Versteigerungs - Bedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt für fremde Rechnung mit Ausnahme der nicht be-
sonders gekennzeichneten eigenen Nummern durch das Stuttgarter Kunst-
kabinett, Stuttgart, Eberhardstraße 65, in Reichsmark gegen sofortige Bezah-
lung. Gesteigert wird um mindestens je RM 2.— bis zu RM 100.—, um je
RM 10.— bis RM 500.—, um je RM 20.— über RM 500.—, um je RM 50.—
über RM 1000.—.
2. Den Zuschlag erhält das Höchstgebot. Er verpflichtet zur Abnahme. Bei Mei-
nungsverschiedenheiten wird die Nummer nochmals versteigert. Das Versteige-
rungsgut wird erst nach Bezahlung ausgehändigt.
3. Der Steigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinen, zu trennen,
außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückzuziehen.
4. Der Käufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr
— gegenüber jeglichem Schaden — bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer
über. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar bezahlen, bei
schriftlichen Geboten sind die Steigerungsbeträge innerhalb drei Tagen nach
Rechnungsempfang zu überweisen.
Bei Währungsveränderung haftet der Ersteigerer für alle Nachteile und Ver-
luste, die durch nicht rechtzeitige Zahlung entstehen. Der Versteigerer kann
in diesem Falle wegen Nichterfüllung Schadenersatz verlangen und das Er-
steigerungsgut auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zum Ausgebot bringen,
wobei der Käufer für den Ausfall haftet, auf den Mehrerlös jedoch keinen
Anspruch hat.
5. Die Beschreibung und Katalogangaben sind mit größtmöglichster Sorgfalt vor-
genommen worden. Es ist Gelegenheit geboten, sich durch Vorbesichtigung von
dem Zustand der Stücke zu überzeugen. Reklamationen wegen Qualität oder
Zuschreibung können nach Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
6. Kaufaufträge werden gewissenhaft erledigt, doch sind diese stets schriftlich
und rechtzeitig einzusenden. Die in Kaufaufträgen festgelegten Limitpreise
sind ohne das Aufgeld von 15 Prozent zu verstehen. Unbekannte Auftraggeber
bitten wir um Sicherheit oder Referenzen.
7. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages er-
kennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart.
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UNiVERSITATS- ])e.| Versteigerer: R. N. Ketterer.
ÄL I A BIBLIOTHEK I
HEIDELBERG /'{
Für auswärtige Besucher können Hotelzimmer reserviert werden, wenn
die Anmeldung bis spätestens 10. Mai 1948 bei uns eingetroffen ist.
Die Zimmerzuweisung selbst erfolgt - durch den Fremdenverkehrsverein
Stuttgart, Hauptbahnhof.
1. Die Versteigerung erfolgt für fremde Rechnung mit Ausnahme der nicht be-
sonders gekennzeichneten eigenen Nummern durch das Stuttgarter Kunst-
kabinett, Stuttgart, Eberhardstraße 65, in Reichsmark gegen sofortige Bezah-
lung. Gesteigert wird um mindestens je RM 2.— bis zu RM 100.—, um je
RM 10.— bis RM 500.—, um je RM 20.— über RM 500.—, um je RM 50.—
über RM 1000.—.
2. Den Zuschlag erhält das Höchstgebot. Er verpflichtet zur Abnahme. Bei Mei-
nungsverschiedenheiten wird die Nummer nochmals versteigert. Das Versteige-
rungsgut wird erst nach Bezahlung ausgehändigt.
3. Der Steigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinen, zu trennen,
außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückzuziehen.
4. Der Käufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr
— gegenüber jeglichem Schaden — bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer
über. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar bezahlen, bei
schriftlichen Geboten sind die Steigerungsbeträge innerhalb drei Tagen nach
Rechnungsempfang zu überweisen.
Bei Währungsveränderung haftet der Ersteigerer für alle Nachteile und Ver-
luste, die durch nicht rechtzeitige Zahlung entstehen. Der Versteigerer kann
in diesem Falle wegen Nichterfüllung Schadenersatz verlangen und das Er-
steigerungsgut auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zum Ausgebot bringen,
wobei der Käufer für den Ausfall haftet, auf den Mehrerlös jedoch keinen
Anspruch hat.
5. Die Beschreibung und Katalogangaben sind mit größtmöglichster Sorgfalt vor-
genommen worden. Es ist Gelegenheit geboten, sich durch Vorbesichtigung von
dem Zustand der Stücke zu überzeugen. Reklamationen wegen Qualität oder
Zuschreibung können nach Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
6. Kaufaufträge werden gewissenhaft erledigt, doch sind diese stets schriftlich
und rechtzeitig einzusenden. Die in Kaufaufträgen festgelegten Limitpreise
sind ohne das Aufgeld von 15 Prozent zu verstehen. Unbekannte Auftraggeber
bitten wir um Sicherheit oder Referenzen.
7. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages er-
kennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart.
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UNiVERSITATS- ])e.| Versteigerer: R. N. Ketterer.
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HEIDELBERG /'{
Für auswärtige Besucher können Hotelzimmer reserviert werden, wenn
die Anmeldung bis spätestens 10. Mai 1948 bei uns eingetroffen ist.
Die Zimmerzuweisung selbst erfolgt - durch den Fremdenverkehrsverein
Stuttgart, Hauptbahnhof.