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Auktions-Haus Union Leo Spik <Berlin> [Hrsg.]
Luxus-Wohnungseinrichtung und Kunstbesitz einer bekannten Film- und Bühnenkünstlerin: Berlin-Schöneberg, Innsbrucker Straße 18 ; Versteigerung: 21. September 1934 — Berlin, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.14114#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN:

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichswährung.

2. Die Käufer haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis
ist an das Auktions-Haus „Union" zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag
nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen.
Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Auktionshauses „Union" zulässig; es behält sich das Recht vor, wenn
nicht spätestens am 29. September 1934 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf
ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau ein-
zuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, entscheidet das Los, (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berück-
sichtigt werden.

9. Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die
Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände inner-
halb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf
Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Auf-
bewahrung übergeben, Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt
ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer, Der Unterzeichnete
übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen,

11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und aus-
schließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

AUKTIONS-HAUS „UNION"
 
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