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H. D. höchstem Ermessen die beide Städte Freu-
denstadt und Heidenheim, als welche mit den
Stationsonsorten gleiches Schiksal zu erdulden
hatten, gleich zu behandeln sind, mit in Erwägun-
ziehen werden.
Was endlich die
dritte Hauptfrage
betrift,
„Auf was Art die Liquidation der Forderun-
gen aller einzelner Städt und Aemter und
„anderer Stellen, von welchen Abgaben an
„die französische Truppen Namens des
„Staats geschahen, vorgeuommen werden
„soll?
so sind S. H. D. nach dem Umfang und der Be-
schaffenheit dieses Geschäfts überzeugt, daß das-
selbe nicht nur sehr Weitlauf, sondern auch in
manchen Rücksichten äusserst verwikelt feie, und,
um auch nur die Liquidation und Abrechnung mit
einzelnen Stadt und Aemtern vornehmen zu kön-
nen, eine Uebersicht des Ganzen, und zugleich
eine Bekanntschaft mit bem bisherigen Gang des
feit dem Einrüken der Franzosen in das Land durch
die gemeinsame Kriegsprästations-- Deputation ge-
leiteren Geschäfts unumgänglich erfordere. Es
ist solches nicht nur um deswillen nöthig, damit
durchaus bei allen einzelnen Stadt und Aemtern
eine gleich durchgehende Anwendung der ausgestell-
ten
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H. D. höchstem Ermessen die beide Städte Freu-
denstadt und Heidenheim, als welche mit den
Stationsonsorten gleiches Schiksal zu erdulden
hatten, gleich zu behandeln sind, mit in Erwägun-
ziehen werden.
Was endlich die
dritte Hauptfrage
betrift,
„Auf was Art die Liquidation der Forderun-
gen aller einzelner Städt und Aemter und
„anderer Stellen, von welchen Abgaben an
„die französische Truppen Namens des
„Staats geschahen, vorgeuommen werden
„soll?
so sind S. H. D. nach dem Umfang und der Be-
schaffenheit dieses Geschäfts überzeugt, daß das-
selbe nicht nur sehr Weitlauf, sondern auch in
manchen Rücksichten äusserst verwikelt feie, und,
um auch nur die Liquidation und Abrechnung mit
einzelnen Stadt und Aemtern vornehmen zu kön-
nen, eine Uebersicht des Ganzen, und zugleich
eine Bekanntschaft mit bem bisherigen Gang des
feit dem Einrüken der Franzosen in das Land durch
die gemeinsame Kriegsprästations-- Deputation ge-
leiteren Geschäfts unumgänglich erfordere. Es
ist solches nicht nur um deswillen nöthig, damit
durchaus bei allen einzelnen Stadt und Aemtern
eine gleich durchgehende Anwendung der ausgestell-
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