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Auktions-Haus Union <Berlin> [Hrsg.]
Besitz L.-M., Villa Maassenstrasse 28, Berlin W: altes und modernes Kunstgewerbe, China-Porzellan, Mobiliar, Gemälde, Teppiche, Silber, Porzellan : [6. und. 7. Juni 1934] — Berlin, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.7422#0003
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN:

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung
leitende Firma zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Be-
endigung der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind
nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig. — Unterzeich-
neter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 12. Juni 1934 Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohn; Frist-
setzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nicht-
erfüllung zu verlangen.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, ent-
scheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Die angegebenen Masse der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

9. Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der
Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer
einem Spediteur zur sachgemässen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der
erstandenen Objekte erfolgt ausschliesslich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der
Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschliesslicher
Gerichtsstand ist Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

AUKTIONS-HAUS „UNION"

 
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