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F. Toebelmann : Römische Gebälke

(Mommsen, Res gestae divi Augusti p. I24f.). Fundamente, die für einen Bogen geeignet
wären, sind im Jahre 1889 an der Südseite des Caesartempels, ungefähr in der Queraxe
desselben aufgedeckt worden: man wird sie dem „Partherbogen" mit um so größerer
Sicherheit zuschreiben dürfen, als auf der entgegengesetzten (nördlichen) Seite des Tempels
auch bei den neusten bis in tiefe Schichten geführten Ausgrabungen keinerlei Fundamente
oder sonstige Reste eines Triumphbogens gefunden sind1. Auch der Wortlaut der Vero-
neser Scholien läßt darauf schließen, daß neben dem Caesartempel nur ein einziger Bogen
seinen Platz hatte.

Vom Aussehen dieses Bo-
gens geben uns zwei unter
Augustus kurz nach der
Errichtung geschlagene
Münzen eine Vorstellung.
Die erste, zwischen dem
1 .Juli 18 und dem 30.Juni
1 7 v.Chr. geprägte (Eckhel
Doctrina nummorum VI,
101; Cohen Auguste 82-85)
zeigt auf der Vorderseite
den Kopf des Kaisers nach
r. mit der Umschrift: S.
P. Q. R. hup. Caesari
Aug. cos. XI tr. p. VI, auf der Rückseite das Bild des Bogens mit der Umschrift
civib. et sign, milit. a Part, recup. Die zweite Münze ist zwischen 17 und 15 v.Chr.
von dem Münzmeister L. Vinicius geprägt; sie hat auf der Vorderseite den Kopf des
Augustus nach r. ohne Umschrift, auf der Rückseite das Bild des Bogens, auf dessen Attika
der Anfang der Inschrift S. P. Q. R. IMP. CAES. angedeutet ist, im unteren Abschnitt
der Name L. Vinicius2. (Eckhel D.N. VI, 105E; Cohen Auguste n. 544.)

Daß beide Münzbilder, die aus den nächsten Jahren nach Errichtung des Parther-
bogens stammen, diesen darstellen, ist von älteren Forschern nicht bezweifelt worden
(s. Eckhel a. a. O.), und hätte trotz der Differenzen im einzelnen nie bezweifelt werden
sollen. Schon der bildnerische Schmuck der Attika, welcher auf der Vinicius-Münze genau
der gleiche charakteristische ist wie auf der zuerst beschriebenen, bezeugt dies. Trotzdem
hat man versucht, beide zu trennen, und die Vinicius-Münze auf den zur Erinnerung an
den Sieg bei Actium dem Augustus zuerkannten Bogen zu beziehen. Daß die Existenz
dieses Bogens literarisch sehr unsicher bezeugt ist und daß der Befund der Ausgrabungen
gegen sie spricht, wurde oben bemerkt; aber man hat ein Zeugnis dafür in einer Inschrift
finden wollen, welche im Jahre 1546 an der Südseite des Caesartempels, zusammen mit
den Fragmenten der Fasti consulares zutage gekommen ist Diese war im Jahre 29 v. Chr.
gesetzt, und kann ihrem Inhalte nach (CIL. VI, 873 : Senatus populusque Romanus / Imp.
Caesari divi Iuli f. cos. quinet. / cos. design. sext. imp. sept. / republica conservata) ganz
wohl zu einem anläßlich der siegreichen Rückkehr des Octavianus errichteten Monumente

Abb. 29 und 30. Münzen des Augustus.

1 Siehe darüber Rom. Mitt. XIX (1002). S. 01 ff.; 0. Richter (Jahrb. des Instituts, 1889, S. 156 f.; Antike Denkmäler I,
S. 15) hat versucht, hier einen zweiten Triumphbogen des Augustus, der ihm nach der Schlacht bei Actium errichtet sein still,
anzusetzen. Aber das einzige literarische Zeugnis besagt nur, daß i. J. 724/30 dem Octavianus ein Bogen zuerkannt wurde
(Cassius Dio LI, lS: äijno'a -po-ato90pov ev t5) 'Peou.ca* äyopä sStoxav [xü AüyoOcrrü) ot ßouXeuTat]); daß er jemals gebaut
worden ist, sagt niemand (so richtig bereits H. Jordan, Topographie I, 2, S. 211, Anm. 45).

2 Unsere Abbildungen beider Münzen sind nach Abdrücken aus dem Berliner und dem Gothaer Kabinett hergestellt,
für deren Mitteilung wir den Herren H. Dressel und B. Pick zu Dank verpflichtet sind.
 
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