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Das 500jährige Jubiläum der Heidelberger Universität im Spiegel der Presse: Barmer Zeitung — 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.17432#0008
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Nr.176.

FLr «arme«; R. Paülm«nn, Ha»pelerfl,«tze », tzrrm. Lq, Allcistratze 4», W. «chvneweltz,
Fallenstratze IVI (WichclhauSdicg), Ww». S. v. Eilpe, Hkckinghauierfiraß! I. Friedr. Schmidi, Heckinghanser-
stratze r 202, Rob. Schmidt, Berlinerstratze sr, s, ch. Stiibenstrun!, »erlinerfiratz« »l», Aug. üorte,
Burgstaß« 17.

Samstag, 31. Juli 1886.

«I»»t»re», x»r »I birseldt W. »hienei, «»»sserigaste 7 und «. L. L-ude » Lo. — S»r «»velm»
«ebr. vodwinlel, «-»haudluug. — »ernhard Arndl, verlin' Mohrenpraße 2S, Nud. Mofii, »erli»,
H»-Ienst»in u. voaler, «ud. Mosse, «bln, S. L.Daube ». <l°.. Franlsurt ^ M. »nd Parie, «ud.Moste ». D-
Echürmann i» Diisteldsrs, Fr. Lrüwell, Dortmund.Larl Echüßler, Hauuoder, ». Echlotte, «remen, Ad. Steine,
N. William WilkenS.tzamburg, Lgono-- llava», !>l»ao So I» donroo 8, k»ri-, Rajchman u. Frendler, Warscha«

53.Jahrg.

Erstes Matt.

Abonncments ans die Barmer Zeitung

für die Monate -August und Scptemder
beliebe man in Barmen in unserer Expedition (Alten-
Markt 35), auswarts bei den nächstgelegenen Poftanstatten
aufzugeben.

Der Abonuementspreis beträgt bei der Post 2 F. 67 in
Barmen durch die Boten zugestellt 2 .L 35 in unserer Expedition
entnommen 2 15

Vor achtzig Jahren.

Am 26. Dccember 1805 wurde der Frieden zu Preßburg
zwischen Napoleon I. und Ocsterreich geschlossen. Die stolze habS-
burgische Monarchie lag wie zerdrückt im Staube und hatte, um
die Trümmer ihrer vormaligen Größe zu retten, aus der Hand
des gebietenden Siegers jenen Jrieden annehmen müssen. Jm
größten Theile Deutschlands herrschte der Wille Napoleons fast un-
umschränkt, alles Gebiet links vom Rheine war Frankreich znge-
theilt und diesseits des deutschen Stromes waren große politische
Umwandlungen geschehen. Am I.Januar 1806 wurden Württem-
berg und Bayern zu Königreichen crhoben, zahlreiche deutsche Klein-
staaten wurden mediatisirt, von dem Bisthum Mainz war der links-
rheinische Theil an Frankreich übergegangen, während aus dem
rechtsrheinischen ein weltlicher Kleinstaat unter der Regierung des
Freiherrn von Dalberg gebildet worden, der den Titcl und das
Amt desReichs- oderKur-Erzkanzlers crhielt. Die völlige
Auflösung des deutschen Reiches war eine allseitig entweder vorher-
gesehene oder befürchtete Thatsache. Am 8. November 1805 hatte
der eben genaunte Freiherr von Dalberg an den Reichstag zu
Regensburg eine Erklärung erlassen, worin es wörtlich hieß:
„Sollte der Name Deutschland, der Name deutscher Nation, der
'Name eines Volksstammes erlöschen, der ehemals den römischen
Koloß besiegte, der durch Trcue, Arbeitsamkeit und niitzliche Er-
findungen sich um das Wohl der Menschheit so verdient machte?"

Trotz des Friedens von Preßburg ließ Napoleon I. im Jrüh-
jahr 1806 zahlreiche französische Truppen in Süddeutschland ein-
rücken und französische Blätter deuteten an, daß hier eine bedeutende
Politische Umgestaltung im Werke sei. Am 28. Mai 1806 ließ
dcr Reichserzkanzler dem noch in Regensburg versammelten Rcichs-
tage durch den Freiherrn vou Albini, den ersten Rath des Erz-
kanzlers. die Meldung zugehen, daß er, der Kanzler, sich den Car°
dinal Fesch, den Oheim Napolcons, vom Papste zum Nachfolger
und Coadjutor erbeten habe. Auf dcn Reichstag wirkte diese Nach-
richt fast betäubend. Dalberg hatte den bedeutungsvollen Schritt
unzwcifelhaft unter dem Einflusse Napoleons gethau, aber der
Pariser „Moniteur" erklärte, die Angelegenheit sei gar nicht Gegen-
stand von Verhandlungen gewesen, der Erzkanzler habe selbst die
Adee dazu gehabt und sei, weil er dieselbe alS dem Vaterlande
nützlich erachtet hätte, selbstständig zur Ausführung geschritten.
Wahrscheinlich war die Sache bereits zur Zeit der Kaiserkrönung
Napoleons I. in Paris (2. December 1804) abgekartet wordcn.

