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Speer, Heino
Herrschaft und Legitimität: zeitgebundene Aspekte in Max Webers Herrschaftssoziologie (Teilw. zugl.: Bielefeld, Univ., Diss.) — Berlin, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.2606#0009
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8 Vorwort
ständnis und der Vorkenntnis eines Rechtshistorikers angemessen wa-
ren: Herrschaft, Legitimität, die verfassungsgeschichtlichen Ausformun-
gen des Idealtypus der traditionalen Legitimität und schließlich die
Stadtsoziologie. Die tragenden Begriffe der Weberschen Herrschafts-
soziologie — Herrschaft und Legitimität — spielen eine entscheidende
Rolle in der soziologischen und politologischen Diskussion, vor allem
auch im Anschluß an Max Weber. Im Hinblick auf den universalhisto-
rischen Anspruch der Weberschen Soziologie wurden diese Grundkate-
gorien häufig ungeprüft als überzeitlich gültig akzeptiert und über-
nahmen die Rolle wissenschaftlicher Versatzstücke. Außer Betracht blieb
dabei freilich, daß gerade Herrschaft und Legitimität als Zentralbe-
griffe der Politologie und der ihr vorausgehenden Wissenschaften in den
Begriffsrahmen und die Denkschemata der Zeit ihrer Entstehung und
Ausformung eingepaßt sein müssen. Bei der Untersuchung dieser
Kategorien in dieser Arbeit zeigte sich freilich, daß mit der Gegen-
einanderhaltung der Weberschen Begriffe und der gegenwärtigen
rechtsgeschichtlichen Sicht der von Weber paradigmatisch herangezo-
genen Phänomene noch keine Ausdeutung möglich war. Diese mußte
im Einzelfall sehr verschlungenen Wegen in die Staatslehre und die
Rechtstheorie folgen, um ausweisen zu können, wo Max Webers be-
griffliche Vorbilder zu suchen seien. Angesichts des fehlenden wissen-
schaftlichen Apparates zu „Wirtschaft und Gesellschaft" ist diese Arbeit
dabei daraus angewiesen, wissenschaftsgeschichtliche Abhängigkeiten
zwischen dem Werk Max Webers und der wissenschastlichen Literatur
seiner Zeit durch direkten Vergleich evident werden zu lassen — einen
unmittelbaren Nachweis einer Abhängigkeit etwa durch die Zitierung
eines bestimmten Autors durch Max Weber gibt es in den seltensten
Fällen*. An Begriffen und Typen aus anderen Wissenschaftsbereichen
im Werk Max Webers dürften sich ähnliche Zeitgebundenheiten auf-
weisen lassen wie dies im Rahmen dieser Arbeit möglich war — hier
kam es auf den spezifisch rechtshistorischen Zugang zu Max Webers
Werk an. Daß dies ein fruchtbarer Zugang war, hofse ich durch das
Ergebnis der Arbeit zu zeigen.
Die Arbeit stellt die geringfügig überarbeitete Fassung einer Disser-
tation dar, die der rechtewissenschaftlichen Fakultät der Universität

* Auch der von J. Winckelmann 1976 herausgegebene Erläuterungsband
zur sünsten Auflage von „Wirtschast und Gesellschast" kann den wissen-
schastlichen Apparat zu Webers Werk nicht ersetzen. Angesichts der unter-
schiedlichen Zielsetzung wurde daraus verzichtet, diesen Band noch einzu-
arbeiten.
 
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