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Stocker, Carl W. F. L.
Chronik der Familie von Gemmingen und ihrer Besitzungen (Band 2, Drittes Heft): Beihingen, Hornberg, Ittlingen, die rheinischen Güter, Fränkisch-Crumbach. Mit e. Anhange: Verträge der Familie von Gemmingen-Hornberg — Heidelberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.23894#0178
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besonders nber in einem betrüchtlichen Silberdorrath und baarem Gelde,-,
von welch lehterem das Verzeichniß bei meinen jährlichen Hausrech-
nungen angetroffen wird. Die verfchiedene l§igenfchaften, welche alle
diese bishero spezificirten Stücke au sich haben ersorderen es aber, daß
ich nunmehr auch bemerke, wie ich glaube entweder psr sueeessiouem
uk iiatestuto vol ex testumeirto über dieselben disponiren zu konnen.
Was dahero forderst diejenigen Feudal- und Allodial-Grundstücke be-
trifft, welche sub dlo. 1 bemerket sind, so hat es bei mir keinen Zweifel,
daß dieselben seeunclum puetum tumiliue äe 1688 an meine ^g'-
nutos zurückfallen müssen. Was nber die sub blo. 2 spezifieirte
Holfte an der Herrschaft Crumbach anbetrifft, welche mein seliger
Großvoter allererst nach dem Jahr 1688 käuflich an fich gebracht hat,
so ist wohl gewiß, daß dieselben von diesem pueto kumiline uicht
afsieiret werden kvuiien, sondern daß solche vielmehr ohue alle Ein-
schräukung pleno jurs berecliturio an meiuen seel. Vater und
von diesem wiederum an mich verabfüllet worden. Auf gleiche Art
kann auch um so viel weniger u. der sub blo. 3 spezifieirte vierte
Theil der Herrschaft Crumbach, b. die sub bio. 4 spezificirte uetero-
tische Aue uud e. das sub blo. 5 bemerkte Wohnhaus zu Darmstadt,
masen alle diese Stücke von meinem seel. Vater herrühren zu dem
Familienfideicommiß cls 1688 gezogen werden. Vielmehr hat mein
seel. Vater wegen dieser Stücke ein tläeicommissum iutsr liberos
wie dessen ciispositio iuter liberos ausweiset, festgesetzt und dieses
bcleieommissum speeiule iuter liberos endigt sich nachdem mein
seel. Bruder ohne münuliche Erbeu verstorben in meiner Person. Und
findet es aus allem diesem bei mir keinen Zweifel, daß meiue sue-
eessores vel ex tsslumento vel ub iutestuto auf alle diejeuigen
Stücke werden Anspruch zu niachen haben, welche suk blo. 2. 3. 4.

5. und 6. obeu umstäudlicher beschrieben siud.

Ludwig Eberhard v. Gemmmingen. m. p.

Arch. Trcschklingen. Kast. 2. Fach 6. Fasc. 6. p.



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