12
KONIGREICII PREUSSEN.
Borten und enthält deu preussischen, die des andern
gleichervveise den brandenbnrgischen Adler mit dem
Kurhut.
Ueber dem Wappen ist ein purpurnes, init # Adlern und
g. Kronen bestites und mit Hermelin gefültertes Wappen-
zelt, das auf der Kuppel die Königshrone und über der-
selben hervorragend das preussische Reichspan i er zeigt.
Diess Panier von S. mit seitwärts abfliegenden Enden,
enlhält den königl. preussischen Adler, der auch oben,
auf der Querstange sizend, wiederholt erscheint. Beide
Seiten der Ouerstangen sind durch Königskronen geschlossen.
Das ganze Wappen steht auf einem b. mil g. Adlern
gezierten Schemel, in dessen Mitte der Wahlspruch steht:
G o 11 m i t u n s.
Aeltere königl. preussische Wappen, wie sie z. B. bei
Siebmacher VI. Theil, im Wappenbuch der durchlauchti-
gen Welt 1772, oder in M. Schmeizel’s "Einleitung in die
Wappenlehre 1723« gefunden werden, zeigen in der Ord-
nung der einzelnen Wappenbilder einige Aenderungen,
nainentlich sind in denselben die Wappen von Breda,
ßiiren, Klettcnberg, Jägerndorf, Leerdam, Re-
genstein, Leer, Veer,Barth,Usedom,Gutzkow,
Wolgast enthalten, die im Schilde des heutigen königl.
AVappens fchlen. Dagegen sind die jezt geführten Wap-
pen : Arensberg, Barby, Eichsfeld, Erfurt, Geldern, Miin-
ster, Nassau, Niederrhein, Paderborn, Posen, Riigen,
Sachsen, Rayn, Thiiringen und Weslphalen im Schilde
älterer königl. preussischer Wappen nicht enthalten.
Was die Miltelsclvilde betrifft, so waren früher drei
oder vier, nemlich : zu oberst ein init dem Kurhut bedeck-
ter b. Schild, in welchem ein g. Scepter senkrecht steht,
wegen des Erzkämmereramts. Der zweite Mittel-
schild enthielt Preussen, der dritte Oranien, und der
vierte Ostfriesland, von welchem lezteren bei Hannover
die Rede sein wird.
Tafel 11.
Das mittlere und das kleine Wappen.
Das inittlere preussische Wappen ist nach der an-
gezogenen königl. Verordnung einmal gespalten und vier-
mal getheilt mit vier Mittelschild'en. Die Wappen der Mit-
telschilder sind wie oben beschrieben: Preussen, Bran-
denburg, Burggrafthnm Nürnberg, Ilohe nzollern.
Die 10 Felder des Hauptschildes aber enlhalten die glei-
chermassen bekannten Wappen von: Schlesien, Ni e-
derrhein, Posen, Sachsen, Pommern, Magdeburg,
Cleve, Jülich, Berg, Westphalen.
Schildhalter sind die zwci wilden Männer, die je-
doch keine Fahnen, sondern Keulen in den Händen haben.
(Auf den Vereinsmünzen, den preussischen zwei Thaler-
stücken sind bei diesem iniltleren Wappen gar keine
Schildhalter.) Um den Schild hängen die Ordensketten,
und das Wappenzelt.
Das kleine Wappen enthält im Schild bloss den
königl. preussischen Adler; auf dem Schild ruht die Ivö-
nigskrone und Schildhalter sind die wilden Männer mit
Keulen. Den Schild umgibt die Ordenskette.
In der preussischen Provinz Grossherzoglhum Posen
wird, der Verordnung geinäss, das kleine Wappen gefiihrt,
jedoch dass der Adler statt der Buchstaben F. R. den mit
der grossherzoglichen Krone bedeckten r. Schild mit dem
s. Adler (Polen) auf der Brust trägt.
Tafel 12.
Hohenzollcrn. — Burggraten von IVürnberg. — Branden-
burg. — Preussen.