Das Vorgehen deS Erzkanzlers zeigte übrigens ganz bcsonders
nuch. daß die deutsche Kaiserwürde ein bedeutungsloser Titel ge°
worden war. Dalberg machte von seinem Schritte allcrdings dcm
Kaiser Anzeige, allein er holte nicht dessen Genehmigung ciu.
Kaiser Franz beklagte sich hierüber bittcr in cinem Schreiben,
welches er unter dem 18. Juni 1806 an den Erzkanzler richtete.
Es hieß darin: „Jch konnte nicht anders, als sehr verwundert scin,
daß, als ich kaum in die erste Kenntniß der genommenen Ent-
schließung gesetzt war, Euer Li-bdcn aisobald auch dem gesnmmten
Reiche die Anzeige davon gemacht und mit willkürlicher Voraus-
setzuug meines Reichs-Oberhauptlichen Beifalls schon alle Veran-
staltungen, als wenn dieser Bcisall bereits erfolgt wäre, getroffen
haben."

Die Ernennung dcs Cardinals Fesch zum Coadjutor dcs Erz-
kanzlers gab das Signal zur völligen Auflösung der deut-
schen Reichsverfässung und zur theilweisen Französirung des
südlichen und wcstlichen Deutschlands. Unmittelbar nachhcr sprach
die „Gazette de France" von einer Conföderation, welche demnächst
unter dem Namen der „Rheinischen Consöderation" in
Deutschland zu Stande kommen werde. Das Blatt bemerkte dabci
zugleich, daß die Fürsten, welche diesen Bund zu schließen beabsich-
tigten, sich vom deutschen Reiche trennen würden. Jm Geheimen
war jedoch bereits am 12. Juni 1806 in Paris die Conföderations-
Acte des Rheinbundes unterzeichnet. Durch dieselbe erklärten Bayern,
Württemberg, der Reichs-Erzkanzler, Baden, Bcrg, Darmstadt, Nassau-
Weiburg und Nassau-Usingen, Hohenzollern-Hechingen und Hohen-
zollern-Sigmaringen, Salm-Salm, Salm-Kyrburg, Wenburg, Fürst
Lichtenstein, Ahremberg und Graf von der Leyen ihren Austritt
aus dem Reichsverbande. Der Erzkanzler Dalberg wurde Fürst-

Primas des Bundes. Vorläufig wurde das Ganze jedoch geheim
gehalten.

Am 1. August überreichte der französische Geschäftsträger Bacher
der allgemeinen Reichsversammlung in Regensburg eine Note, worin
Napoleon die Errichtung des Rheinbundes und die
Trennung seiner Mitglieder vom deutschen Reiche
mittheilte. An demselben Tage machten sämmtliche Mitglieder des
Bundes durch cine feicrliche RenunciationS-Urkunde ihren ehemaligen
deutschen Mitständen sowie dem Reichs-Oberhaupte bekannt, daß sie
ich von aller Verbindung mit dem deutschen Reiche förmlich los-
agten. Jn dem Bunde nahmen neue Titel an: der Erzkanzler,
vie schon gesagt, den des Fürst-Primas und Hoheit, ferner wurden
die Herzöge von Baden, Berg und Darmstadt Großherzöge, Nassau
erzielt den Titel Herzogthum und der Graf von der Leyen wurde
Jürst. Die Macht der verschiedenen Bundesmitglieder war sehr un-
gleich; auch wirkten mancherlei Umstände mit, daß mehrere derselben
der Mediatisirung entgingen. So trat der Fürst Karl von
Bsenburg, der früher österreichischer Oberstlieutenant und dann
preußischer Generalmajor gewesen, im Jahre 1806 in französische
Kriegsdienste, wo er ein Regiment aus Deutschen warb und
commandirte. Dies rettete ihm die-Souveränität. Der Graf von
der Leyen war ein Schwestersohn des Erzkanzlers; er war 1803
schon mediatisirt worden, Napoleon gab ihm jedoch einen Theil seiner
Besitzungen, nicht ganz drei Quadratmeilen mit 4000 Einwohnern,
wieder. Der souveräne Fürst von Lichtenstein besaß auch drei
Quadratmeilcn Landes mit 5400 Einwohnern. Dies waren jedoch
die am wenigstcn begüterteu Bundcsmitglieder. Einige viel reichere
Fürsten waren dagegen mediatisirt worden; so die Fürsten Fürsten-
berg, Hohenlohe, Leiningen, Nassau-Oranien-Dietz und Fulda rc.
Napoleon decretirte dies Alles und vertheilte das Land der mediati-
sirten Fürsten.

