Nantenzeü',
Das Pfarrdorf Dautenzell (Dudenzell, Tausendzell), welches vom
Amtsort Mosbach 2^4 Stunden entfernt 708 Fuß über dem Meere
an der Zellerbach liegt, ist alt und wurde 976 von Kaiser Otto II.
als eine Zugehörde der Abtei Mosbach dem Domstift Worms verlie-
hen, wenigstens wird dort ein OellL genannt und wahrscheinlich ist es
dieses. Der Name wird von Vuäo und eellg. abzuleiten sein, als
Sitz eines Einsiedlers Vuäo (Theodor). Die vogteiliche Gerichtsbar-
keit kam an adeliche Geschlechter, so an die v. Ramungen im Dais-
bach, von denen es durch Katharina v. Ramungen, welche an Albrecht
Göler v. Ravensburg verheirathet war, sammt Daisbach an die von
Göler kam;/durch Maria Eva v. Göler, welche mit Wolfs Friedrich
v. G. vermählt war (s. Bonfeld S. 48), kam ein Theil an diesen,
und ein anderer muß an die v. Hallweyl gekommen sein, da am 21.
Jan. 1673 Maria Magdalena und Maria Elisabeth v. Neipperg zu
Klingenberg einen Vertrag schließen, wornach Erstere alles Väterliche
Erbtheil aus Klinger und Neuperger, Markung, sammt beeden Hof-
gütern zu Großgartach und Hausen, ausgenommen ^/3 Ritter- und
großen Zehnten zu Hausen und Massenbach, welche Letzterer übergeben
werden, empfängt. Maria Elisabetha erhält dagegen das halbe sog.
gölersche Gut zu Neckarbeihingen, nicht weniger das halbe Dörflein
Dautenzell, sammt dem von der anderen Hälfte hiezu von Johann
Wolff zu Zürich erkauften ingleichen ^ großen Zehnten zu Mas-
Das Pfarrdorf Dautenzell (Dudenzell, Tausendzell), welches vom
Amtsort Mosbach 2^4 Stunden entfernt 708 Fuß über dem Meere
an der Zellerbach liegt, ist alt und wurde 976 von Kaiser Otto II.
als eine Zugehörde der Abtei Mosbach dem Domstift Worms verlie-
hen, wenigstens wird dort ein OellL genannt und wahrscheinlich ist es
dieses. Der Name wird von Vuäo und eellg. abzuleiten sein, als
Sitz eines Einsiedlers Vuäo (Theodor). Die vogteiliche Gerichtsbar-
keit kam an adeliche Geschlechter, so an die v. Ramungen im Dais-
bach, von denen es durch Katharina v. Ramungen, welche an Albrecht
Göler v. Ravensburg verheirathet war, sammt Daisbach an die von
Göler kam;/durch Maria Eva v. Göler, welche mit Wolfs Friedrich
v. G. vermählt war (s. Bonfeld S. 48), kam ein Theil an diesen,
und ein anderer muß an die v. Hallweyl gekommen sein, da am 21.
Jan. 1673 Maria Magdalena und Maria Elisabeth v. Neipperg zu
Klingenberg einen Vertrag schließen, wornach Erstere alles Väterliche
Erbtheil aus Klinger und Neuperger, Markung, sammt beeden Hof-
gütern zu Großgartach und Hausen, ausgenommen ^/3 Ritter- und
großen Zehnten zu Hausen und Massenbach, welche Letzterer übergeben
werden, empfängt. Maria Elisabetha erhält dagegen das halbe sog.
gölersche Gut zu Neckarbeihingen, nicht weniger das halbe Dörflein
Dautenzell, sammt dem von der anderen Hälfte hiezu von Johann
Wolff zu Zürich erkauften ingleichen ^ großen Zehnten zu Mas-