Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 822

[Urkunde]

[Heidelberg], 1570 September 3, Ausfertigung

Rektor und Universität Heidelberg beurkunden, dass sie die Erbgerechtigkeit an ihrer Besitzung des Stifts Zell, genannt der Saukopf (Seuwkopff), die in Albisheimer Gemarkung aus mehreren Grundstücken besteht, um 15 Gulden an Hanns Dietz und seine Ehefrau Margreth, wohnhaft zu Albisheim, verkauft haben. Davon sind bis zur Ablösung der Hauptsumme jedes Jahr 5 Gulden zu bezahlen. Die Käufer werden zur Entrichtung eines Bodenzinses von 5 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit der Güter verpflichtet. Die Besitzung fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Dritten Septtembris Im Ihar nach Christi vnnsers herren vnnd Seeligmachers gepurth als mann zallt, Thaussent funffhundert vnndt Siebentzigk. [vgl. XII,2 Nr. 875]

Siegel:
  • 1: Rektor, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 26 x 53,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.33, Nr.12; No.19; a
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46409
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-464091

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 04.04.2019.