KÖNIGREICH PREUSSEN.
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9) Cleve. In R. ein s. Mittelschildlein, aus dem strah-
lenförmig 8 g. Lilienzepter (Gleven) hervorstehen.
10) Jiilich. In G. ein Löwe.
11) Berg Ein r., b.-gekrönter Löwe in S.
12) Stettin. In B. ein r. Greif.
13) Pommern. In S. ein gekrönter r. Greif.
14) Cassuben. In G. ein # Greif.
15) Herzogthum Wenden. In S. ein r. und gr. schräg-
gestreifter *) Greif. Diese iezteren Wappen riihren nach
Schmeizel’s Beschreibung des königl. preussischen Wap-
pens (1723) von der Besizergreifung im schwedischen
Frieden 1721 her.
16) Mecklenburg. In G. ein r.-gekrönter # Biif-
felskopf mit s. Hörnern und einem s. Ringe durch die
Nase. Diess Wappen fiihrt Preussen vermöge eines Erb-
schaftsvergleichs von 1708.
17) Herzogthum Crossen ist wie Schlesien, nur dass
der Adler ungekrönt isl und das Kreuzchen fehlt.
18) Thiiringen. Der sogenannte thüring’sche oder
hessische Löwe, von S. und R. schräggestreift in ß. **)
19) Ober-Lausiz. Von ß. und G. mit drei Zinnen
getheilt.
20) Ni e d e r-L a us i z. In S. ein r. Ochse (Vergl.
Tafel 2.)
21) Öranien und Neuenburg. Ein gevierter Schild
mit einem von G. und B. in 9 Pläze geschachten Herz-
s :hi!d (Genf.) Das 1. Feld des Schildes ist r. mit einem
g. Schrägbalken [Wappen der Familie Chalon, die das
Herzogthum Oranien (Orange) besass]. Im 2. und 3 g.
Feld ein b. Jagdhorn mit r. Bande wegen Oranien.
Diess Fiirstenthum vererbte sich von der Familie Chalon
an Nassau und später an Preussen, das es jedoch mit dem
Vorbehalt des Titels »Prinz von Oranien« und des Wap-
pens 1713 an Frankreich abtrat. Das 4. Fekl zeigt in G. einen
r. mit 3 s. Sparren belegten Pfahl (Neuenburg, Neufchatel).
22) Riigen. Ein getheilter Schild. Oben in G. ein
wachsender # , r. - gekrönter Löwe ***) ; unten in B. fiinf
giebelförmig gelegte Ziegelsteine.
23) Paderborn und Pyrmont. Geviertet. In 1. und
4. in R. ein g. Kreuz (Paderborn), in 2. und 3. in S.
ein r. Ordenskreuz (Pyrmont), Dies ist in sofern eine
Yermehrung des Wappens, als in der Verordnung vom
Jahre 1817 das 23. Feld bios Paderborn enthält.
24) Halberstadt. Von S. und R. gespalten.
25) Miinster, ehemals beriihmtes Ilochstift, nebst
Paderborn 1803 säkularisirt: Ein g. Balken in B.
26) Minden. In R. zwei s., schräg iibereinander
gelegte Schltissel.
27) Ca m in. In R. ein s Ankerkreuz. (Wurde im west-
phälischen Frieden aufgehoben und an Brandenburg ab-
getreten.)
28) Fürstenthum Wenden. In B. ein g. Greif. Ein
Theil aus dem mecldenburgischen Wappen, wird seit 1708
gefiihrt. Ist zu unterscheiden von dem oben Nr. 15 er-
wähnten Herzogthum gleichen Namens, das in Hinter-
pommern gelegen war,
29) Ftirstenthum Schwerin. Getheilt. Oben in B.
ein g. schreilender Greif, unten gr. mit s. Einfassung.
In der angezogenen Verordnung wird zwar das untere
Feld roth genannt, in den meisten Abbildungen und selbst
im mecklenburgischen Staatswappen , aus dem es genom-
men ist, zeigt es sich griin.