Die Rheinbunds»Acte bestimmte übrigens noch, daß Streitig-
kciten unter dcn Bundesmitgliedern auf dcm Bundestage zu Frank-
urt a. M. ausgeglichen werden sollten. Hier follte dcr Fürst-
Primas den Vorsttz führen. Von allen ehemaligen Verpflichtungen
gegen das deutsche Reich sagten sich die Bundesmitglieder los, uur
die Verpflichtung der Schuldenbezahlung blieb. Auf dem Bundes-
tage theilten sie sich in zwei Collegicn, in das der Könige und das
der Fürsten. Napoleon war Protector des Bundes mit dem Rechte
dcn Nachfolger des Fürst-Primas zu ernennen. Zur Arrondirung
der Staaten der einzelnen Bundesmitglieder wurden besondere Ver-
träge stipulirt. Jn ihrem Lande hattcn sie volle Souveränität,
nämlich Gesetzgebuug, höchste Gerichts-Jnstanz, Oberpolizei, Militär-
Conscription und Besteuerungsrecht. Eine Allianz wurde von allen
mit Frankreich gcschlossen, wonach alle Continentalkriege gemein-
schaftlich waren. Frankrcichs Contingent wurde auf 200 000 Mann,
das der sämmtlichen Bundesmitgliedcr auf 63 000 Maun bestimmt;
letztere durftcn aber nur auf Einladung des Bundes-Protectors
mobilisirt wcrdcn. Außerdem war bestimmt, daß auch andere
deutsche Staaten, wenn sie es wünschten, in den Bund aufge-
nommen werden könnten, insofern ihre Ausnahme dem gemeinsamen
Jnleresse nicht widerstrcite.

Jn der Note, mit der der französische Geschäftsträger dem
deutschen Reiche den Bunbesabschluß bekannt machte, waren u. a.
die Gründe angegeben, wcswegen nach dem Abschlusse des Pceß-
burger Jriedens die Auflösung des deutschen Reiches nothwcndig
hätte erfolgen müssen. Frieden und Ruhe in Deutschland, woran
Jrankreich wesentlich interessirt sci, konnten — hieß es da — nur
durch den geschlossenen Bund erhalten werden. Der vormalige
Föderalismus deutscher Stände habe ganz und gar keine Haltung
mehr gehabt, der Kaiser von Frankrcich erkenne also auf keine Weise
mehr die Existenz der dcutschen Constitution an, wohl aber die
vollkommene und absolute Souveränität eines jeden Jürsten, dessen
Staaten in Deutschland gelegen wären; der Kaiser Napoleon wolle
daher mit ihnen in dieselben Verhältnisse vertreten, wie mit den
übrigen unabhängigen curopäischen Mächten. Endlich werde hier-
mit feierlichst erklärt, daß Jrankreich niemals scine Grenzen über
den Rhein hinaus ausdehnen werde.

Diese letzte Erklärung wurde damals auch in dec deutschen
Presse als ein Bewcis der außerordentlichen Mäßigung und des
hohen Wohlwollcns Napoleons für Deutschland gerühmt. Es gab
sogar Deutsche, welche mit wahrer oder geheuchelter Begeisteruug
den Rheinbund als den Beginn einer besseren Zukunft, cines Auf-
schwunges der nationalen Krast und Größe des deutschen Volkes
priesen. Viele aber glanbten auch, gram- und kummererfüllt, in
diesem Ereignisse das Grab aller patriotischen Wünsche und Hoff-
nungen crblicken zu müssen. Für diese war das unmittelbar daran
sich schließende, nächste Ereigniß cin neuer Schlag.

Am 6. August 1806 erschien in Wien die Abdankungs-
Urkunde des deutschen Kaisers Franz II. Derselbe ver»
zichtete dadurch auf die deutsche Reichskrone und legte bie bisher
geführte Reichsrcgicrung nieder, erklärte auch zugleich seine deutschen
Erbstaatcn von dem deutschcn Reichskörper getrennt. Mit Recht

hieß es in der Urkunde: „... Daß bei der nun vollendeten Ueber-
zeugung von der gänzlichen Unmöglichkeit, die Pflichtcn des kaiser-
lichen Amts länger zu erfüllen, er (der Kaiser) es seinen Grund-
ätzen und seiner Würde schuldig sei, auf eine Krone zu verzichten,
welche nur so lange Werth in seinen Augen haben konnte, als er
dem von Kurfürsten, Fürstcn und Ständen ihm bezeugten Zu-
trauen zu entfprechen und den übernommenen Obliegenheiten ein
Genllge zu leisten, im Stande gewesen u. s. f. . . ."

Nicht durch öffentliche Reichsdictatur, sondern nur durch eine bloße
ogendnnte Distribution aä asäss, auch nicht durch den kaiserlichen
Principal-Commissarius, sondern durch den erzherzoglich-österreichischen
Gesandten wurde die Urkunde, wodurch die Vernichtung des tausend-
ährigen heiligen römischen Reiches deutscher Nation von dem Reichs-
oberhaupte selbst ausgesprochen wurde, der allgemeinen Reichs-
versammlung zu Regensburg am 12. August 1806 mitgetheilt. Auch
war die Urkunde schon nicht mehr in der Reichskanzlei, sondern in
der erbländischen österreichifchen Kanzlei ausgefertigt.

