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zehnten Jahrhunderts weggelassen, zumal auch in ihnen Folgerichtigkeit in allen
Handschriften zu vermissen ist Die Statuten Karl Theodors sind im allgemeinen
so wiedergegeben, wie sie sich in der zu Grunde gelegten Handschrift finden68).
Zum Schlüsse kann ich nicht unterlassen, den Direktoren des General-
landesarchivs in Karlsruhe und der Universitätsbibliothek in Heidelberg, den
Herren von Weech und Zangemeister, und ihren Beamten sowie Herrn Mays in
Heidelberg für die freundliche Unterstützung, welche ich auch bei dieser Arbeit
zur Geschichte der Universität Heidelberg bei ihnen gefunden habe, meinen auf-
richtigsten Dank abzustatten.
Heidelberg, im Oktober 1891.
August Thorbecke.
68) Es sei der Merkwürdigkeit wegen hier angemerkt, daß gerade am 1. Januar 1786 Karl
Theodor ein Reskript über die Schreibung veranlaßt hatte, welches lautet: „Man nimmt Höchsten
Orths wahr, daß Man sich an die Belletrische (!) Schreibart auch bey den Cantzley- und Gcrichts-
stellen je länger, je mehr gewöhnt und zum Beyspiel das Wort Carl und Churfurst mit den An-
fangsbuchstaben K, auch die Lateinischen oder von dem Latein abstammenden Worte nur mit
deutschen Buchstaben zu schreiben pflegt (folgt ein Beispiel). Gleichwie aber S. Churf. Durchlaucht
an diesen und dergleichen Neuerungen keinen Gefallen trage, so hat Man davon abzustehen und
sich hinfiihro an den gewöhnlichen Cantzley- u. Gerichtsstylum zu halten. Desgleichen auch die
Schriften, welche entweder mit blasser Dinte oder allzu eng zusammengezogen oder sonst schwehr
zu lesen sind, weder selbst verfertigen zu lassen, noch von den Partheyen anzunehmen. (Aus Cod.
Heid. 386, 38 C. 163.)
zehnten Jahrhunderts weggelassen, zumal auch in ihnen Folgerichtigkeit in allen
Handschriften zu vermissen ist Die Statuten Karl Theodors sind im allgemeinen
so wiedergegeben, wie sie sich in der zu Grunde gelegten Handschrift finden68).
Zum Schlüsse kann ich nicht unterlassen, den Direktoren des General-
landesarchivs in Karlsruhe und der Universitätsbibliothek in Heidelberg, den
Herren von Weech und Zangemeister, und ihren Beamten sowie Herrn Mays in
Heidelberg für die freundliche Unterstützung, welche ich auch bei dieser Arbeit
zur Geschichte der Universität Heidelberg bei ihnen gefunden habe, meinen auf-
richtigsten Dank abzustatten.
Heidelberg, im Oktober 1891.
August Thorbecke.
68) Es sei der Merkwürdigkeit wegen hier angemerkt, daß gerade am 1. Januar 1786 Karl
Theodor ein Reskript über die Schreibung veranlaßt hatte, welches lautet: „Man nimmt Höchsten
Orths wahr, daß Man sich an die Belletrische (!) Schreibart auch bey den Cantzley- und Gcrichts-
stellen je länger, je mehr gewöhnt und zum Beyspiel das Wort Carl und Churfurst mit den An-
fangsbuchstaben K, auch die Lateinischen oder von dem Latein abstammenden Worte nur mit
deutschen Buchstaben zu schreiben pflegt (folgt ein Beispiel). Gleichwie aber S. Churf. Durchlaucht
an diesen und dergleichen Neuerungen keinen Gefallen trage, so hat Man davon abzustehen und
sich hinfiihro an den gewöhnlichen Cantzley- u. Gerichtsstylum zu halten. Desgleichen auch die
Schriften, welche entweder mit blasser Dinte oder allzu eng zusammengezogen oder sonst schwehr
zu lesen sind, weder selbst verfertigen zu lassen, noch von den Partheyen anzunehmen. (Aus Cod.
Heid. 386, 38 C. 163.)