1) Wappen der Grafen von Hohenzollern, eines
der ältesten deutschen Fürstenhäuser, dessen Glieder in
der prenssischen Herrscherfainilie, sowie ausserdem noch
in zwei Linien fortleben, die als Souveraine Iriiher II.-
Hechingen und H.-Sigmaringen beherrschten, in neuester
Zeit aber ihre Fürstenthümer an das Staminhaus Preussen
abgetreten haben.
Das Stammwappen der Hohenzollern ist ein gevier-
ter Schild, de:sen 1. und 4. silber, das 2. und 3. aber
schwarz ist. Manchmal findet sich der Schild jedoch
auchim Gegensaze von und S. geviertet, je nach der Rich-
tung des Schildes oder Kleinodes, wie z. B. das Wappen des
Grafen Friedrich v. Hohenzollern (| 1289) in der lezteren Far-
bensteilung erscheint. Auch auf Denkmälern im ehemali-
gen Kloster Heilsbronn findet sich diese Verwechslung
zuweilen (Hocker, heilsbronnischer Antiquitätenschaz Onolz*-
bach.1731). Was das Helmkleinod betrifft, so ist es hier
dargestellt, wie es im Konstanzer Wappenbuch p. 124 zu
finden, nemlich ein von S. und # gevierteter Bracken-
kopf. Vor dem Jahre 1317 führten die Zollern ein mit
s. Lindenblättern besätes und mit Pfauenspiegeln besteck-
tes Schirinbiett als Kleinod. lin gedachten Jahre aber
erkaufte Graf Friedrich v. Z. von Luthold v. Regensberg
und dessen Erben das Klcinod des Brackenhauptes, und
seitdem wurde diess immer beibehalten. Es ist jedoch fast
gewiss, dass die Bemalung des Brackenrumpfes in der
jezigen VVeise erst aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahr-
hunderts stammt *).
2) Wappen der ßurggrafen vonNürnberg. Kon-
rad Graf von Hohenzollern wurde i. J. 1200 Burgraf von
Nürnberg, und diese Würde kam bald darauf erblich an
sein Haus, und blieb dabei, bis Burggraf Friedrich die-
selbe 1417 an die Stadt Nürnberg verkaufte.
Das Wappen des Burggrafthums führt Preussen noch
heutzutage als ein Gedächtniss-Wappen in seinern Schild.
Es ist ein mit einer r. und s. gestückten Einfassung be-
grenzter g. Schild, in welchem ein r. -gekrönter Löwe
aulsteigt. Als Helmkleinod geben Grtinenberg und An-
dere zwei baid oilene, bald geschlossene r. und s. gestiickte
ßüflelshörner, zwischen denen ein jü- Löwe sizt, an. Auf
Siegeln (z. B. M. ß. III. Tab. V. vom Jahre 1254, und an
Originalen in meiner Sammlung) habe ich denselben nicht
gefunden. Die Decken r. und s.
Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit über den U r-
sprung der gestückten Einfassung der Schilde in der
Heraldik namentiich in Bezug auf das burggräfliche Wappen
eine Meinuug zu äussern, auf die ich durch eine Abbildung
in dem v. Stillfried’schen Werke (Alterthtimer des Hauses Ilo-
henzoliern) geftihrt wurde. Es istnemlich daseibst im3. lleft
ein metallenes Becken aus dem Ende des XII. Jahrhundert
dargestellt, das gegenwärtig im Klosterschaz zu Tepl sich
beiindet. Aui der Rückseite dieses Beckens ist ein Drei-
ecksschild mit dem burggräflich nürnbergischen Löwen zu
sehen, wobei der Schild mit Edeisteinen als äussereEin-
lassung beseztist. Es liesse sich daraus wohl ohne grosse
Unsicherheit schliessen, dass derlei gestückle Einfassun-
gen der Schiide als besondere Ehrenstücke eines Wappens
betrachtet, und am geeignetsten und prachtvollsten durch
Edelsteine bewerkstelligt worden seien, die je nach Ab-
wechslung in den Farben später dafiir die zum Gebrauche
passenderen Tinkturen oder andere Stoife, in den Schilden
veranlassten.
