Grab
westlich
östlich
Bestimmung
Besondere Umstände
31/93
Sk
Sk
ohne Schädel
294 A1
Sk
Sk
ohne Schädel und Füße?
31/82
Sk
Sk
32/37
Sk
Sk
259/1
Sk
Sk
32/19
Sk
Sk-R
+ kalzinierte Knochen
31/48
Sk-R
Sk-R
33/19, 16
Sk-R
Sk-R
+ kalzinierte Knochen
32/50
Mann
Frau
Thenn
II Taf. 86, 1
31/104, 1
Frau
Mann
Funde/Thenn
32/43
Frau
Sk
Funde
32/69
Frau
Sk
Funde
32/90
Frau
Sk
Funde
121
Frau
Sie
Funde
32/48, 2
Frau
Sk-R
Funde/Thenn
über fiktiver Leiche
32/59
Frau
Mann
Funde
ohne Arme
266/20
Frau
Mann
Funde
verlagerter Schädel?
31/105, 2
Sk Frau Mann
Funde
31/66
U-Sch
Mann
Thenn
31/22
U-Sch
Sk
31/106
U-Sch
Sch-B
oder Lage auszutauschen
31/21
Sch-B
Sk
31/20
Sch
Sch
31/74
Sch
Sch
+ 1 Schädel?
Tab. 2. Doppel- und Dreifachbestattungen schematisch nach Angaben der Ausgräber.
Mann/Frau = jeweils Skelett; Sk = unbestimmbares Skelett; Sk-R = Skelettreste; Sch =
undefinierte Schenkelknochen; U-Sch = Unterschenkelknochen; Sch-B = Schenkelknochen
mit Becken.
kelknochen eines Rindes oder Pferdes gelegt ist
(Taf. 180, 2 Nr. 9), lassen schon eher eine Sonder-
bestattung vermuten (siehe unten).
Bei den nachgewiesenen Doppel- und Mehr-
fach bestattungen muß man die Gräber
mit einem Erwachsenen und einem Kind (31/112.
31/135. 33/29, 3) wie entsprechende Brandbestat-
tungen gesondert betrachten (siehe unten Kinder-
gräber). Drei Leichen in einem Grabe sind nur ein-
mal für Beilngries bezeugt (Taf. 180, 2 Nr. 10; II
Taf. 87, 2). Doppelgräber in Hügeln sind schlecht
beschrieben (26/2? 121. 259/1. 293 A 2/2? 294 A 1),
stehen nach Befunden aus Steindeckengräber aber
außer Frage (Taf. 182, 4 — hier auch Götzendorf:
285/1—5). Aus den allerdings ziemlich unsicheren
anthropologischen Geschlechtsbestimmungen und
der Beigabenverteilung geht gleichwohl hervor, daß
meistens Mann und Frau zusammen liegen. Dabei
ruht der Mann ungefähr in Grabmitte und die
Frau durchgängig zu seiner Linken, während im
Osten der Kammer Gefäße aufgestellt sind (vgl.
aber Taf. 180,2 Nr. 12; II Taf. 77, 6). Auffällig
bleibt eine vergleichsweise hohe Zahl von Teilbe-
stattungen mit Schenkelknochen bis allenfalls zum
Becken, wie sie auch für Einzelgräber zu vermerken
sind. Da entsprechende Beobachtungen nicht nur aus
Beilngries vorliegen, ist mit zweistufiger Bestattung
zu rechnen (siehe unten), die gerade bei Doppel-
gräbern aus verschiedenen Sterbedaten leicht ver-
ständlich wäre. Meldungen über fehlende Arme
(32/59) und Schädel (31/74) oder Schädel und Füße
(294 A 1) mögen zum Teil auf Störungen beruhen,
betreffen aber in einem Falle (31/93) mit verbrann-
ten Schädelknochen unter den Leichen doch wohl
eine Sonderbestattung mit Schädelmanipulation
(siehe unten). Zweifelhaft erscheint freilich die ab-
sichtliche Verlagerung eines Schädels in die Schoß-
gegend (266/20), und zwar vor allem wegen der
Unfähigkeit des Ausgräbers und nicht, weil der
Befund grundsätzlich undenkbar sein müßte. Die
Übersichtsliste ist demzufolge mit den gebotenen
Vorbehalten zu betrachten (Tab. 2).
