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Stuttgarter Kunstkabinett
Kunst-Auktion: Gemälde, Plastik, Graphik, Handzeichnungen, Aquarelle, Kunstliteratur: Gemälde, Plastiken, Graphik-Handzeichnungen, Aquarelle, Kunstliteratur: Versteigerung 26., 27. und 28. Oktober 1949 — Stuttgart: Stuttgarter Kunstkabinett, Roman Norbert Ketterer, Nr. 6.1949

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https://doi.org/10.11588/diglit.61996#0006
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UN'IVERSIT ÄTS-
bibuothek
HEIDELBERG

V ersteigerungs-Bedingungeii
1. Die Versteigerung erfolgt für fremde Rechnung mit Ausnahme der nicht be-
sonders gekennzeichneten eigenen Nummern durch das Stuttgarter Kunst-
kabinett, Stuttgart, Eberhardstraße 65, in D-Mark, gegen sofortige Bezahlung.
Gesteigert wird um mindestens eine DM, von 100 DM aufwärts um mindestens
fünf DM, von 500 DM aufwärts um mindestens 20 DM, von 1000 DM aufwärts
um mindestens 50 DM.
2. Der Ausruf erfolgt in der Regel zum halben Katalogpreis. Den Zuschlag erhält
das Höchstgebot. Er verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten
wird die Nummer nochmals versteigert. Das Versteigerungsgut wird erst nach
Bezahlung ausgehändigt.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinen, zu trennen,,
außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückzuziehen.
4. Der Käufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr
gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstage bar bezahlen, bei schrift-
lichen Geboten sind die Steigerungsbeträge innerhalb von drei Tagen nach
Rechnungsempfang zu überweisen.
Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus ent-
stehenden Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Er-
füllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für ver-
lustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch-
einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den
Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
5. Die Beschreibungen und Katalogangaben sind mit großer Sorgfalt vorgenommen
worden. Es ist Gelegenheit geboten, sich durch Vorbesichtigung von der Zu-
schreibung und dem Zustand der Stücke zu überzeugen. Reklamationen an-
wesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung mehr
finden. Reklamationen auf der Auktion nicht vertretener Auftraggeber müssen
Innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der Auktion erfolgen.
6. Kaufaufträge werden gewissenhaft erledigt, sie sind schriftlich und rechtzeitig
einzusenden. Die in Kaufaufträgen festgelegten Limitpreise verstehen sich ohne
das Aufgeld von 15 Prozent. Unbekannte Auftraggeber bitten wir um Sicher-
heit oder Referenzen.
Wir bitten, schriftliche Auktionsaufträge sorgfältig auszufüllen. In Fällen, in
denen zwischen der auf dem Auktionsauftrag befindlichen Nummern und der
Kennwortbezeichnung eine Differenz besteht, wird die angegebene Nummer
als ausschließlich maßgebend betrachtet.
Zeitschriften und Sammelnummern, auch wenn sie nicht ausdrücklich als solche
gekennzeichnet sind, sind nicht kollationiert.
7. Durch Abgabe eines Gebots oder Erteilung eines schriftlichen Auftrags erkennt
der Käufer die vorstehenden Bedingungen an.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart.

Der Versteigerer: R. N. Ketterer.
 
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