Die Seltenheit solcher gestiickter Einfassungen in der
Heraldik ist. so gross, dass wir nur äusserst wenige ältere
solche Schiide voriinden können (z. B. Homburg, Burgund)
und es möchte dies um so mehr ein Beweis für die Rich-
tigkeit meiner obigen Annahme sein.
3) Markgrafschaft Brandenbarg. Seit Kaiser Sig-
mund den lezten Burggrafen zu Niirnberg, Friedrich VI.,
aus dem Hause Ilohenzollern zu Kostnitz 1417 mit der
Mark Brandenburg belehnte , ist auch das Wappen dieses
Landes zu einem Staminwappen jenes Hauses gewoiden.
Der brandenburgische Schild enthält im s. Felde einen
g.-gewaffneten r. Adier, dessen Flüge mit einer g. Klee-
blatt-Sichel belegt sind. Lezteres isl wahrscheinlich auch
eine blosse Yerschönernde Zuthat späterer Zeiten, denn
noch 1342 und 1348 finde ich auf Siegeln Markgraf Lud-
wigs den brandenburgischen Adler ohne Kleeblätter (Mon.
Boic. VI. Tab. 2. et ai.) ,
Seit 1507, wo durch Kaiser Max I. die kurfürst-
liche Würde nebst dem Erzkämmerer-Amt an Branden-
burg gelangt war, findet sich das Zeichen dieserYV üide
öfters dadurch angedeulet, dass man dem Adler ein b.
Brustschildlein mit dem g. Scepter auflegte (siehe oben
bei den Kurfürsten Tab. I.). Noch späler sieht man den
brandenburgischen Adler zuweilen geluönt, wie z. ß- 1111
*) Siehe hieriiber weitere Notizeu bei deu Wappen des hohen
Adeis unter Oettingen.
KONIGREICII PREUSSEN.
Borten und enthält deu preussischen, die des andern
gleichervveise den brandenbnrgischen Adler mit dem
Kurhut.
Ueber dem Wappen ist ein purpurnes, init # Adlern und
g. Kronen bestites und mit Hermelin gefültertes Wappen-
zelt, das auf der Kuppel die Königshrone und über der-
selben hervorragend das preussische Reichspan i er zeigt.
Diess Panier von S. mit seitwärts abfliegenden Enden,
enlhält den königl. preussischen Adler, der auch oben,
auf der Querstange sizend, wiederholt erscheint. Beide
Seiten der Ouerstangen sind durch Königskronen geschlossen.
Das ganze Wappen steht auf einem b. mil g. Adlern
gezierten Schemel, in dessen Mitte der Wahlspruch steht:
G o 11 m i t u n s.
Aeltere königl. preussische Wappen, wie sie z. B. bei
Siebmacher VI. Theil, im Wappenbuch der durchlauchti-
gen Welt 1772, oder in M. Schmeizel’s "Einleitung in die
Wappenlehre 1723« gefunden werden, zeigen in der Ord-
nung der einzelnen Wappenbilder einige Aenderungen,
nainentlich sind in denselben die Wappen von Breda,
ßiiren, Klettcnberg, Jägerndorf, Leerdam, Re-
genstein, Leer, Veer,Barth,Usedom,Gutzkow,
Wolgast enthalten, die im Schilde des heutigen königl.
AVappens fchlen. Dagegen sind die jezt geführten Wap-
pen : Arensberg, Barby, Eichsfeld, Erfurt, Geldern, Miin-
ster, Nassau, Niederrhein, Paderborn, Posen, Riigen,
Sachsen, Rayn, Thiiringen und Weslphalen im Schilde
älterer königl. preussischer Wappen nicht enthalten.