30) Ratzeburg, ein 1048 säkularisirtes und an Meck-
lenburg gefallenes Bisthum. Wappen: In R. ein s. Ordens-
kreuz. Im mecklenburgischen Schilde trägt das Kreuz
im betreffenden Wappen oben eine g. Krone. Es ist
jedoch keines von beiden das richtige Wappen des Bis-
thums Ratzeburg, sondern ein circa 1660 von den Iler-
zogen von Mecklenburg neu angenommenes oder besser,
erf'undenes Wappen, das mit dem eigentlichen ehemal.
*) So wird ><• den angezogenen offizietlen Angaben bestimmt, in
sonstigen Abbildungen ist der Greif quer gestreift (Getheilt).
**) Muss richtiger von S. und R. mehrmals getheilt sein. (Sielie
bei H e s s e n.)
***) Die ßerliner-Angaben sprechen hier von einem Bären mit ge-
spaUenem Schweife: es scheint uns jcdoch dabei eine Irrung vorzu-
waiten. da dies Rügen’sche Wappen iiberall einen Löwen zeigt und
ausserdcm ein Bär keinen gespaltenen Schweif hat.
bischöflichen durchaus keine Aehnlichkeit hat (siehe das
Weitere darüber bei MeckIenburg).
31) Moers, eine ehemals zum Fürstenthum Oranien
gehörige Grafschaft, die 1709 selbst zum Fürstenthume er-
hoben wurde, fiihrt in G. einen # Balken.
32) E i c h sf e 1 d. ln S. ein g. -gewaffneter r. Adler
mit einern s. Kreuz und Zirkel auf der Brust. (So ist das
AA^appen in der königl. Verordnung beschrieben; in der
Abbildung zeigt sich das Kreuz in dem Zirkel in Form
eines vierspeichigen Rades.) Eichsfeld war ehemals kur-
mainzischer Besiz und kam 1802 an Preussen, es wird das
Rad wol auf Mainz Bezug haben.
33) Erfurt, war ebenfalls kurmainzisch und ging im
AViener Vertrag an Preussen über. Das Wappen ist in der
erwähnten königl. Verordnung beschrieben: Iin r. Felde
ein s. Zirkel und in diesem ein gewöhnliches und ein An-
dreaskreuz von S. Das Ganze ist jedoch nichts Anderes als
das kurmainzische Rad mit 6 Speichen.
34) Nassau. Ein gekrönter g. Löwe in einem b., mit
schräggestellten g. Schimieln besäten Feld.
35) Grafschaft Henneberg. Wappen der 1583 aus-
gestorbenen Grafen gleichen IXamens, deren Erbe jezt zum
grössten Theile unter Preussen unb Sachsen getheilt ist:
In G. eine auf einem gr. Dreiberg stehende ^ ilerine.
36) Ruppin. In R. ein s. Adler. Der lezte Grafvon
Ruppinstarb 1524worauf dasLehen an Brandenburgheimfiel.
38) Grafschaft Mark im Westphälischen. Erbschaft
von den Herzogen von Jülich. In G. ein von R. und S.
in drei Reihen geschachter Balken.
38) Ravensberg. In S. drei r. Sparren. Ehenfalls jü-
lich’sche Erbschaft.
39) Hohenstein war halberstädtisches Lehen. Von
R. und S. in 4 Reihen geschacht. (Aehnlich dem Wap-
pen des Königreichs Kroatien in Oesterreich,)
40) T ecklenburg, eine Grafschaft im Westphälischen,
führt als Wappen drei, 2,1 r. Ilerzen (eigentlich Linden-
blätter) in S.
41) Grafschaft Schwerin (siehe auch oben Nr. 29).
In R. eine s , am linken Schildesrand anliegende Wolke,
aus der ein s, geharnischter Arm, einen g. Ring, mit ei-
nem Edelstein geziert, in der Hand haltend, hervorwächst.
Aus dem mecklenburgischen Wappen *).
42) Grafschaft Lingen. In B. ein g. Anker. Aus der
Oranien’schen Erbschaft.
43) Sayn. In R. ein s. leopardirter Löwe **).
44) Rostock, wie Mecklenburg (Nr. 16), doch dass
der Kopf schräggestellt und ohne Nasenring ist.
45) Stargard Von R. und S. getheilt ***).
46) Grafschaft Arensberg. Ein s. Adler in ß.