— 48 —
westlich
östlich
Bestimmung
Besondere Umstände
31/93
Sk
Sk
ohne Schädel
294 A1
Sk
Sk
ohne Schädel und Füße?
31/82
Sk
Sk
32/37
Sk
Sk
259/1
Sk
Sk
32/19
Sk
Sk-R
+ kalzinierte Knochen
31/48
Sk-R
Sk-R
33/19, 16
Sk-R
Sk-R
+ kalzinierte Knochen
32/50
Mann
Frau
Thenn
II Taf. 86, 1
31/104, 1
Frau
Mann
Funde/Thenn
32/43
Frau
Sk
Funde
32/69
Frau
Sk
Funde
32/90
Frau
Sk
Funde
121
Frau
Sie
Funde
32/48, 2
Frau
Sk-R
Funde/Thenn
über fiktiver Leiche
32/59
Frau
Mann
Funde
ohne Arme
266/20
Frau
Mann
Funde
verlagerter Schädel?
31/105, 2
Sk Frau Mann
Funde
31/66
U-Sch
Mann
Thenn
31/22
U-Sch
Sk
31/106
U-Sch
Sch-B
oder Lage auszutauschen
31/21
Sch-B
Sk
31/20
Sch
Sch
31/74
Sch
Sch
+ 1 Schädel?
Tab. 2. Doppel- und Dreifachbestattungen schematisch nach Angaben der Ausgräber.
Mann/Frau = jeweils Skelett; Sk = unbestimmbares Skelett; Sk-R = Skelettreste; Sch =
undefinierte Schenkelknochen; U-Sch = Unterschenkelknochen; Sch-B = Schenkelknochen
mit Becken.
kelknochen eines Rindes oder Pferdes gelegt ist
(Taf. 180, 2 Nr. 9), lassen schon eher eine Sonder-
bestattung vermuten (siehe unten).
Bei den nachgewiesenen Doppel- und Mehr-
fach bestattungen muß man die Gräber
mit einem Erwachsenen und einem Kind (31/112.
31/135. 33/29, 3) wie entsprechende Brandbestat-
tungen gesondert betrachten (siehe unten Kinder-
gräber). Drei Leichen in einem Grabe sind nur ein-
mal für Beilngries bezeugt (Taf. 180, 2 Nr. 10; II
Taf. 87, 2). Doppelgräber in Hügeln sind schlecht
beschrieben (26/2? 121. 259/1. 293 A 2/2? 294 A 1),
stehen nach Befunden aus Steindeckengräber aber
außer Frage (Taf. 182, 4 — hier auch Götzendorf:
285/1—5). Aus den allerdings ziemlich unsicheren
anthropologischen Geschlechtsbestimmungen und
der Beigabenverteilung geht gleichwohl hervor, daß
meistens Mann und Frau zusammen liegen. Dabei
ruht der Mann ungefähr in Grabmitte und die
Frau durchgängig zu seiner Linken, während im
Osten der Kammer Gefäße aufgestellt sind (vgl.
aber Taf. 180,2 Nr. 12; II Taf. 77, 6). Auffällig
bleibt eine vergleichsweise hohe Zahl von Teilbe-
stattungen mit Schenkelknochen bis allenfalls zum
Becken, wie sie auch für Einzelgräber zu vermerken
sind. Da entsprechende Beobachtungen nicht nur aus
Beilngries vorliegen, ist mit zweistufiger Bestattung
zu rechnen (siehe unten), die gerade bei Doppel-
gräbern aus verschiedenen Sterbedaten leicht ver-
ständlich wäre. Meldungen über fehlende Arme
(32/59) und Schädel (31/74) oder Schädel und Füße
(294 A 1) mögen zum Teil auf Störungen beruhen,
betreffen aber in einem Falle (31/93) mit verbrann-
ten Schädelknochen unter den Leichen doch wohl
eine Sonderbestattung mit Schädelmanipulation
(siehe unten). Zweifelhaft erscheint freilich die ab-
sichtliche Verlagerung eines Schädels in die Schoß-
gegend (266/20), und zwar vor allem wegen der
Unfähigkeit des Ausgräbers und nicht, weil der
Befund grundsätzlich undenkbar sein müßte. Die
Übersichtsliste ist demzufolge mit den gebotenen
Vorbehalten zu betrachten (Tab. 2).
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