Was die Miltelsclvilde betrifft, so waren früher drei
oder vier, nemlich : zu oberst ein init dem Kurhut bedeck-
ter b. Schild, in welchem ein g. Scepter senkrecht steht,
wegen des Erzkämmereramts. Der zweite Mittel-
schild enthielt Preussen, der dritte Oranien, und der
vierte Ostfriesland, von welchem lezteren bei Hannover
die Rede sein wird.
Tafel 11.
Das mittlere und das kleine Wappen.
Das inittlere preussische Wappen ist nach der an-
gezogenen königl. Verordnung einmal gespalten und vier-
mal getheilt mit vier Mittelschild'en. Die Wappen der Mit-
telschilder sind wie oben beschrieben: Preussen, Bran-
denburg, Burggrafthnm Nürnberg, Ilohe nzollern.
Die 10 Felder des Hauptschildes aber enlhalten die glei-
chermassen bekannten Wappen von: Schlesien, Ni e-
derrhein, Posen, Sachsen, Pommern, Magdeburg,
Cleve, Jülich, Berg, Westphalen.
Schildhalter sind die zwci wilden Männer, die je-
doch keine Fahnen, sondern Keulen in den Händen haben.
(Auf den Vereinsmünzen, den preussischen zwei Thaler-
stücken sind bei diesem iniltleren Wappen gar keine
Schildhalter.) Um den Schild hängen die Ordensketten,
und das Wappenzelt.
Das kleine Wappen enthält im Schild bloss den
königl. preussischen Adler; auf dem Schild ruht die Ivö-
nigskrone und Schildhalter sind die wilden Männer mit
Keulen. Den Schild umgibt die Ordenskette.
In der preussischen Provinz Grossherzoglhum Posen
wird, der Verordnung geinäss, das kleine Wappen gefiihrt,
jedoch dass der Adler statt der Buchstaben F. R. den mit
der grossherzoglichen Krone bedeckten r. Schild mit dem
s. Adler (Polen) auf der Brust trägt.
Tafel 12.
Hohenzollcrn. — Burggraten von IVürnberg. — Branden-
burg. — Preussen.
1) Wappen der Grafen von Hohenzollern, eines
der ältesten deutschen Fürstenhäuser, dessen Glieder in
der prenssischen Herrscherfainilie, sowie ausserdem noch
in zwei Linien fortleben, die als Souveraine Iriiher II.-
Hechingen und H.-Sigmaringen beherrschten, in neuester
Zeit aber ihre Fürstenthümer an das Staminhaus Preussen
abgetreten haben.
Das Stammwappen der Hohenzollern ist ein gevier-
ter Schild, de:sen 1. und 4. silber, das 2. und 3. aber
schwarz ist. Manchmal findet sich der Schild jedoch
auchim Gegensaze von und S. geviertet, je nach der Rich-
tung des Schildes oder Kleinodes, wie z. B. das Wappen des
Grafen Friedrich v. Hohenzollern (| 1289) in der lezteren Far-
bensteilung erscheint. Auch auf Denkmälern im ehemali-
gen Kloster Heilsbronn findet sich diese Verwechslung
zuweilen (Hocker, heilsbronnischer Antiquitätenschaz Onolz*-
bach.1731). Was das Helmkleinod betrifft, so ist es hier
dargestellt, wie es im Konstanzer Wappenbuch p. 124 zu
finden, nemlich ein von S. und # gevierteter Bracken-
kopf. Vor dem Jahre 1317 führten die Zollern ein mit
s. Lindenblättern besätes und mit Pfauenspiegeln besteck-
tes Schirinbiett als Kleinod. lin gedachten Jahre aber
erkaufte Graf Friedrich v. Z. von Luthold v. Regensberg
und dessen Erben das Klcinod des Brackenhauptes, und
seitdem wurde diess immer beibehalten. Es ist jedoch fast
gewiss, dass die Bemalung des Brackenrumpfes in der
jezigen VVeise erst aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahr-
hunderts stammt *).
