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Folge Erlasses der Minist.-Commission vom 8. Jnni 1854 37 fl. 48 kr.,
znsnmmen 238 fl. 48 kr.
7. Grundzinsen nnd Gnlten wnrden mit hohem lehensherrlichen
Consens im Juli 1834 abgelöst um 8083 fl. 16 L2 kr.
8. Die Forst- und Jagdstrafen wurden im März 1837 aufge-
hoben und dagegen vergiitet 216 fl. 40 kr.
9. Novalzehnten wurde mit lehensherrlichem Consens im Januar
1840 abgelöst um 1100 fl.
10. Zug- und Handfrohnden wurden lt. Ministerial-Entscheid vom
24. April 1857 gegen Entschädignng von 1272 fl. aufgehoben.
11. Von diesen Ablösungs-Capitalien wurden im Jahr 1859
fiir 11 680 fl. 36 M. 164,8 Ruth. neues Maß an Liegenschaften
surrogirt; vom Jahr 1859 bis in die neuere Zeit wurden ferner zum
Stammgut 11 'Morgeu 98,9 Ruthen um 6331-fl. 36 kr. auf der
Gemarkung Jttlingen angekauft.
Das diesseitige rechte Mannslehen des halben Dorfes Jttlingen
wurde nach llrkunde vom 6. September 1866 durch Otto Carl Fürst
zu Oettingen-Spielberg allodisieirt unter der Verbindlichkeit der Fort-
dauer dieses Lehens als Familiengut und wurde aus dem Lehens-
fassionswerthe von 31 854 fl. 20 kr. 20Z, also ein Lehensablösungs-
Schilling von 637 fl. 5 kr. bezahlt.
Die jehigen Besiher dieses Theiles sind: für die eine unabge-
theilte Hälfte Freiherr Wilhelm Pleikard von und zu Gemmingen;
für die andere nnabgetheilte Hülfte die drei Herren Brüder Otto,
Wilhelm Dietrich und August, Freiherren von und zu Gemmingen.
Folge Erlasses der Minist.-Commission vom 8. Jnni 1854 37 fl. 48 kr.,
znsnmmen 238 fl. 48 kr.
7. Grundzinsen nnd Gnlten wnrden mit hohem lehensherrlichen
Consens im Juli 1834 abgelöst um 8083 fl. 16 L2 kr.
8. Die Forst- und Jagdstrafen wurden im März 1837 aufge-
hoben und dagegen vergiitet 216 fl. 40 kr.
9. Novalzehnten wurde mit lehensherrlichem Consens im Januar
1840 abgelöst um 1100 fl.
10. Zug- und Handfrohnden wurden lt. Ministerial-Entscheid vom
24. April 1857 gegen Entschädignng von 1272 fl. aufgehoben.
11. Von diesen Ablösungs-Capitalien wurden im Jahr 1859
fiir 11 680 fl. 36 M. 164,8 Ruth. neues Maß an Liegenschaften
surrogirt; vom Jahr 1859 bis in die neuere Zeit wurden ferner zum
Stammgut 11 'Morgeu 98,9 Ruthen um 6331-fl. 36 kr. auf der
Gemarkung Jttlingen angekauft.
Das diesseitige rechte Mannslehen des halben Dorfes Jttlingen
wurde nach llrkunde vom 6. September 1866 durch Otto Carl Fürst
zu Oettingen-Spielberg allodisieirt unter der Verbindlichkeit der Fort-
dauer dieses Lehens als Familiengut und wurde aus dem Lehens-
fassionswerthe von 31 854 fl. 20 kr. 20Z, also ein Lehensablösungs-
Schilling von 637 fl. 5 kr. bezahlt.
Die jehigen Besiher dieses Theiles sind: für die eine unabge-
theilte Hälfte Freiherr Wilhelm Pleikard von und zu Gemmingen;
für die andere nnabgetheilte Hülfte die drei Herren Brüder Otto,
Wilhelm Dietrich und August, Freiherren von und zu Gemmingen.