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Serini, Johann Georg
Vertheidigte Reichs Ohnmittelbarkeit Des Adelichen Stifts und Gotteshauses Frauenalb, das ist: Widerlegung Des so rubricirten Rechts Eines Marggräflichen Hauses Baaden, auf das in der Grafschaft Eberstein situirt seyn sollende, dem Zustand des Entscheidjahrs gar nicht entgegen Im Jahr 1631. fortgesetzte Adeliche Stift und Gotteshaus Frauenalb und Dessen Zugehörungen: Von dem Churpfälzischen Hofgerichts Rath von Serini verfasset, Und mit Urkunden à Lit. A. usque K. 14. bewähret — [S.l.], 1773 [VD18 11880732]

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https://doi.org/10.11588/diglit.45281#0614
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)( )(

dem Pfaffenröther Wald gehauen
außer vor drey Jahr ganz neuer-
lich , worüber aber gnädige Herr«
schafft dis Pfaffenröther Untertha-
nen entgegen geschickt, um sich dar--
gegen zu setzen.

"I'ek. Läus Ress. Nein bey seinem Gedencken niemalen.

außer vor z. oder 4. Jahren batten
die Durlacher in dem Mähret Rhein
eine gehauen, worgegen aber gnädi-
ge Herrschafft protestier hatte.

ZtiuL Ress. Nein! niemalen außer letzthin, wisse

eigentlich nicht, seye es vor drey
oder 4. Jahren, hätten die Dur-
lacher in der Merenheck eins durch
junges Gehölz gehauen.

Woher Zeug all solches wisse?

leli. imu8 Ress. Ab denen ergangenen herrschafftlichen
Befehl und von selbst sehen.
2äu8 Ress. Von sich^ sechsten, dann es lasse sich

von hören oder anderm sagen nichts
reden.

Ztiu8 Ress. Weil er es sechsten gesehen Habe.

Womit also rc. rc.
Loncoräantiam quosä ?3sUi8 coneeroenteZ cuM vsro OrssinrrN soo
attekor sud iiäe notatiali. Frauenalb dm izten kedmarü 177z.

1vanne8



lul) Xit. X. 11.

Eines voll der Frau Abbtißm von Jchtersheim Zu Frauenalb, ar;
das Fürstliche Over - und Forst Amt zu Pforzen erlassenen Schrei-
bens. ääo. zoten Uäi) 17^6.

dieselbe von wegen eines meiner Unterthanen von Ersingen, in xaKo
Wildschieffens und von diesem weither angegebenen resseöiive OomMcum
(deren nachbarliche Littirung von meinem Beamten und Amts Kellern Pferl zu
Ersingen auf beschehm dreymalige Requisition nicht erfolget sepn solle) unterm
27ttn 6chdeuti8 KN mich gelangen lassen , ein solches habe eben angeregten des
mehrern erlesen;

Gleichwie nun bereits deme vorläufig ersagter mein Amts Keller seines
weitern Verhalts halber sich würckiich bey mir ungefragt, mit dein Zusatz, was-
gestalten ermelt eines Wild Frevels aeoullrte Unterthanen, urn willen ihres Vor-
gebens mit ihnen Eksmg- und Bilfingern in derley Fallen ( wann auch einer,
welchen man angegeben, einig dergleichen Versehens mchk schuldig befunden - oder
am mindesten überwiesen) bon meinen Hoch und vielgechrten Herren zimmlicher

maßen
 
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