47) Grafschaft Barby im Magdeburgischen. Zwei ge-
krönte mit den Riicken gegeneinander gekehrte, auf 4 Sei-
ten von g. Rosen begleitete g. Fische in B. Das Wappen
hat grosse Aehnlichkeit mit dem der lothring’schen Graf-
schaft. Bar (siehe Oesterreich).
48) Ist ganz roth wegen der Regalien. Preussen,
Anhalt, S.-Meiningen und S.-Coburg sind heutzutage die
einzigen Staaten, die in ihren Wappen dieses altherge-
brachte heraldische Zeichen der obersten landesherrlichen
AViirde ftihren.
Auf dem eben beschriebenen Ilauptschild ruht ein
königlich gekrönter g. Helm mit und s. ablliegenden
Decken. Um den Schild hängen die Orden des rothen
und des schwarzen Adlers.
S ch i 1 d h a 11 e r: Zwei wilde, mitEichenlaub beschurzte
und bekränzte Männer, den einen Arm auf den Schild ge-
stiizt, rnit dem andern Fahnen oder Paniere hallend, deren
Lanzen, die eine # und s., die andere r. und s. gestreifl sind.
Die Fahne des rechten Schildhalters ist s. mit g. Quasten und
*) In mehreren Abbildungen findet sich der Arm nicht gehar-
nischt, sondern nackt, allein in der Beschreibung wird er als sol-
cher aufgefiihrt (z. B. im obigen Dekret von 1S17. dann bei Mascli.)
tch glaubte micli sicherer an die Beschreibung halten zu müssen. —
**) Sielie „Grundsäze“ S. 20.
***) In der offiziellen Wappenbeschreibung sind unerklärlicher Weise
die Benennungen der Felder aus den Wappen von Mecklenburg alle
unrichtig. Wer diese Konfusion veranlasst, kann icli nicht bestim-
men, aber es war aucli nicht an mir dieselbe zu beseitigen, dagegen
wird der Leser bei den m e ck 1 en b u r g i s ch e n Wappen die ächten
Narnen und ßiider finden, und dadurch die Berichtigung obiger Irr-
thiimer sich von selbst schaffen.
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9) Cleve. In R. ein s. Mittelschildlein, aus dem strah-
lenförmig 8 g. Lilienzepter (Gleven) hervorstehen.
10) Jiilich. In G. ein Löwe.
11) Berg Ein r., b.-gekrönter Löwe in S.
12) Stettin. In B. ein r. Greif.
13) Pommern. In S. ein gekrönter r. Greif.
14) Cassuben. In G. ein # Greif.
15) Herzogthum Wenden. In S. ein r. und gr. schräg-
gestreifter *) Greif. Diese iezteren Wappen riihren nach
Schmeizel’s Beschreibung des königl. preussischen Wap-
pens (1723) von der Besizergreifung im schwedischen
Frieden 1721 her.
16) Mecklenburg. In G. ein r.-gekrönter # Biif-
felskopf mit s. Hörnern und einem s. Ringe durch die
Nase. Diess Wappen fiihrt Preussen vermöge eines Erb-
schaftsvergleichs von 1708.
17) Herzogthum Crossen ist wie Schlesien, nur dass
der Adler ungekrönt isl und das Kreuzchen fehlt.
18) Thiiringen. Der sogenannte thüring’sche oder
hessische Löwe, von S. und R. schräggestreift in ß. **)
19) Ober-Lausiz. Von ß. und G. mit drei Zinnen
getheilt.
20) Ni e d e r-L a us i z. In S. ein r. Ochse (Vergl.
Tafel 2.)
21) Öranien und Neuenburg. Ein gevierter Schild
mit einem von G. und B. in 9 Pläze geschachten Herz-
s :hi!d (Genf.) Das 1. Feld des Schildes ist r. mit einem
g. Schrägbalken [Wappen der Familie Chalon, die das
Herzogthum Oranien (Orange) besass]. Im 2. und 3 g.
Feld ein b. Jagdhorn mit r. Bande wegen Oranien.
Diess Fiirstenthum vererbte sich von der Familie Chalon
an Nassau und später an Preussen, das es jedoch mit dem
Vorbehalt des Titels »Prinz von Oranien« und des Wap-
pens 1713 an Frankreich abtrat. Das 4. Fekl zeigt in G. einen
r. mit 3 s. Sparren belegten Pfahl (Neuenburg, Neufchatel).