Das geschah vor achtzig Jahren! Die alte deutsche Reichs-
verfassung war gegründet gewesen auf die Obervollmacht des Kaisers
über die einzelnen Reichsglieder und auf deutsche Rechtlichkeit; ihr
Zweck war Beschränkung der Willkür und Beschützung des Rechts.
Sie wurde im Fundament erschüttert, seit die kaiserliche Machtvoll-
kommenheit beschränkt wurde und einzelne, zu mächtige Glieder dem
Kaiser den verfassungsmäßigen Gehorsam verweigerten; was der
dreißigjährige Krieg begann, vollendete König Friedrich der Große.
Herrschsüchtige Nachbarn erkannten die daraus entstehende Eifersucht
der einzelnen deutschen Fürsten gegen den Kaiser, der schwächeren
gegen die mächtigeren, des Nachbarn gegcn den Nachbarn, und be-
nutzten sie seit zwei Jahrhunderten zur Spaltung Deutschlands und
zur eigenen Vergrößerung. Jn diesem Sinne handelte auch Napo-
leon, als cr den Rheinbund stistcte. Ein großer Entschluß hätte
damals Deutschland vielleicht retten können, indem cr Enthusiasmus
im Volke verbreitet hätte. Aristagoras, der Tyrann von Milet,
legte selbst die Tyrannis nicder und konnte so die Tyrannen aus
den übrigen ionischen Städten entfernen, — aber unter den deutschen
Fürsten befand sich kein Aristagoras. Die Jdee des Vaterlandes
war unter ihnen damals fremd geworden; ein jeder meinte nur so
gnt als möglich seine eigene kleine Existenz retten zu müssen, wenig
bekümmert um die Folgen seiner Handlungsweise. Das ist iw
zwischen anders und besser geworden.

PMtische Ueberficht.

* Barmen, 31. Juli.

Aus Waldenburg, 29. Juli, wird dem „B. T." geschrieben
Die vom „Wüstegiersdorfer Grenzboten" erzählte Affair
inkler, bci welcher der hiesigeLandrath v. Lier eS dem zum
Schöffen gewählten Hausbesitzer Winkler in Kynau erklärt hat, daß
derfelbe dieses Amt nur annehmen könne, wenn er sich bei den all-
gemeincn Wahlen reichsfrenndlich verhalte oder ganz von der Wahl-
betheiligung absehe, hat jetzt einen inlercssanteu Nachtrag erhalten
Der Landrath veröffentlicht in der neuesten Nummer des Kreis-
blattcs den Lekannten „Allerhöchsten Erlaß" in Betreff der
Bcamten bei den Wahlcn und knüpft hieran folgende Verfügung:
„Es ist ncucrdings der Fall vorgekommen, daß ein ländlicher
Gemeindebeamter desKaisers sich hat verleiten lassen, eine ihm von
mir gemachte, lediglich auf gesetzltchem Boden stehende Vorhaltung
durch die Presse zu veröffentlichen. Wenn ein Beamter sich durch
das dienstliche Verhalten seiner vorgesetzten Behörde ihm gegenüber
beschwert fühlt, so blcibt ihm überlassen, diese Beschwerde im gesetz-
lich geordneten Jnstanzwege zu verfolgen. Wendet er sich, anstatt
diesen Weg einzuschlagen, an die Presse, so kann dies nur
als ein öffentlicher Angriff gegen die vorgesetze Be
hörde gedeutet werden und enthält daher selbst dann eine
Verletzung der Dienstpflicht, wenn nicht — was im vor-
liegenden Falle als besonders erschwerender Umstand hinzutrat —
die Publication den Sachverhalt wesentlich entstellt. Jch hege zu
dem Pflichtgefühl der ländlichen Gemeindebeamten das Zutrauen,
daß der erwähnte, bisher völlig vereinzelt dastehende Fall dies auch
in Zukunft bleiben wird. Um jedoch von vornherein jedem Miß
verständniß zu begegnen, welches etwa an die auf Sach- und Rechts
unkenntniß beziehungsweise Böswilligkeit beruhenden Aussühruugen
einzelner Blätter anknüpfen könnte, so mache ich darauf aufmerksam,
daß ich Dienstvergehen der vorerwähnteu Art unnachsichtig
an der Hand des Disciplinargcsetzcs vom 21. Juli 1852 (Gefetz-
Sammlung Seite 465) ahnden werde. Auch würde ich niemals
dulden, daß die meiner Dienstaufsicht unterstellten Beamten sich
hinsichtlich des amtlichen Verkehrs mit mir von anderen In-
structionen als von denjenigen leiten lassen, wclche den Be-
amten von den gesetzlich dazu bcrufenen Organen ertheilt werden."
Hierzu bemerkt die „Freis. Ztg.": Unzweifelhaft bezieht sich diese
allgemeine Publikation, für welche eine besondere Adresse nicht an-
gegeben wird, auf den Fall des Schöffen Winkler. Der Landrath
erklürt also darin zunächst, daß die Publikation der Presse darüber

