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Leo Spik Kunstversteigerungen
(Nr. 371): Luxuswohnungseinrichtung und Kunstbesitz: Auktion ... am 29. September 1949 — Berlin: Leo Spik, 1949

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https://doi.org/10.11588/diglit.61956#0002
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UNIVERSITÄTS-
BIBLIOTHEK
HEIDELBERG

AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerungsgegenstände werden ohne Gewährleistung seitens des Auftraggebers und des
Versteigerers für deren Beschaff en heit oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungen von dem Zustand der Stücke und der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei Berücksichtigung
finden, Rückgaben gekaufter Gegenstände nicht gemacht werden. Das gilt auch, wenn der Ver-
steigerer im Auftrage eines Bieters für diesen einen Gegenstand ersteigert.

gegebra’^ri W?n Tadl dreimali8em Aufruf eines Gebots kein übergebet ab-
vertreter des AufimoLh U'’S des Zuschlags kann der Versteigerer — er ist unmittelbarer Stell-
gleich dasselbe S1C^ vor^e^ten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zu-
gemacht wird A °r u •gJe^er! Und nac^ dreimaUgem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht
über den Zuschi na n. s.ceKet cas Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit
g ni sofort geklärt werden, so wird der Gegenstand nochmals versteigert.

Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu ver-
steigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Gesteigert wird um mindestens
1,—- DM, von 100— DM aufwärts um mindestens 5,— DM, von 500,— DM aufwärts um
mindestens 10, — DM, von 1000,— DM aufwärts um mindestens 50,— DM.

der versteigerten6^ ^nahme- Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr an
Zahlung des Kaufpr^s“^^^3^ de" ErS“her “ber' daS Eigentum wird erst nach V0"'r
Zuschlag ^nddpn'av.d« ,,:rsteher der Sache zuzüglich 15 Prozent Aufgeld sofort nach erfolgtem
der Zahlung haftet der FrsIT Z“ Zfahlei!; Eine S,und“"g findet nicht statt. Bei Verzögerung
und Währungsverluste 1^erer ^ur alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins-

Sache verweigert c« fi ™ den VersteiBerer geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen
geht vielmehr seiner I? 4 IC Vergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Der Käufer
Kosten noch einmal m e aiISTc em Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine
er auf einen MehreriäJt e.lgert; n diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat
7 Kauf men 'Anspruch und wlrd auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Namen elnziäe'^X™^?^6 '“n' Nebenleistungen kann der Versteigerer in eigenem
Erfüllungsort für alle V Der S,tz des Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als
s iur alle Verpflichtungen des Käufers.
die Abhang8nldit'fristSäft Gegenstand* .1,al innerhalb von vier Tagen zu erfolgen. Erfolgt
einem Spediteur a 8fi S° we^den d,e Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Erwerbers
Verlust der Geucmstä a* ..^wai.rung übergeben. Eine Haftung für etwaige Beschädigung oder
Port erfolgt VerwahXng und Jeder Trans-
Zutritt zur Sma^g das Bieten für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der
Steigerers gestattet 8 mg ZUf Versteigerun8 nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Ver-

dann angenommen lgYer “"bekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Aufträge nur
wurde. Persönlich , r en' wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt
der VersteiBernncreU,-?wesende “"bekannte Bieter sind gebeten, sich bereits vor der Auktion bei
telegraohisch erhom ?us™weis“- Aufträge werden in eingeschriebenem Brief, nötigenfalls
wird um möglich r f1'., e3,te e8"aPb>sdien Aufträgen ist briefliche Bestätigung erwünscht. Es
tage der Versteia» "* ?eit?S.e pbersend“n8 fier Aufträge gebeten, so daß sie spätestens am Vor-
e;ne Garantie f" '"rJ^'Tr0" des Versteigerers sind. Für später eintreffende Aufträge wird
e-ne Garantie für deren Durchführung nicht übernommen. ,

LEO SPIK • Xunstversteigerungen ■ BERLIN W 15
 
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