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Württemberg / Landtag [Editor]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 3.1797

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Dritten Bandes Neuntes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22576#0143
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v

rZZ
diese Verzeichnisse nunmehr für geschlossen ansehen
kann, ordentlicher Weise von den Magistraten,
nicht nun erst wieder neue Nachträge, die ihnen
etwa angemuthet werden mochten, in dieselbe auf-
znnehmen.
Vei der
zweiten
von gemeinen Prälaten und Landschaft erörterten
Hauptfrage
„in welchen Preisen, die in die Parification
„aufzunehmende Artikel vergütet werden
„sollen? "
stimmen Seine Herzogliche Durchlaucht in An-
sehung des
ersten Punkts,
daß diejenigen Artikel, welche keiner Tare fähig
sind, als Schlachtvieh, Kaufmanns-und Hand-
werks - Maaren, Diäten, Taglohn, Viktua-
lien rc. in den von den Orts-Obrigkeiten mode-
rirten Preisen zu vergüten seyen,
nm so mehr dem Antrag der allgemeinen Landes-
versammlung bei, als schon längst den Obrigkeiten
die strengste Moderation der Zettel eingeschärft
worden ist, und dieses Geschäft durch eine dritte,
auch sonst noch so erfahrne Stelle, aus Unkunde der
Local-Verhältnisse, doch nicht wohl mit Zuverlässig-
keit und Gründlichkeit vorgenommen werden konnte»
i 4 Zwei-
 
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