den Sachverhalt wesentlich entstellt habe. Wenn nun der Landrath
überhaupt in der Oeffentlichkeit sich über diesen Fall erklärte, so
war er auch verpflichtet, den Sachverhalt richtig zu stellen. Andern-
falls muß man annehmen, daß Herr Winkler den Sachverhalt in
der Hauptsache völlig richtig wiedergegeben hatte, und der Landrath
in der That behauptet hat, daß ein Gemeindebeamter cine Ge-
meindewahl nnr annehmen-dürfe, wenn er entweder regierungs-
sreundlich bei den Reichs- oder Landtagswahlen stimmen oder sich
der Wahl enthalten will. Für diese Annahme spricht auch der Um-
stand, daß der Landrath sich veranlaßt sieht, bei dieser Gelegenheil
den Erlaß des Königs vom 4. Januar 1882 wiedcr abzudrucken.
Landrath von Lieres muß also sein Verhalten durch diesen Erlaß
ur gerechtfertigt erachten. Aerger kaun freilich der Erlaß des Königs
nicht mißverstanden werden. Ausdrücklich heißt es in jenem Erlaß:
„Mir liegt es fern, dieFreihcit der Wahlen zu
beeinträchtigen, aber für diejenigen Beamten, welche mit
der Ausführung Meiner Regierungsacte betraut sind und des-
halb ihres Dienstes nach dem Disciplinargesetz enthoben werden
können, erstreckt sich die durch den Diensteid beschworene Pflicht
auf Vertretung der Politik Meiner Regierung auch bei den
Wahlen."

Jm Widerspruch mit diesem Erlaß hat gerade der Landrath
Lieres die Freiheit der Wahl des Schöffen Winkler beeinträchtigt.
Ein Schöffe gehört auch nicht zu denjenigen Beamten, wclche mit
der Ausführung der Regierungsacte betraut sind und deshalb ihres
Dienstes nach dem Disciplinargesetz enthoben werden können. Zu
dieser Kategorie gehören vielmehr, wie Fürst Bismarck ausdrücklich
im Reichstage am 24. Januar 1882 hervorhob, nur die politischen
Beamten, d. h. die durch einfache Verfügung absetzbaren Beamten,
wie die Landräthe und Regierungspäsidenten. Dieser sonderbaren
Auslegung des königlichen Erlasses fügt Landrath v. Lieres noch
seinerseits eine ebenso sonderbare Auslegung des Disciplinargesetzes
hinzu. Winkler war von dcn Gemeinden gewählt, cr hat diese
Wahl abgelehnt. Der Gemeinde gegenüber war Winkler nicht
blos berechtigt, sondern verpflichtet, die Gründe dieser Ablehnung
mitzutheilen. Diese Gründe lagen aber in der Vorhaltung, welche
ihm der Landrath über sein politisches Wahlrecht gemacht hatte.
Während der Landrath sich nun über eine Veröffentlichung des
Winkler beklagt, weil es sich dabei um eine innere Angelegenheit
des Dicnstes handle, thut der Landrath selbst gerade dasjenige,
was er jenem mit Unrecht zum Vorwurf macht. Er benutzt selbst
den Weg der Oeffentlichkeit, sein Kreisblatt, um, allerdings ohne
den Winkler zu nennen, aber in einer für jeden verständlichen
Weise demselben eine öffentliche Vorhaltung zu machen über innere
Verhältnisse des Dienstcs. Nebenbei wollen wir noch bemerken,
daß die Amtszeit des Schöffen Winkler am 24. Juni abgelaufcn
war und Laß derselbe, als er auf dem Landrathsamt erschien und
der Redaction des „W'istegiersdorfcr Grenzboten" seine Mitthei-
lung machte, gar keine amiliche Stellung mehr bekleidete. somit
auch in keinerlei SubordinationSveryältniß mchr zum Landrath stand.
Sehr sonderbar nimmt sich auch der Schlußsatz auS, worin der Land-
rath erklärt, es niemals dulden zu wollen, daß LeaMte sich hinsicht-
lich des amtlichcn Verkehrs „von anderen Jnstructionen Är'" -

