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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 875

[Urkunde]

Albisheim, 1574 Februar 9, Ausfertigung

Hans Dietz und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Albisheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an ihren Gütern in Albisheimer Gemarkung, der Saukopf (Sewkopff) genannt, um 15 Gulden erworben haben. Davon ist eine Hälfte in diesem Jahr am 11. November und die andere Hälfte im nächsten Jahr am gleichen Datum zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 5 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die verpachteten Güter gelten als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu albßheim den ix februarii als man zalt Tausent funff hundert Siebentzig vnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 822]

Siegel:
  • 1: Gericht Albisheim, Beschädigtes Wachssiegel, 3 x 2,5 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28,5 x 49,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.36, Nr.12; Z.N.437; No.2
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46455
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-464557

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