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Versteigerungshaus Union <Berlin> [Hrsg.]
Gemälde alter und moderner Meister, Mobiliar, Porzellan, Silber, Kunstgewerbe, Orient-Teppiche und Brücken - aus verschied. Privatbesitz: 19. Februar [1941] — Berlin, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.7729#0003
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers
und des Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit
gegen sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zu-
schlages kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich
vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so
entscheidet das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung
des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten
Sache unmittelbar auf den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15 % Aufgeld
sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegen-
standes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner
Rechte aus dem Zuschlage verlustig, und der Gegenstand wird auf
seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der
Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen
Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Ver-
steigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen, der Sitz des
Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Ver-
pflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten
für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur
Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Versteigerers gestattet.

VERSTEIGERUNGSHAUS „UNION", INH. LEO SPIK

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