denjenigen leiten lassen, welche den Beamten von den gesetzlich dazu
berusenen Organen ertheilt werden". Jeder Beamte hat das Recht
und die Pflicht, sich über die ihm znstehcnden Rechte auf das beste
zu informiren. Ob er seine Nechtskenntniß ergänzt aus öffentlichen
Jnstructionen oder aus dem Studium von Büchern oder cndlich aus
Jnformationen durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Redacteur
ist völlig gleich und geht seine Vorgesetzten weitcr nichts an. Das
ganze Verhalten des Herrn von Lieres einschließlich der Veröffent-
lichung im „Kreisblatt", ist ein drastischer Belag dafür, zu welchen
falschen Anschauungen Landräthe in Bezug auf ihr Verhältniß zur
Wahlfreiheit der Bürger und zur Selbstverwaltung der Gemeinde
unter dem heutigen Regierungssysteme gelangen können. Jndessen
glauben wir, daß dieses Verhalten des Landraths von Lieres selbst
Herrn von Puttkamer zu weit geht, und daß derselbe die Vcrant-
wortlichkeit für dasselbe weder in Bezug auf die Erklärung gegen
Winkler noch in Bezug auf die neuesten Kreisblattpublikationen
zu übernehmen willens sein wird. Jn dieser Voraussetzung ent-
halten wir uns vorläufig weitergehender politischer Betrachtungen.

Deutschland.

Berlin, 30.Juli. sRegierungsbaumeister Keßler;
Submissionen und BerufsgenossenschaftenZ DieVor-
bestrafungen des Regierungsbaumeisters Keßler sind keineSwegs so
unschuldiger Natur, wie das „Berl. Volksl." glauben machen wollte.
Es ftellt sich jetzt heraus, daß Keßler im Jahre 1874 wegen ver-
suchten Betruges zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist.
Jm Jahre 1867 war eine Bestrafung mit 4 Wochen Gesängniß
wegcn vorsätzlicher Körperverletzung vorhergegangcn, und auf diese
allein kann sich die Behauptung des „Berl. Volksbl." beziehen, daß
er nach derselben noch mehrere Jahre im Staatsdienste, wohlver-


Klcines Icuiltelo».

Heidelberger Universttäts»Jubitäum.

Heidelberg, 29. Juli.

Unter Theilnahme der Professoren mit ihren Frauen, der
Studenten und der städtischen Notabilitäten fand heute Nach-
mittag fünf Uhr in der neuen Aula der erste öfsentliche Fest-
act statt; dersclbe bestand in der Ueberreichung eines von den
Jrauen der Docenten gestifteten prachtvollen neuen Universttäts-
banners. Die Tochter des Ophtalmologen Becker sprach cin schwung-
volles Jestgcdicht, die Gemahlin des Professors Buelmerincq verlas
die Schenkungsurkunde, welche bestimmt, daß der Prorector das
Banncr wohl der Gesammtheit der Studentenschaft, niemals aber
einer einzelnen Körperschaft überlassen darf. Hierauf überreichte
Professor Holsten ein von den Professoren gestistetes, in Silber und
Gold meisterhaft geabeitetes Schreibzeug. Prorector Bekker dankte
zunächst dem Großherzog und der Stadt für die glänzende Her-
stellung der Aula, hirrauf den Frauen dcr Professoren für ihrc kost-
baren Geschenke und empfahl schließlich das neue Universitätsbanner
der Huth der Studentenschaft. Der Vorsitzende des Studentenaus-
schusses, Klaus, antwortete mit dem Gelöbniß, die Studentenfchaft
werde das Banner stets hüten und in Ehren halten. Ein Festgesang
eröffnete und schloß die Feier.

Heidelberg, 30. Juli.

Der Papst hat in der Person Enrico Stevensons, Sohnes des
Custoden der griechischen Abthcilung der Vaticaner, einen außerordent-
lichen Abgesandten zur Theilnahme an der Jubelfeier entsendet, welcher
morgen von dem Großherzoge in Karlsruhe in besondcrer Audienz
empfangen werden wird. Als Jubiläumsgabe des Papfles über
bringt Stevenson einen für die Jubelfeier von Stevenson und dessen
Vater angcfertigten typographisch kostbar ausgestatteten Katalog
der im Jahre 1623 von Tilly weggeftthrten und
durch Herzog Max von Bayern dem Hapste Gregor
Xv. zum Geschenk gemachten, aus griechischeu und latei-
Wchcn Handschriften und Büchern bestehenden und gegen 8000
Nummern zählenden palatinischen Bibliothek.