22) Riigen. Ein getheilter Schild. Oben in G. ein
wachsender # , r. - gekrönter Löwe ***) ; unten in B. fiinf
giebelförmig gelegte Ziegelsteine.
23) Paderborn und Pyrmont. Geviertet. In 1. und
4. in R. ein g. Kreuz (Paderborn), in 2. und 3. in S.
ein r. Ordenskreuz (Pyrmont), Dies ist in sofern eine
Yermehrung des Wappens, als in der Verordnung vom
Jahre 1817 das 23. Feld bios Paderborn enthält.
24) Halberstadt. Von S. und R. gespalten.
25) Miinster, ehemals beriihmtes Ilochstift, nebst
Paderborn 1803 säkularisirt: Ein g. Balken in B.
26) Minden. In R. zwei s., schräg iibereinander
gelegte Schltissel.
27) Ca m in. In R. ein s Ankerkreuz. (Wurde im west-
phälischen Frieden aufgehoben und an Brandenburg ab-
getreten.)
28) Fürstenthum Wenden. In B. ein g. Greif. Ein
Theil aus dem mecldenburgischen Wappen, wird seit 1708
gefiihrt. Ist zu unterscheiden von dem oben Nr. 15 er-
wähnten Herzogthum gleichen Namens, das in Hinter-
pommern gelegen war,
29) Ftirstenthum Schwerin. Getheilt. Oben in B.
ein g. schreilender Greif, unten gr. mit s. Einfassung.
In der angezogenen Verordnung wird zwar das untere
Feld roth genannt, in den meisten Abbildungen und selbst
im mecklenburgischen Staatswappen , aus dem es genom-
men ist, zeigt es sich griin.
30) Ratzeburg, ein 1048 säkularisirtes und an Meck-
lenburg gefallenes Bisthum. Wappen: In R. ein s. Ordens-
kreuz. Im mecklenburgischen Schilde trägt das Kreuz
im betreffenden Wappen oben eine g. Krone. Es ist
jedoch keines von beiden das richtige Wappen des Bis-
thums Ratzeburg, sondern ein circa 1660 von den Iler-
zogen von Mecklenburg neu angenommenes oder besser,
erf'undenes Wappen, das mit dem eigentlichen ehemal.
*) So wird ><• den angezogenen offizietlen Angaben bestimmt, in
sonstigen Abbildungen ist der Greif quer gestreift (Getheilt).
**) Muss richtiger von S. und R. mehrmals getheilt sein. (Sielie
bei H e s s e n.)
***) Die ßerliner-Angaben sprechen hier von einem Bären mit ge-
spaUenem Schweife: es scheint uns jcdoch dabei eine Irrung vorzu-
waiten. da dies Rügen’sche Wappen iiberall einen Löwen zeigt und
ausserdcm ein Bär keinen gespaltenen Schweif hat.
bischöflichen durchaus keine Aehnlichkeit hat (siehe das
Weitere darüber bei MeckIenburg).
31) Moers, eine ehemals zum Fürstenthum Oranien
gehörige Grafschaft, die 1709 selbst zum Fürstenthume er-
hoben wurde, fiihrt in G. einen # Balken.
32) E i c h sf e 1 d. ln S. ein g. -gewaffneter r. Adler
mit einern s. Kreuz und Zirkel auf der Brust. (So ist das
AA^appen in der königl. Verordnung beschrieben; in der
Abbildung zeigt sich das Kreuz in dem Zirkel in Form
eines vierspeichigen Rades.) Eichsfeld war ehemals kur-
mainzischer Besiz und kam 1802 an Preussen, es wird das
Rad wol auf Mainz Bezug haben.
33) Erfurt, war ebenfalls kurmainzisch und ging im
AViener Vertrag an Preussen über. Das Wappen ist in der
erwähnten königl. Verordnung beschrieben: Iin r. Felde
ein s. Zirkel und in diesem ein gewöhnliches und ein An-
dreaskreuz von S. Das Ganze ist jedoch nichts Anderes als
das kurmainzische Rad mit 6 Speichen.
