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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,1 Nr. 33/2

[Urkunde]

Ehrstadt, 1618 Dezember 21, Ausfertigung

Hanß Brenner und seine Ehefrau Magdalena, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 210 Gulden [insgesamt 310 Gulden] um einen jährlichen Zins von 11 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Das Ehepaar Brenner trat einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 210 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität aufs Neue in den Genuss des Unterpfands treten. Geben Vff Thomae Apostoli den ein Vndt Zwainzigsten Monats tag Decembris, Von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert, Vndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/3, 33/4]

Formalbeschreibung: Libell
Siegel:
  • 1: Gericht Ehrstädt, Papiersiegel, 3 x 3 cm
Wasserzeichen vorhanden.
Material/Technik: Papier, Maße: 33 x 20,5 cm
Umfang: 4 Blätter
Provenienz: Universität Heidelberg; Altsignaturen: Cod. Heid. 385, 40J
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.37859
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-378596

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Metadaten: METS
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