Die vulkanische Eruption aus Neuseeland

?°m 11. Juni, von welcher vor kurzem berichtet wurde, findet nun
m der Londoner „Timcs" eine eingehende Schilderung, der wir
^niges entnehmen. Bekanntlich sind nach den ersten Berichten über
^00 Menschenleben, darunter 6 Europäer, an jenem Morgen um-

gekommen; die Ortschaft Mairoa und einige Maori-Niederlassungen
sind. zerstört und die Landschaft ist viele Meilen im Umkreis ver-
wüsiet worden. Diese Landschaft aber war, was besonders zu be°
klagen ist, das Wunder, die Hauptschönheit der Natur auf jener
südlichen Erdhälfte; die berühmten weißen Terrassen von Rotoma-
hana, deren Reize die Touristen aus allen Kontinenten anzog und
deren heilkrästige heiße Naturquellen den „heißen See-District" be-
reits zu einem Sanatorium für eine größe Zahl von Leidendcn der
alten und neuen Welt gemacht hatten, sind nicht mehr. Aus dem
Berg Rotomahana und der chemaligen Terraffenwunder ist eine
ganze Vulkanreihe geworden, hunderte von Geysern und kochenden
Quellen haben die erhitzte berstende Erdkruste durchbrochen und die
Zahl der bisher bcstehenden vermehrt. Der Boden ist mehrere
Zoll hoch mit Asche bedeckt, das Vieh starb aus Mangel an Grasung,
die unter derselben verbrannt ist, und die Farmer, welche dem
Tode entgangen sind, gehen dem Ruin entgegen. Der District liegt
40 englische Meilen von der Ostküste der Jnsel uud dem Hafen
Tauranga landeinwärts und erstreckt sich etwa 120 Meilcn von
Norden nach Süden und 15 Meilen in der Breite. Die Mitte
desselben nehmen die Seen Rotorua und Rotomahana ein. Die
weiße Terrasse erhob sich aus dem letzteren etwa 150 Fuß hoch und
9 Meilen davon der 2000 Fuß hohe Berg Tarawera an dem See
gleichen Namens. Dieser Berg war der Fokus deS Ausbruchs; er
steht in der vulkanischen Zone Neuseelands, welche nach dem be-
kanuten Forscher Hochstetter von dem immer thätigen Tongariro,
120 Meilen entfernt und 6000 Fuß hoch, nach Whakari oder
White Jsland reicht. Jn dem Seendistrict haben stch trotz der
offenbarcn Gefahr Ansiedelungen gebildet, so z. B. die hauptsächlichste
Ohinemuta am Rotorua mit 50 Europäern, 150 Eingeborenen, 3
Hotels, 3 Magazinen, 2 Kaufläden, 1 Eingeborenenschule, Bade-
häusern und einem Sanatorium, während in unmittelbarer Nähe
der Häuser zahllose Quellcn von verschiedenster Temperatur und
Dimension hcrvorsprudeln; wenn auch die Häuser hier und da ver-
setzt werden mußten, die Erde plötzlich cin Pferd verschlang oder
eine Maorisrau in einer heißen Quelle versank, so ging der Euro-
päer ruhig seinen Geschäften nach und der Maori tanzte, rauchte
und trank weiter ohne sonst etwas zu thun. Es begannen nun,
wie der Bericht fortfährt, die vulkanischen Anzeichen um Mitternacht
am 9. Juni mit Erdstößen, die die Erde in ihreu Grundfesten zu
erschüttern schienen, wobei man sich in der gewohnteu Nonchalance
noch nicht einmal ankleidete oder fluchtbereit machte. Als aber uach
2 Uhr am Morgen deS 10. cin entsctzlicher Stoß mit nachfolgendem
schrecklichen Gctöse erfolgte, stürzten viele der Einwohner im Nacht-
kleid aus den Hütten, andere summelten sich zu Gebet und gegen-

