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Versteigerungshaus Union <Berlin> [Hrsg.]
Antike Möbel, Gemälde, Porzellan, 18. Jahrh., Tapisserien, 16. und 18. Jahrhundert, Kunstgewerbe, Farbstiche ...: Besitz H., Berlin W 35, Stülerstr. 14 ; 26. und 27. Februar 1936 — Berlin, 1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.9960#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und
des Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen
sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zu-
schlages kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich
vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so
entscheidet das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des
Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten
Sache unmittelbar auf den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15 % Aufgeld
sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sachen verweigert, so findet die Übergabe des
Gegenstandes an den Verkäufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr
seiner Rechte aus dem Zuschlage verlustig und der Gegenstand wird
auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet
der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen
Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Ver-
steigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen; der Sitz des
Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Ver-
pflichtungen der Käufer,

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berück-
sichtigt werden.

9. Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen der
Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die
Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände
innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sach-
gemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen
Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der
Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Be-
schädigungen.

11. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen.

12. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten
für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur
Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmi-
gung des Versteigerers gestattet.

VERSTEIGERUNGSHAUS „UNION" INH. LEO SPIK

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