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------ XIV ------

in dem guten Willen, durchzugreifen und das Übel an der Wurzel zu fassen, auch
an der Erkenntnis, daß mit vereinzelten Maßregeln nicht zu helfen sei, daß es ratsam
Bei, die Überzahl der Ordensgeistlichen, die mit wenigen rühmlichen Ausnahmen der
wissenschaftlichen Anstalt keinen Nutzen brachten, ihren Frieden vielfach störten,
zu entfernen. Immer mehr machte sich dabei der Mangel eines alle Glieder
bindenden und zugleich auf den Anschauungen des Jahrhunderts stehenden Ge-
setzes fühlbar. So lag, als die Hochschule sich rüstete, die 400jährige Erinnerung
an ihre Stiftung festlich zu begehen, der Gedanke nahe, diesen feierlichen Augen-
blick zu nützen und unter der Leitung neuer Gesetze das fünfte Jahrhundert
der Universität zu beginnen. Darum fand der Vorschlag, den der damalige Pro-
rektor, der Jurist Zentner, die bedeutendste Persönlichkeit an der Hochschule,
am 26. April 1786 im Senate machte58), daß man „zu größerer Feierlichkeit und
zugleich, um Carl Theodor ein ewiges Denkmal zu stiften", ein neues Statuten-
buch entwerfe, freudige Zustimmung bei seinen Kollegen, in der Beratung mit
den vorgesetzten Behörden wohlwollendes Entgegenkommen und rasche Förderung.
Keine der früheren Reformationen ist wohl so glatt und anstandslos zustande
gekommen, wie diese. Schon bei der ersten Beratung wurde Professor Wede-
kind, der allgemeines und deutsches Staatsrecht, Natur- und Völkerrecht vertrat
und seit 1762 dem Lehrkörper angehörte, beauftragt, die alten Statuten durchzu-
gehen, die Erlasse und Gesetze des laufenden Jahrhunderts zu vergleichen und
mit Rücksicht auf die erbetenen Gutachten der Fakultäten50) einen ersten Ent-
wurf zu versuchen; auch die Kommission, die diesen Entwurf dann prüfen sollte
und aus dem Prorektor und den Senioren der einzelnen Fakultäten bestand,
war sofort bestimmt worden. Der Kurfürst selbst, der seit 1777 in München
residierte, sein Stellvertreter in der Regierung der Pfalz, Graf Oberndorff, und
die beiden Herren der Oberkuratel, Venningen und Fick, waren mit der An-
regung der Universität einverstanden und versprachen rasche Erledigung ihrer
Wünsche. Schon am 4. September konnte diese der Oberkuratel, an deren Zu-
stimmung die Ausführung zunächst gebunden war, ihren Entwurf zur Begut-
achtung vorlegen, gleichzeitig dem Regenten der Pfalz die Vollendung ihrer
Vorbereitung anzeigen. Tiefgehende Widersprüche oder aufhaltende Anstände
traten nicht hervor; nur die Frage des Ranges der Professoren veranlaßte einige
Erhebungen; die berechtigte, aber zurückgewiesene Bitte der theologischen Fa-
kultät reformierten Teils um Anstellung eines dritten Lehrers60) brachte keine
wesentliche Verzögerung: am 2. Oktober empfahl die Oberkuratel dem Kurfürsten
die Annahme des neuen Gesetzes, das Gutachten der pfälzischen Regierung, von
Hertling erstattet, sprach sich am 5ten in gleichem Sinne aus. Die Universität
hatte alle Veranlassung, nach beiden Seiten ihre besondere Dankbarkeit auszu-
drücken. Karl Theodor aber fand keinen Grund, von dem Urteil derjenigen,
die vor ihm zu prüfen berufen waren, abzusehen; am 14. Oktober unterzeichnete
er das neue Statut. So konnte Zentner am 9. November, dem vierten Tage des
Jubelfestes, in einer lateinischen Rede61), welche die Verdienste des Kurfürsten
für Wissenschaften und Künste feierte, besonders auch dieser neuen Wohlthat

58) Hauptquellen: Cod. Hcid. 385 (Kasten. 62) A (alte Bezeichnung), A. u. 93; G-L-A Karlsr.
Nr. 776 u. 777.

59) Nur das medizinische vom 25. Juli 1786 hat sich erhalten.

60) S. 342 A. 1.

61) S. Acta sacrorum saecularium, Heid. 1787, S. 327—349,
 
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