seitiger Ermuthigung. Plötzlich brach aus dem Gipfel des Tarawera
eine ungeheure Feuersäule mit blendeudem Glanze hervor, von zweien
seiner drei Kegel schossen ungeheure Rauch- und Feuergarben hoch
in den Nachthimmel hinein. Glühende Lava und heißen Schlamm
regnete es ringsherum, während dicke Felsstücke und Feuermassen
in allen Richtungen umherflogen. Ueber der dunkelgelben Lichtsäule
hing eine unten concave, oben convexe düstere Wolkenmasse, aus
welcher von allen Seiten und nach allen Richtungen hin Meteore
hervorschossen und ein zauberisches, überirdisches, bläuliches Licht
verbreiteten. Ein Knall solgte dem andern, jeder von einem Erd-
stoß begleitet. Feuerkugeln sausten in die Höhe, ungeheure feurige,
breite Bänder züngelten in einer Höhe von 1000 Fuß nach oben.
Viele dachten bei diesem Anblick an den letzten Tag. Während sie
im Gebet knicten oder umherstarrend nicht wußten, was sie zunächst
sehen oder hören sollten, hagelte förmlich auf die Ansiedelung von
Wairoa ein Sturm von feuriger Asche und kochendem Schlamme
hernieder. Viele wurden aus der Stelle getödtet, lebendig verbranut,
die Dächer fielen ein, die Häuscr wurden mit dem Boden ausge-
hoben und die unglücklichen Einwohner unter den Trümmern und
dem dichten Aschenfall erstickt und begraben. Eine >Lehrerfamilie
traf dieses Schicksal in dem Augenblick, als das Haupt dersel^n
auf dem Harmonium ein Lied angestimmt hatte und die Familie
die letzten Verse eines Gebets zu Gott sang. Ein Nachbar hatte
es bemerkt und seiner und einiger Maorifrauen angestrengter Arbeit
gelang es, zwei Töchter und die Mutter zu retten, füc die Uebrigen
war es zu spät. Ein anderer Europäer, ein jenglischer Tourist,
welcher dem Schauspiel zusah, bemerkte plötzlich, wie eine Maorifrau
vor ihm die Arme emporwarf und unter der Erde verschwand, cr
kehrte schleunigst in sein Hotel zurück, fand aber dort ebenfalls den
Tod unter dem nächsten Aschenregen. Die Eruptionen dauerten
bis Tagesanbruch. Ueberall ergriff ein panischer Schrecken die Be-
wohner, viele Familien flüchteten, nur mit dem Allernöthigsten ver»
schen, nach Tauranga, wo sich der Schrecken ebenfalls verbreitete.
40—50 Meilen weit herrschte über die Gegend totale Finsterniß
bis 11 Uhr Vormittags, bie von den dicken Schwefel- und Gyps-
wolken verursacht wurde, und als sich endlich diese Schleier theiltcn,
bot das einst herrliche Gelände cinen trostlosen Anblick. Nichts als
Asche, Schlamm und andere vulkanische Gebilde viele Meilen in der
Ruude, an einigen Stellen mehrere Zoll, an anderen ebensoviele
Fuß tief. Die Vegetation war zerstört, die Bäume und der schöne
Tikitapabusch entwurzelt und kein Grashalm zu sehen. Jn Wairoa
lag die Asche zehn Fuß hoch. Alle Häuser, Hotels und sonstige
Gebäude waren, theilweise oder vollständig zerstört. Von Rotorna
und Wairoa wurde natürlich alle mögliche Hülfe geleistet. Donners-

tag und Freitag setzte der Tarawera seine Ausbrüche noch fort,
dieselben wurdeii jedoch allmälig schwächer. Die ersten Stöße in
kurzen Jnterwallen setzten sich längs der Küste von Tauranga bis
Wellington fort und der Feuerschein war in der Nacht bis Auckland,
das 180 Meilen entfernt ist, sichtbar. Die Hälfte des Rotomahana-
gebirges ist wie weggeblasen und die Scen von Rotomahana, Roto-
kohokito und Kakarema sind eine siedende, brodelnde Masse. Viele
der Bewohner, die im ersten Schrecken geflohen waren, sind jetzt, da
sich der Vulkan beruhigt hat, zurückgekehrt, und eine Menge Tou-
risten sind auS Auckland nach Rotorua aufgebrochen, um sich die
Wirkung des Naturschauspiels anzusehen."

Ein Gluthwinv in Dakota.

Newyork, 17. Juli. Unter der Aufschrift: „Ein Samum
in Dakota" erzählt die „N.-P. Staats-Zeitung" folgendes:
Nebraska!, Dakota, Minnesota, Jowa und Montana
(im letzteren Territorium zeigte das Thermometer gestern 120 Grad
Fahrenheit --- 48 Gr. C. im Schatten!) haben seit dem 1. Juli
anhaltend trockene Hitze, welche merkwürdiger Weise in Dakota den
höchsten Grad erreicht hat. Am letzten Dienstag Morgen gegen
4 Uhr wurde in Ashton im mittleren Dakota, in Pierre und anderen
Ortcn am Missouri im südlichen Theile des Territoriums ein ganz
räthselhafter, starker Gluthwind verspürt, der von über halbstün»
diger Dauer war und als ein wahrer Somum beschrieben wird.
Eine Schilderung des seltsamcn Naturereignisses aus Ashton lauiet
folgendermaßen: „Heute Morgcn um 4 Uhr wurden die Lcuie durch
ein Geräusch wie Sturmgebraus und eine erstii:Il.!.dc Hitze aus dem
Schlaf geweckt. Beim Oeffnen der Thür schlug Einem eine Gluth-
hitze wie aus dem Backofen entgegen. Jm Südwesten, von wo der
heiße Wind kam, hingen schwere, dunkle Wolken und man fürchtete
die Ankunft eines Tornados. Viele Leute flüchteten in die Keller.
Manche Eltern meinten beim Erwachen, als sic die plötzliche Hitze
sühlten, es brenne, und sie eilten mit ihren Kindern hinaus, nur um
es auf der Straße noch heißer zu finden. „Der Gluthwind dauerte
zum Glück nur 30 Minuten und brachte eine Temperatur von 120
Grad. Hätte dieser Wind einige Stunden angehalten, so würde
wahrscheinlich alles Pflanzenleben vernichtet worden sein und eS
wird sogar bezweifelt, ob Menschcn und Thiere dies hätten aus»
halten können. Jm Allgemeinen sind die Nächte hier sehr kühl,
desto unbegreiflicher erscheint jener nächtliche Gluthwind."
 
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