34) Nassau. Ein gekrönter g. Löwe in einem b., mit
schräggestellten g. Schimieln besäten Feld.
35) Grafschaft Henneberg. Wappen der 1583 aus-
gestorbenen Grafen gleichen IXamens, deren Erbe jezt zum
grössten Theile unter Preussen unb Sachsen getheilt ist:
In G. eine auf einem gr. Dreiberg stehende ^ ilerine.
36) Ruppin. In R. ein s. Adler. Der lezte Grafvon
Ruppinstarb 1524worauf dasLehen an Brandenburgheimfiel.
38) Grafschaft Mark im Westphälischen. Erbschaft
von den Herzogen von Jülich. In G. ein von R. und S.
in drei Reihen geschachter Balken.
38) Ravensberg. In S. drei r. Sparren. Ehenfalls jü-
lich’sche Erbschaft.
39) Hohenstein war halberstädtisches Lehen. Von
R. und S. in 4 Reihen geschacht. (Aehnlich dem Wap-
pen des Königreichs Kroatien in Oesterreich,)
40) T ecklenburg, eine Grafschaft im Westphälischen,
führt als Wappen drei, 2,1 r. Ilerzen (eigentlich Linden-
blätter) in S.
41) Grafschaft Schwerin (siehe auch oben Nr. 29).
In R. eine s , am linken Schildesrand anliegende Wolke,
aus der ein s, geharnischter Arm, einen g. Ring, mit ei-
nem Edelstein geziert, in der Hand haltend, hervorwächst.
Aus dem mecklenburgischen Wappen *).
42) Grafschaft Lingen. In B. ein g. Anker. Aus der
Oranien’schen Erbschaft.
43) Sayn. In R. ein s. leopardirter Löwe **).
44) Rostock, wie Mecklenburg (Nr. 16), doch dass
der Kopf schräggestellt und ohne Nasenring ist.
45) Stargard Von R. und S. getheilt ***).
46) Grafschaft Arensberg. Ein s. Adler in ß.
47) Grafschaft Barby im Magdeburgischen. Zwei ge-
krönte mit den Riicken gegeneinander gekehrte, auf 4 Sei-
ten von g. Rosen begleitete g. Fische in B. Das Wappen
hat grosse Aehnlichkeit mit dem der lothring’schen Graf-
schaft. Bar (siehe Oesterreich).
48) Ist ganz roth wegen der Regalien. Preussen,
Anhalt, S.-Meiningen und S.-Coburg sind heutzutage die
einzigen Staaten, die in ihren Wappen dieses altherge-
brachte heraldische Zeichen der obersten landesherrlichen
AViirde ftihren.
Auf dem eben beschriebenen Ilauptschild ruht ein
königlich gekrönter g. Helm mit und s. ablliegenden
Decken. Um den Schild hängen die Orden des rothen
und des schwarzen Adlers.
S ch i 1 d h a 11 e r: Zwei wilde, mitEichenlaub beschurzte
und bekränzte Männer, den einen Arm auf den Schild ge-
stiizt, rnit dem andern Fahnen oder Paniere hallend, deren
Lanzen, die eine # und s., die andere r. und s. gestreifl sind.
Die Fahne des rechten Schildhalters ist s. mit g. Quasten und
*) In mehreren Abbildungen findet sich der Arm nicht gehar-
nischt, sondern nackt, allein in der Beschreibung wird er als sol-
cher aufgefiihrt (z. B. im obigen Dekret von 1S17. dann bei Mascli.)
tch glaubte micli sicherer an die Beschreibung halten zu müssen. —
**) Sielie „Grundsäze“ S. 20.
***) In der offiziellen Wappenbeschreibung sind unerklärlicher Weise
die Benennungen der Felder aus den Wappen von Mecklenburg alle
unrichtig. Wer diese Konfusion veranlasst, kann icli nicht bestim-
men, aber es war aucli nicht an mir dieselbe zu beseitigen, dagegen
wird der Leser bei den m e ck 1 en b u r g i s ch e n Wappen die ächten
Narnen und ßiider finden, und dadurch die Berichtigung obiger Irr-
thiimer sich von selbst schaffen.
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