichtserzählungen ebenfalls von keinem besseren Korn und Schroth
styem
Z8 V o r d e r L ch t.
voiuMariL jurwdiAioms §L yolliL lleri) eriarn altera x-arre NOK
audira.
Uebrigens müsse auch in causa LümariiKma die Person des Klaoer§
Las reHuiüruru üidttaunalL judmii haben,
Bey Abgang dessen das ganze judiciuru nichtig seye ,
Er wolle demnach seine ganze Handlung nicht anderster als nur
eventualiter - mithin cum exyrLila yroteltarione öc relervariono
übergeben haben.
Welche Vorstellung dann nebst übrigen triftigen Handlungen nicht
nur gehörigen Eingang gefunden, sondern es haben auch die zu Nürn-
berg versammelte Herren Reichs Oeyurari das lud Nr. dü beyliegen-
Le Schreiben dd.w Nürnberg den 17.^ 8exr. isgv. an das Reichs
Kammergericht des Ends erlassen, damit in dieser zweifelhaften Sach
entweder die angebohrne rurorss coollrmiret, oder aber immittelst
ein curaror ad Utem bestellet , nnthin alle Ixwill!-Lten verhütet wer-
den nwchren.
Dieweilen aber in diesem Schreiben nicht gemeldet wurde, wer ei-
gentllch der nächste Anverwandte seye, gw yollirL debear collrmari-
UNd dann Luraror 26 lirem extraordiaarius nicht kann gegeben werden,
HU am diu turor Ordinarius velleowimus adelt- vel adesse yOLelt-
So hat Herr Marggraf Albrecht so pauschweis nicht ksnnm anft
geworfen werden.
(duoad sormalia bliebe demnach exceyrio Ie§üiMLrioni3 gegründet
und aufrecht stehen,
<2uoad materialla aber wurde zu Nürnberg in reife Ueberlegung
gezogen, daß
a. ) Grsnsfeld und Wolkenstein die kaistrl. ^xecurrouZ OoMmilllon
schon 1622. nachgesuchet, ehe und bevor Graf Johann Philipp
in dem Mayn errrunken, daß
b. ) weder !U commillorio executionis ) noch auch
c. ) irr dem Erzherzoglichen Schreiben an Grafen Johann Jakob am
wenigsten aber
d. ) irr dem rufacher Vertrag oder gernspacher Receß kein einziges
Wörtlein de rearu xerduelllouis zu finden, mithin
e. ) Graf Johann Jakob den elleAum des mllrumenri xacis mit eik
nem elenden Behelf nur in jenen Fällen nachsuche, welche nicht
Huaüllcirt, sondern als illiguidi unter der Erörterung hangen
bleiben, dahingegen
5.) vor Gronsftld die rario Huod delliwriovel transaÄio non iwor>
callone belli, ied occallone senrentiE cameralls ta<Äa in so lang
streite, bis der casus illiHuiduL durch rlchterliche Erörterung gua.
Liücirt werden kann.
Kein Wunder ist es also , daß Graf Casimir ehender sterben als
xeüiruirt werden können, welches man unten im Hen Kapllu!, wo es
wegen Frauenalb zur Sprach kommen wird, noch naher beleuchten ,
indessen aber nur noch anführen will , daß ein unbefangenes Gemülh
hieraus genugsam zu erkennen im Stande seyn werde, wie flylechr tm
gegentheilige Geschichtserzahlung bis hrehero gerathen , und wie stm te
Vermuthung demnach übrrg blerbe, daß die künftige gegenteilige Ge-
schichtserzählungen ebenfalls von keinem besseren Korn und Schroth
styem