2) Wappen der ßurggrafen vonNürnberg. Kon-
rad Graf von Hohenzollern wurde i. J. 1200 Burgraf von
Nürnberg, und diese Würde kam bald darauf erblich an
sein Haus, und blieb dabei, bis Burggraf Friedrich die-
selbe 1417 an die Stadt Nürnberg verkaufte.
Das Wappen des Burggrafthums führt Preussen noch
heutzutage als ein Gedächtniss-Wappen in seinern Schild.
Es ist ein mit einer r. und s. gestückten Einfassung be-
grenzter g. Schild, in welchem ein r. -gekrönter Löwe
aulsteigt. Als Helmkleinod geben Grtinenberg und An-
dere zwei baid oilene, bald geschlossene r. und s. gestiickte
ßüflelshörner, zwischen denen ein jü- Löwe sizt, an. Auf
Siegeln (z. B. M. ß. III. Tab. V. vom Jahre 1254, und an
Originalen in meiner Sammlung) habe ich denselben nicht
gefunden. Die Decken r. und s.
Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit über den U r-
sprung der gestückten Einfassung der Schilde in der
Heraldik namentiich in Bezug auf das burggräfliche Wappen
eine Meinuug zu äussern, auf die ich durch eine Abbildung
in dem v. Stillfried’schen Werke (Alterthtimer des Hauses Ilo-
henzoliern) geftihrt wurde. Es istnemlich daseibst im3. lleft
ein metallenes Becken aus dem Ende des XII. Jahrhundert
dargestellt, das gegenwärtig im Klosterschaz zu Tepl sich
beiindet. Aui der Rückseite dieses Beckens ist ein Drei-
ecksschild mit dem burggräflich nürnbergischen Löwen zu
sehen, wobei der Schild mit Edeisteinen als äussereEin-
lassung beseztist. Es liesse sich daraus wohl ohne grosse
Unsicherheit schliessen, dass derlei gestückle Einfassun-
gen der Schiide als besondere Ehrenstücke eines Wappens
betrachtet, und am geeignetsten und prachtvollsten durch
Edelsteine bewerkstelligt worden seien, die je nach Ab-
wechslung in den Farben später dafiir die zum Gebrauche
passenderen Tinkturen oder andere Stoife, in den Schilden
veranlassten.
Die Seltenheit solcher gestiickter Einfassungen in der
Heraldik ist. so gross, dass wir nur äusserst wenige ältere
solche Schiide voriinden können (z. B. Homburg, Burgund)
und es möchte dies um so mehr ein Beweis für die Rich-
tigkeit meiner obigen Annahme sein.
3) Markgrafschaft Brandenbarg. Seit Kaiser Sig-
mund den lezten Burggrafen zu Niirnberg, Friedrich VI.,
aus dem Hause Ilohenzollern zu Kostnitz 1417 mit der
Mark Brandenburg belehnte , ist auch das Wappen dieses
Landes zu einem Staminwappen jenes Hauses gewoiden.
Der brandenburgische Schild enthält im s. Felde einen
g.-gewaffneten r. Adier, dessen Flüge mit einer g. Klee-
blatt-Sichel belegt sind. Lezteres isl wahrscheinlich auch
eine blosse Yerschönernde Zuthat späterer Zeiten, denn
noch 1342 und 1348 finde ich auf Siegeln Markgraf Lud-
wigs den brandenburgischen Adler ohne Kleeblätter (Mon.
Boic. VI. Tab. 2. et ai.) ,
Seit 1507, wo durch Kaiser Max I. die kurfürst-
liche Würde nebst dem Erzkämmerer-Amt an Branden-
burg gelangt war, findet sich das Zeichen dieserYV üide
öfters dadurch angedeulet, dass man dem Adler ein b.
Brustschildlein mit dem g. Scepter auflegte (siehe oben
bei den Kurfürsten Tab. I.). Noch späler sieht man den
brandenburgischen Adler zuweilen geluönt, wie z. ß- 1111
*) Siehe hieriiber weitere Notizeu bei deu Wappen des hohen
Adeis unter Oettingen.